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PreiS vierteljährlich 36 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 51 ft.

Gitßem Anzeiger.

Erscheint wöchentlich drei­mal : Dienstags, Donner­stags und Samstags. Expedition: Cauzleiberg Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.

Nr. £6, Samstag den 18. April isgs.

Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Betreffend: die Tollwnth der Hunde. "

In Großen-Linden ist, wie mit größter Wahrscheinlichkeit anzunehmen, ein Fall von Tollwnth bei einem Hunde vorgekommen. Die erforderlichen polizeilichen Boi-'" sichtsmaßrcgeln sind angeordnet. Es wird jedoch der Vorfall zur Warnung des Publikums hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht und zugleich auf die einschlägigen Be­stimmungen des Polizeistrafgesetzes hingewiesen. Die Großhcrzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, auf strengste Befolgung dieser Bestimmungen zu achten.

Die Bestimmungen des Polizeistrasgesctzes lauten:

Art. 259. Wenn bei einem Hunde oder bei einem andern Thiere die Wuth (Wasserscheu) ausbricht, oder auch nur Anzeichen des drohenden Ausbruchs der Wuth sich einstellcn, so ist der Eigcnthümer oder Besitzer, oder derjenige, dessen Obhut das Thier anvertraut ist, sobald ihm dieses bekannt wird, verpflichtet, das Thier gehörig zu verwahren und die Anzeige bei der Polizeiverwaltungsbchörde zu machen, widrigenfalls denselben eine Strafe von 3 bis 20 fl. trifft. Es ist zwar auch dem Eigenthümer u- s- w. eines von der Wuth befallenen Thieres unbenommen, dasselbe sogleich zu tobten, er muß aber auch in diesem Falle den Cadaver gehörig verwahren und der Polizei­verwaltungsbehörde die Anzeige machen, bei Vermeidung einer Strafe von 3 bis 10 fl.

Art. 260. Ist ein Hund oder ein anderes Thier von einem wirklich oder auch nur dem Anscheine nach tollen Thiere gebissen worden, so ist der Eigenthümer oder Besitzer des gebissenen Thieres oder derjenige, dessen Obhut das letztere anvertraut ist, sobald er davon Kenntniß erhält, verpflichtet, das gebissene Thier gehörig zu verwahren und den Vorfall zur Kenntniß der Polizeiverwaltungsbehörde zu bringen. Ist ein Mensch von einem solchen Thiere gebissen worden, so ist derselbe oder derjenige, dessen Ob­hut und Pflege er anvereraut ist, verpflichtet, hiervon der Polizeivcrwaltungsbehörde oder einem Arzte die Anzeige zu machen. >

Unterlassungen dieser Vorsichtsmaßregeln werden mit 1 bis 10 fl. bestraft.

Art. 261. Sobald die Polizciverwaltungsbehörde, weil sich ein tolles Thier in der Gegend gezeigt, das Einsperren der Hunde angcordnet hat, so verfallen diejenigen, welche dieser polizeilichen Aufforderung nicht alsbald Genüge leisten, in eine Strafe von 1 bis 3 fl.

Art. 309. Ist ein Hund an Wuth (Wasserscheu) crepirt, oder wegen deren Ausbruchs getödtet worden, so muß dessen Verscharrung dem Wasenmeister überlassen werden, bei Vermeidung einer Strafe von 3 bis 10 fl.

Gießen, den 16. April 1868. AGroßherzogliches Kreisamt Gießen.

In Verhinderung des Kreisraths:

Kekul«, Kreisassessor.

Prämien für die schwersten Bullenkälber betr.

Gewicht. Prämie-

Pfd.

Summa 214 fl.

540 526

525 520 474 430

370 362

fl-

1) Konrad Jöckel V. zu Grünberg, Kreis Grünberg

2) Georg Werner zu Kölzenhain, Kreis Schotten -

3) Bürgermeister Ludwig zu Engelrod, Kreis Lauterbach

4) Karl Vonniff zu Grünberg, Kreis Grünberg .

5) Konrad Jöckel V. daselbst......

6) Daniel Kreuder iv. daselbst.....

7) Christian Bück daselbst......

8) Ludwig Jöckel l. daselbst ......

35 30

29

28

27

24

21

20

Nachdem vom Ausschuß des landwirthschafilichen Vereins von Oberhessen pro 1867 ein Credit von 250 fl. zu Prämien für die am 270. Tage nach ihrer Geburt schwersten Bullenkälber der Vogelsberger Raee ausgesetzt worden war, hatten Eigenthümer im Ganzen 13 Bullenkälber zur Prämiirung angemeldet, von denen aber nur 8 Stück zur Besichtigung und Wägung kamen, welche die in nachstehender Tabelle verzeichneten Gewichte erreichten und Preise erhielten:

Laubach, den 10. März 1868.

Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen. Otto, Graf zu Sol ms-Laubach.

Besondere Bekanntmachungen.

E d i c t a l l a d u n g.

2592) Forderungen und Ansprüche jeder Art an das Vermögen des verstorbenen Karl Christ von Grünberg, über welche Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberhessen den formellen Concurs erkannt hat, sind bei Meidung des stillschweigenden Ausschlusses von der Masse

Donnerstag den 23. April d. I-, Morgens 9 Uhr, dahier anzuzeigen und nebst etwaigem Vor­zugsrechte zu begründen.

, ^m Termin soll zugleich über Versilberung de? Maste-Vermögens, Wahl eines Gläu- djüer-Ausfchusses, Bestellung eines Kurators Befchluß gefaßt, sowie wegen eines Arran- gements, verhandelt werden und wiro von allen Gläubigern, welche nicht persönlich ^Ichcmen, oder nicht durch genügend Be- vollmachtigte vertreten sind, angenommen, fl^.flunmten der Mehrheit der erschienenen Gläubiger bei.

Gründcrg, den 14. März 1868. Großherzogliches Landgericht Grimberg.

Erdmann, Eck st ein,

___Landrichter. Landger.-Assessor.

Cd i c t a l l a d u n g.

2586) Nachdem die Andreas Schäfer Eheleute von Kloster Arnsburg unterm 30. ^anuar d. I. mit der Mehrheit ihrer gc- rlchtsbekannten unbevorzugten Gläubiger einen Stundung?- und Nachlaß-Vertrag abgeschlossen haben, dessen Einsicht in der Registratur der unterzeichneten Behörde frei- fleht, so werden alle Diejenigen, welche eine bestimmte Erklärung darüber noch nicht ab­gegeben haben, sowie etwaige noch unbe­kannte, unbevorzugte Gläubiger hiermit auf­gefordert, um sogewisser von heute an bin­nen 4 Wochen ihre Forderungen dahier an­zuzeigen, resp. ihre etwaigen Einwendungen gegen das Arrangement vorzubringen, wi- brigenfalls solches ohne Rücksicht auf sie bestätigt und in Vollzug gesetzt werden würde.

Lich, am 2. April 1868.

Großherzogliches Landgericht Lich. Sartorius, Cella r ins, Landrichter- Landgerichts-Assessor.

Versteigerungen.

2580) Dienstag den 21. April, Nachmittags 2 Uhr,

soll die Hofraithe des Johann Joseph Langsdorf auf dahiesigem Rathhause, als: Flur Nr. UiKlftr.

,, n. i Hofraithe mit Scheuer

747 aa und Hofraum in der

u-48 * * 11 \ Neustadt, gibt */2 kr.,

nochmals öffentlich meistbietend versteigert werden.

Gießen, den 2. April 1868.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen. ________________Ebel._____________ 2577) Montag den 20. und Dienstag den 21. April,

Nachmittags von 2 Uhr an, sollen in der Wohnung der Schreiner Mar- gnth Wittwe hinter der Kirche verschiedene Hausmobilien, als: Sophas, Stühle, Tische, Commoden, Schränke, Bettstellen, Schreib­pulte, Spiegel, Bettwerk und sonstiges Haus- geräthe, sowie eine Partie keingeinachtes Holz, gegen gleich baare Zahlung verstei­gert werden.

Gießen, den 8. April 1868.

In Auftrag:

W eidig, ältester OrtSgerichtsmann.

2555) Montag den 20. April d I., Vormittags 9 Uhr,

soll die Fertigung der zu 27 fl. 15 kr. ver­anschlagten Glaserarbeit im Wachthans am Wallthor öffentlich versteigert werden.

Gießen, den 11. April 1868.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

________________Vogt._____________

2614) Donnerstag den 23. April, Nachmittags 2 Uhr,

sollen in der bisherigen Wohnung des Frei- Herrn v. Stein in den Neucnbäuen verschie­dene Hausmobilien, Weißzeug, ein Stück

feines Seinen, eine Partie große Vorhänge, ein Öfen, eine Partie Kisten, Bretter und Schalterbäume, nebst einer Partie Bienen­körbe, gegen gleich baare Zahlung verstei­gert werden.

Gießen, den 16. April 1868.

In Auftrag: Weidig, Ortsgerichtsmann.

Holzversteigerung im Gießener Sladiwalde.

2556) Montag den 20. April 1868, von Vormittags 9 Uhr an,

soll in dem Gießener Stadtwalde, Distriet Faulerboden, nachverzeichnetes Holz öffent­lich versteigert werden, als:

6 Stecken Buchen-Scheidholz,

4 Prügelholz,

4 Stockholz,

375 Wellen Reisholz,

2 Stecken Eichen-Scheidholz,

29% Prügelholz,

35V- Stockholz,

975 Wellen Reisholz,

15 Stecken Nadel-Prügelholz,

69 Stockholz,

2850 Wellen Reisholz,

161 Eichen - Stämme mit 3929 Cnbikfnß, 307 Nadel- 13548

75 Eichen-Stangen 238

8 Nadel- 38

Unter d en Nadel-Stämmen befin­den sich sog. Weißtannen von sol­chen Dimensionen, daß sie zu Boh­len geschnitten werden können.

Die Zusammenkunft ist arn Lumpennianns- brunnen auf der Chaussee nach Lich.

Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1- Septb. d. I. gestattet.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 11. April 1868.

Grobherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.

2629) Die Lieferung der zu dem Umbau der Straße von Gießen gegen Rodheim von Abtheilungs-Nummer 8 bis zur Heuchelheiin- Rodheimer Gemarkungsgrenze er,orderlichen Grauwacksteine soll

Dienstag den 21. d. Mts-, Morgens 10 Uhr, in dem Bramm'schen Wirthsloeal in der Neustadt in kleineren Partieen wcnigstneh- menb versteigert werden.

Gießen, den 17. April 1868.

Grobherzogliches Kreisbauamt Gießen. Holzapfel.

2620) Donnerstag den 23. April, Nachmittags 2 Uhr, sollen die Nachlaß-Gegenstände der Matth. Demuth Wittwe, bestehend in Weißzeug, Bettung, Möbeln u. s. w., in deren Woh­nung hinter der Stockhausgasse öffentlich meistbietend versteigert werden.

Gießen, den 16. April 1868. Grobherzogliches Ortsgericht Gießen.

Ebel.

2628) Die Lieferung der Stoffe zu den Kleidern für arme Confirmanden im lau­fenden Jahre, bestehend in

schwarzem Tuch, schwarzen Orleans, Flanell und

Futter,

soll auf dem Soumissionswege vergeben werden.

Diejenigen hiesigen Kaufleute, welche die Lieferung übernehmen wollen, werden er­sucht, Muster von diesen Stoffen, nebst den Preisangaben,

Freitag den 24. l. Mts.,

Vormittags 9 llhr, im hiesigen Bürgerhospital abzugeben.

Gießen, am 16. April 1868.

Der Rechner: Wittich.

H o l z v e r st e j g e r n n g.

2613) Donnerstag den 23. d. Mts.,

des Morgens um halb 10 Uhr, soll in dem Fürstlich Solms-Braunfelsischen Langenwald bei Dorf-Güll folgendes Ge­hölz öffentlich versteigert werden:

176 Stämme Eichen - Werkholz von 3814

15 Stämme' Kiefern - Werkholz von 250 Cubikfuß,

69 Stecken Eichen- und Buchen-Werkholz, 112V« Scheid- u-

Prügelholz,

88V« Stecken Eichen- u. Buchen-Stockh. u.

344 ReiSholz,

Hierbei wird bemerkt, daß die Versteige­rung mit dem Werkholz beginnen wird und die Zusammenkunft am Pflanzgarten ist.

Griedel, den 15. April 1868.

Fürstliches Rentamt.

Mengel.