Einzelbild herunterladen

Preis vierteljährlich 36 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierieljährlick 51 kr.

Gießener Anzeiger.

Erscheint wöchentlich drei­mal . Dienstags, Donner­stage und Samstags. Expedition: Canzleiberg

Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und AmtsTait für den Areis Kielen.

Nr*. S7. Dienstag den 18. Angust iStiS.

Brodpreife:

4 Pfund gemischtes Brod 18 fr. 4 Pfund Roggenbrov 15 kr.

Amtliche Bekanntmachungen.

(Nr. 145.) a. M. betr.

Das Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes Nr. 27, ausgegeben den 10. August 1868, enthält:

. s 142.) Verordnung betr- die Einführung des Gesetzes wegen Besteuerung des Braumalzes vom 4. Juli 1868 und des Gesetzes, betr. die Besteuerung des Brannt­weins, vom 8. ^zull 1868, in Mecklenburg, Lauenburg, Lübeck und Preußischen und Hamburgischen Gebietstheilen. Vom 29 Juli 1868 u

Theile brö Großherfokthums^Isen bttr.^Vom "^Aprck Besteuerung des Branntweins und Biers in dein nicht zum Norddeutschen Bunde gehörigen

(Nr. 144.) Bekanntmachung, die Ernennung eineS Consuls des Norddeutschen Bundes in Hammerfest betr.

Desgleichen, die Ertheilung des Exequatur Namens des Norddeutschen Bundes an den Königlich Belgischen Generalconsul und Viceconsul zu Frankfurt

(Nr. 146.) (Nr. 147.) (Nr. 148.) (Nr. 149.)

(Nr. 150.)

(Nr. 151.)

(Nr. 152.)

(Nr. 153.)

(Nr. 154.) cante, Torreoiega,

Desgleichen, die Ernennung eines Consuls des Norddeutschen Bundes zu Trapezunt betr.

Desgleichen, die Ernennung eines Consuls des Norddeutschen Bundes zu St. Valery betr.

Desgleichen, die Ertheilung des Exequatur an den Kaiserlich französischen Consul zu Stettin betr.

Desgleichen, die Ernennung eines Consuls des Norddeutschen Bundes zu Karlskrona betr.

Desgleichen, die Ernennung von Consuln des Norddeutschen Bundes zu King-Georges-Sound, Sydney, Newcastle, Brisbane und Auckland betr

Desgleichen, die Ernennung eines Consuls des Norddeutschen Bundes zu Guayaquil betr.

Desgleichen, die Ernennung eines Consuls des Norddeutschen Bundes zu Manila betr.

Desgleichen, die Ernennung der Generalconsuln und bezw. Consuln des Norddeutschen Bundes in Havana, San Jago, Trinidad und Matamas betr.

Desgleichen, die Ernennung von Consuln und bezw. Viceconsuln des Norddeutschen Bundes in Santander, Corunna, Sevilla, Malaaa Cartbaacna Ali- M^7^-'V?lenicia Tarragona Barcelona Palma (Insel Malorca) Port Orotava (Insel Teneriffa), Huelva, San Lucar de Barremada und Algeciras betr. ' (Nr. 155) Desgleichen, die Ertheilung des Exequatur an den Generalconsul der Republik Liberia in Hamburg betr. 0

Gießen, den 15. August 1868. Grechherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Goldmann.

Bekanntmachung.

Die Staatsstraße von Gießen nach Rodheim, Abtheilung 10 bis 19, ist wegen Umbaues auf etwa 6 Wochen unfahrbar

Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Fuhrwerke während dieser Zeit die Bicinalweae über Heu­chelheim und Kinzenbach, oder über Krofdorf einzuschlagen haben.

Gießen, den 12. August 1868. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. G o l d m a n n.

i)

2)

3)

4)

5)

6)

3u einer ©eneratoerftnmnlunfij be8' ^^rtfifcöaftliÄen SBegirf8t>trring für den Kreis Gießen lade ich alle Mitglieder des Vereins und alle Freunde der Landwirthschaft aus

aani . Drenftag den 2». l. Mts., Vormittags halb 10 Uhr, in den Zinßer'schen Garten zu Gießen '

Außer einigen geschäftlichen Gegenständen werden folgende Fragen zur Berathung kommen:

Abänderung der Statuten des Bezirksvereins und eventuell Wahl des Vorstandes.

Verwendung der dem Bezirksverein zur Verfügung stehenden Mittel.

Ueber die Verwendung von künstlichem Dünger und über die mit demselben gemachten Erfahrungen.

Bei welchem Grade der Reife des Getreides sollte mit der Erndte desselben begonnen werden ?

*** bo>»"«'<» >ch 1" f«*« MM « »«n

Durfte es bei dem Mangel an Arbeitskräften für die Landwirthschaft nicht angezeigt sein, dahin zu raufen, daß das Klopfen der Chausseesteine welches so viele eftn un? welches ebenso gut NN Winter geschehen tonnte, wie es jetzt im Sommer geschieht, nur in den Wintermonaten voraenommen werde?

mitzutlwilem^ ^elne Mitglieder noch andere Gegenstände zur Berathung ausgesetzt wünschen, so wird gebeten, dies vor Beginn der Versammlung dem Unterzeichneten

Herren Bürgermeister werden gebeten, von dieser Einladung den in ihren Gemeinden wohnenden Mitgliedern des Vereins

Wichtigkeit der Verathungsgegenstände wird nm recht zahlreichen Besuch der Versammlung gebeten. U

Ausdrücklich wird bemerkt, oaß auch Nichtmitglieder der Versammlung beiwohnen können.

Gießen, den 11. August 1868. Der Direktor des landw. Bczirksvereins für den Kreis Gießen.

Dr. G o l d m a n n.

speciell Kenntniß zu geben. -Bei der

Besondere Bekanntmachungen.

' Oeffentliche Vorladung.

5743) In Untersuchungs - Sachen gegen den vorhinigen Rechner der Großherzog­lichen Criminal- und Polizeikasse der Pro­vinz Oberhessen, Rechnungsrath Keim zu Gießen, wegen Veruntreuung im Dienste, ist der Beschuldigte, welcher sich vor Ein­leitung des gerichtlichen Verfahrens seiner Verhaftung durch die Flucht entzogen hat, und des erlassenen Haftbefehls und Steck­briefs ohnerachtet bisher nicht gefänglich eingezogen werden konnte, auf die geführte Untersuchung und weiter stattgehabte gesetz­liche Verhandlung, durch Beschluß des un­terzeichneten Gerichts vom 26. Juni d. I. wegen der in den Artikeln 439, 469, 470, 472 und 473 des Strafgesetzbuchs erwähn­ten und mit Strafe bedrohten Dienstver­gehen, zur Aburtheilung vor das Schwur­gericht der Provinz Oberhessen verwiesen, dessen Haft erkannt, beziehungsweise der erlassene Hastbefehl aufrecht erhalten, und nunmehr in Folge des dieserhalb von der Staatsanwaltschaft gestellten Antrags auf Grund des Artikels 395 der Strafprozeß- Ordnung die Einleitung^des Contumacial- Verfahrens angeordnet, auch die öffentliche Vorladung des Angeklagten verfügt worden.

In Folge dieses Beschlusses, welcher ein­mal durch die Darmstädter Zeitung, das Frankfurter Journal und den Gießener An­zeiger verkündigt werden soll, wird der Be­

schuldigte, Großherzoglicher Rechnungsrath und vorhiniger Rechner der Großherzog­lichen Criminal- und Polizeikasse der Pro­vinz Oberhessen, Georg Friedrich Lud­wig Keim von Gießen, 53 Jahr alt, in Gemäßheit der Artikel 395, 396 und 397 der Strafprozeß-Ordnung aufgefordert, vor dem Schwurgerichtshofe der Provinz Ober­hessen für das vierte Quartal d. I., dessen Sitzungen am 5. October d. I., Vormittags 9 Uhr, eröffnet werden, zur Hauptverhand­lung zu erscheinen, und sich wegen der ihm nach dem Verweisungsbeschluß zur Last ge­legten Dienstvergehen, welche darin bestehen:

daß er sich als öffentlicher Diener, Rech­ner der Großherzoglichen Criminal- und Polizeikasse der Provinz Oberhessen in der Zeit vom 10. Mai 1865 bis zum 27. Februar l. I. nach und nach fort­gesetzt Gelder, die ihm vermöge fei­nes Dienstes zur Verwahrung, Ver­waltung , Verrechnung und Ablieferung übergeben, von ihm in Empfang genom­men worden waren, im Gesammtbetrage von neuntausend sechs hundert sieben Gulden fünf und vierzig und drei Vier­theil Kreuzer selbst zugeeignet, und die verübte Veruntreuung im Dienste, den vorhandenen Abgang durch unterlassene und verspätete Verrechnung beziehungs­weise Buchung eingegangener Posten, durch Fälschung seines Tagebuchs, sowie einiger Belege und fortgesetzte Erstattung unrichtiger Kassenberichte zu verstecken versucht, auch die Flucht ergriffen und

die ihm anvertraut gewesenen Gelder zum Theile mitgenommen habe,"

zu verantworten, widrigenfalls gegen ihn als einen -Ungehorsamen nach dem Gesetze verfahren, und zur Urtheilsfällung in seiner Abwesenheit ohne Zuziehung von Geschwore­nen geschritten werden wird.

Gießen, den 13. August 1868.

Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberhessen, Anklagekammer.

Weber.

__________________ vdt. Elwert.

5746) Am 29. Juli 1868 wurden nach­stehende Einträge in das Firmen - Register des unterzeichneten Gerichts vollzogen:

1) Heinrich Moll, Ortsbürger von Mendorf a. d. Lumda, betreibt an diesem Orte ein Colonial-, Manufactur- und Eisen-? waaren-Geschäft unter der Firma:Hein­rich Moll."

2) Feist Katz II. und Vogel Katz von Steinbach haben seit Ende vorigen Jahres das von denselben in Steinbach unter der FirmaVogel und Feist Katz" betriebene offene Handelsgeschäft mit Vieh aufgelöst und ist in Folge davon diese Firma im Firmen-Register gelöscht worden.

Gießen, am 29. Juli 1868.

Großherzogliches Landgericht Gießen.

______________Bötticher. __________

Oeffentliche Aufforderung.

5757) Forderungen an den ganz gering­fügigen und zweifelsohne überschuldeten

Nachlaß des Dietrich Henkelmann aus Staufenberg, welcher voraussichtlich kaum zur Deckung der bevorzugten Forderungen hinreichen dürste und deshalb von den be­rufenen Erben ausgeschlagen worden ist, sind nebst den Gründen etwaiger gesetzlicher Vorzugsrechte solcher Forderungen bis zum 15. September, Vormittags,

bei unterzeichnetem Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie bei Verkeilung des Nach­lasses des Genannten keine Berücksichtigung zu erwarten haben.

Gießen, den 13. August 1868.

Großherzogliches Landgericht Gießen- ________________Bötticher.__________

Oeffentliche Aufforderung.

5745) Forderungen an den Nachlaß des verstorbenen Konrad Henß, ledig (Sol­dat) aus Beuern, sind bis zum

15. September d. I. dahier anzumelden, widrigenfalls sie bei Vertheilung des Nachlasses keine Berück­sichtigung zu erwarten haben.

Gießen, am 13. August 1868. Großherzogliches Landgericht Gießen.

Bötticher, Hellmann, Landrichter. Landger.-Assessor.

Versteigerungen.

5739) Dienstag den 25. August, Nachmittags 2 Uhr,

soll auf dahiesigem Rathhause die Hofraithe des Joh. Joseph Langsdorf, als: