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Gitßtmr Anzeiger.

Erscheint wöchentlich drei-- mal; Dienstags, Donner­stage und Samstags. Expedition: Canzleiberg

Ltt. B. Rr. 1.

Anzeige- und Amtsökatt für den

Ne» TN. Samstag den 22. August

Kreis Kielen.

1868.

4 Pfund gemischtes Brod 17 kr. 4 Pfund Roggenbrov 14i/2 kr.

, Z wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß den Superrevisiion und Aushebung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen durch die Groß- herzogliche Depar ement-Ersatz-ConlMlsston im Bezirk der 49 Infanterie-Brigade, nach dem von dieser Behörde aufgestellten Reise-Geschäftsplan, Dienstag den 29. und Mittwoch den 30. September d. I. zu Gießen stattstnden wird. ' 9

Gießen, den 18. August 1868. Der Civilvorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission des Kreises Gießen.

Dr. Gold m a n n.

Loeerl-Meglemerst,

die dem Brode stufzudrückenden besonderen Zeichen betreffend.

AF Grund des Art. 187 des Polizeistrafgeseßes wird mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 11. Februar 1868 zu Nr M. d. I. 14543 unter Aufhebung des Local-Reglements Nr. XI. vom 8. Mai 1856 hiermit verfügt: ö °

namen?auffud1?cken @ie^en finb verpflichtet, jedem Laibe des von ihnen gebacken werdenden Brodes den Anfangsbuchstaben ihres Vor- und Familien-

Zuwiderhandlungen werden nach Art. 187 des Polizeistrafgesetzes mit einer Strafe von 30 fr. bis 2 fl. geahndet

Gießen, den 17. August 1868. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. G o l d m a n n.

Amtliche Beker n rr tm achungen.

Loesrl-Akeglement,

die Polizeitareu für die Bäcker und Brodhändler im Kreise Gießen betreffend.

Nachdem die Polizeitaxen für Bäckerwaaren im Kreise Gießen aufgehoben worden sind, wird nach Anhörung der Localpolizei-Bebörden des Kreises und 3nnerU y°m Se6ntar 1868 iU Nr' M. d.J 14543 unter Äf^HUMegUDLO

§ l; Die Bäcker und Brodhändler sind verpflichtet, die Preise und die Gewichte, zu welchen sie ihre Brodwaaren verkaufen wollen der Volireiver- ' waltungsbehorde (Bürgermeisterei) ihres Wohnorts von 8 zu 8 Tagen, und zwar jedesmal bis spätestens Freitags Vormittags 9 Uhr schriftlich anzureigen' Dieselben treten m Kraft nut dem auf den Anzeigetag folgenden Tag und sind bis zum folgenden Anzeigetaq verbindlich. ° $etgen-

§. 2 Bei Vermeidung einer Strafe von 1-10 fl., in Wiederholungsfällen einer solchen von 3-30 ff. dürfen die Bäcker und Brodbändler nur jenen »o» ihnen festgeschten Preisen während der erwähnten Zeitabschnitte verkaufen, und sind verpflichtet, jene Preisverzeichnisse bei Vermeidung einer Straft ' vorgcschrftbenen^'Zeit nach"sich"" auf5^angen- welche Strafe (30 kr. bis 1 fl. 30 kr.) zieht die unterlassene Vorlage der Preise und Gewichte

,r S; 3; Die Pfeift und die Gewichte, zu welchen die Brodwaaren von den einzelnen Gewerbtreibenden verkauft werden sollen, werden in dem Anzeiae- blatt für den Kreis Gießen öffentlich bekannt gemacht werden. ' ' Anzeige

Gießen, den 17. August 1868. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. G o l d m a n n.

L o e l - N e g l e m e n t,

das Gewicht der Bäckerwaaren betreffend.

SH bef a«J8e5 Polizeistrafgeseßes wird mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 11. Februar 1868 zu Nr M. d. I. 14543 unter Aufhebung des Reglements Nr. X. vom 8. Mai 1856 hiermit verfügt: 6 Ju Jtr"

Von den Bäckern und Brodhändlern im Kreise Gießen darf das Brod nur in Laiben von 2 und 4 Pfunden ausgeboten werden. (Sine Ausnabme Kiew von soll nur in Ansehung des log. Taftlbrodes und des auf besondere Bestellung andere» Gewichts gebackenen BrodeS flattfinden. Dieses Letztere darf aber alsdann weder auf dem Laden ausgestellt, noch in der Stube, wo das übrige Verkaufsbrod sich befindet, aufbewahrt werden '

Zuwiderhandlungen werden nach Art. 185 des Polizeistrafgeseßes mit einer Strafe von 30 fr. bis 2 fl geahndet

Gießen, den 17. August 1868. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Goldman n.

Gießen, den 18. August 1865.

Großherzogliches Kreis amt Eießen. Dr G o l d m a n n.

Bekanntmachung.

Der Pachter Philipp Valentin an der Hardt ist von Großherzoglichem Stadtgericht Gießen auf den Feldschnll verofficktet worden, was zur Nachachtung hiermit bekannt gemacht wird.

Gießen, den 19. August 1868. Großherzogliche Polizei-Verwaltung.

Nover.

Bekanntmachung.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß an Stelle des auf sein Nachsuchen entlassenen seitherigen Großherzoqlichen Bürgermeisters Stumpf zu Burkhardsfelden das Gemeinderathsmitglied Christian Arnold II. daselbst zum Bürgermeister von BurkhardsftldmXu? unb Äe£ schäft verpflichtet worden ist. 1 9

Besondere Bekanntmachungen.

5864) Nachdem sich die Ueberschuldung des Nachlasses des dahier verlebten Schuh­machers Johannes Rupertus ergeben bat, auch seine zunächst berufenen Kinder die Erbschaft ausgeschlagen haben, so wer­den diejenigen, welche darauf Anspruch machen, sowie sämmtliche Gläubiger des rc. Rupertus zur Anmeldung ihrer Forde- derungen, zur Wahl eines Massecurators und eines Gläubigerausschusses, zur In­

struction des letzteren, sowie zum Gütever­such Zwecks Abwendung des förmlichen Con- curses auf

den 16. September d. I., Vormittags 9 Uhr, Contumazirzeit, in das hiesige Gerichtslocal unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß die nicht erscheinenden Gläubiger bezüglich eines Nachlaß- und Stundungsvertrags dem Beschluß der Mehrzahl der erschienenen Gläubiger als beitretend angesehen werden.

Bemerkt wird, daß Zahlungen in rechts­gültiger Weise nur an .en vorläufig bestell­ten Curator Gottlieb Sippel von hier geleistet werden können, und daß voraus­sichtlich nicht einmal alle Hypothckargläubi- ger zur Befriedigung gelangen werden.

Kirchhain, am 28. Juli 1868.

Königliches Amtsgericht. Israel.

vdt. Bezzenberger.

700

100

3000 fl.

2000

5865) Bei der diesjährigen planmäßigen Verloosuug der für 1868 zur Rückzahlung komincndcu städtischen Obligationen auf In­haber sind die nachfolgenden Nummern herausgekommen:

E. 36. 39. 43. 60. 135. 158

228, jede ä 100 fl. . . D. 105. 113, jede ä 50 fl.

I. Von dem Zprocentigen Auleheu- Eit. A. 15. 66. 106, jede ä 1000 fl.

B. 81. 99. 138. 227, jede ä 500 ff....... .