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Preis vierteljährlich 36 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 51 ft.

Oießemr Anzeiger.

Erscheint wöchentlich drel- mal: Dienstags, Donner­stags und Samstags. Expedition: Canzleiber« Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kietzen.

Nr. SS. Samstag den 21. März is«s.

Einladung zum Abonnement,

Mit dem 1. Avril beginnt ein neues ^jähriges Abonnement auf den

GieHener Anzeiger.

.. .. ,®urJ.?ecÄint wöchentlich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Samstags, und kostet in Gießen vierteljalnlieb 36 Äemee frei m's Hans geliefert. Für auswärtige Abonnenten, welche nur bei der Po,t oder den Landpoftboten abonnwen können, beträgt der jährige Abonncmcntsvreis -VI Kreu-er incl Poftauftchlasts. ®

w k?cr ^Anzeiger" wird auch wie seither, außer den Anzeigen, eine gedrängte Uebersicht der wissens- wertheften Tagesbegebenhetten bringen, ferner seme besondere Aufmerksamkeit den localen, provinziellen und Lanoestnteressen widmen und in einem Feuilleton interessante und spannende Novellen, Miscellen und Aufsätze vou allgememem Interesse fetnen Lesern darbieten. Da nur durch eine starke Betheiligung am Abonnement dle Mogllchkett gegeben lft, dem Blatte die Ausdehnung zu geben, welche der manchmal vorliegende Stoff lwtvW macht, so verbtnden ww htermft die Bitte, ftch recht zahlreich beim Abonnement betheiligen zu wollen

Die auswärtige» Abonnenten machen wir darauf aufmerksam, daß wir nur dann vollzahltge Slummeni des Blattes liefern könne», wenn ste schon jetzt bei der Post ihr Abonneinent erneuern, damit wir bei Beginn des Vierteljahres im Stande find, Kenntniß von der Anzahl der Abonnenten erhalten und danach die Anzahl der zu druckenden Exem­plare bestimmen zu können. 6

. Ä Den Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch tut II. Quartal 1868 zu) enden und den Abonnementbetrag wie seither durch Quittung 1)1,11 "d'n- Jfflie Ewped* des Giessener Anzeigers.

Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

im fa1 ? redllTnö des Innern vom 13. März 1868 wird bei der Musterung rc. der Militärpflichtigen

d^uiÄn'« tnh £Ersatzverfahren nach Maßgabe der demnächst erscheinenden Militär-Ersatz-Instruction für den Nord- welcb? die^s Atwn ?" ®ol9C $iecüotl Ordern wir alle im Jahr 1848 gebornen Dienstpflichtigen, sowie Diejenigen,

überschritten, aber sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder bei der vorjährigen Musterung zurückqeftellt ü an d lu na Ad i en pr Sh?* ^^S S'^U gesetzlichen Wohnort haben, oder in demselben als Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, und Sh? « h' Handwerksgesellen, Lehrbursche, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft, oder als Studenden, Gymnasiasten 2 5?bi7b«b'^'anstalten sich aufhalten, auf, sich Behufs ihrer Eintragung in die Ortsliste (Stammrolle) in der Zeit vom entbaltsortes u SsdSS.S s der Bürgermeisterei ihres gesetzlichen Wohnorts, beziehungsweise bei der Bürgermeisterei ihres «oognebui Sn LSnS b J?1' ?enn an die,em Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein vorzulegen, widrigenfalls sie von der

Berüalick deiämiUiIS auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienst nicht berücksichtigt werden würden,

zu bien te '^lche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherrn

Gießen, den 17. März 1868, In Verhinderung des Kreisraths:

____________________________________________________ Kekuls, Kreisassessor.

Gießen, am 19. März 1868.

Zu Nr. K. G. 1467.

Betreffend: Die Control-Versammlungen.

Bekanntmachung.

di" Mawnimgff L geMI-i°w-rd"-7 wird. ** * 3^4*8* amtlich n°chw-iM, auf V-Uaag-» Credi-

Gießen, den 20. März 1868. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

In Verhinderung des Kreisraths:

- Kekul6, Kreisassessor.

D 88

Großherzogliche Kreiosmt Gießen an

die Grostheyoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

fainnihinL??!9 bJe in dem Anzeiger Nr. 34 veröffentlichte Bekanntmachung des Landwehr-Bezirks-Commando's, die Control-Ver- Weikp n? MithrCv beauftragen wir Sie, den Ihnen heute von uns zugesandten Abdruck der Bekanntmachung alsbald in ortsüblicher ^el,e zu publlcrren und an dem Anschlagebrette anzuheften.

In Verhinderung des Kreisraths: Kekule, Kreisasseffor.