Gießen. Mit der Post dürfen von jetzt an auch gebundene Bücher unter Kreuzband verschickt werden. Randstriche, um den Empfänger auf eine Stelle aufmerksam zu machen, sind gestattet. — Ebenso dürfen in Circularen, Namen, Datum, Ort, die Preise und die Namen der Reisenden beigeschrieben werden. Manuscripte dürfen vcnCorrekturbogcn beigelegt werden. Kreuzbänder sind nicht mehr nothwendig und kann die Adresse auf die Drucksachen selbst geschrieben werden.
Darmstadt/ 15. Jan. Unter den neuen Vorlagen der großherzoglichen Regierung an die Stände befindet sich auch der Vertrag zwischen der großherzoglich hessischen und der königlich preußischen Regierung, die Ausübung des Telcgraphenwesens im Großherzogthum Hessen, durch die königlich preußische Regierung betreffend. — Der Generalstab unserer hessischen Armeedivision, welchem augenblicklich nur zwei Officiere zugetheilt sind, wird demnächst formet! aufgelöst werden.
Berlin. Die Angabe der Wiener „Presse", daß der dortige preußische Gesandte, Freiherr v. Werther, durch einen anderen Diplomaten ersetzt werden solle, wird in Berliner unterrichteten Kreisen als durchaus irrig bezeichnet. An eine Beförderung des Minister- residenten Herrn v. Magnus, zum Gesandten in Wien sei zur Zeit nicht zu denken und wenn derselbe vom Kaiser von Oesterreich mit einem hohen Orden ausgezeichnet worden, so erkläre sich dies aus dem Umstande, daß er sich dem ehemaligen Kaiser Maximilian in mancher Hinsicht dienstbar zu machen gewußt hat. Uebrigens sei Herr von Magnus dabei nach Weisung verfahren, die ihm ausdrücklich vom Berliner Cabinet geworden.
Berlin, 12. Jan. Nach den Vorschriften der Ministerial-Instanz soll Betreffs ausländischer Versicherungs-Gesellschaften darauf gehalten werden, daß in jeder für preußische Staatsangehörige auszuferti- genven Police fortan ausgesprochen werde, wie die Gesellschaft bereit sei, wegen aller aus der Police entstehenden Verbindlichkeiten in dem Gerichtsstände des Versicherten, resp. des betreffenden Agenten in Preußen Recht zu nehmen. Dieser Vorbehalt findet auch auf Gesellschaften in norddeutschen Bundesstaaten Anwendung.
Der Zusammentritt des Bundesrathes dürste sich nach dem jetzigen Stande der demselben zu unterbreitenden Arbeiten etwa 14 Tage verzögern und also erst zu Anfang Februars erfolgen. Es ist übrigens jetzt Aussicht vorhanden, den Reichstag schon in seiner nächsten Session mit der Civilproceß-Ordnung für den norddeutschen Bund zu befassen.
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Der Maulwurf.
In Nr. 50 d. I. 1867 des Vereins nassauischer Land- und Forstwirlhe liefert Herr C. Schenck eine Abhandlung über den Maulwurf, der wir Folgendes entnehmen:
„Das Oberamt zu Tübingen richtete am 4. (September 1866 ein Schreiben an den dortigen Ausschuß des landwirthschaftlichen Bezirksvereins, worin es diesem mittheiltc, daß in den meisten Gemeinden des Bezirks noch die Einrichtung bestehe, wonach von Seiten der Gemeinden Maulwursssänger angestellt seien, welche entweder dem Stück nach belohnt würden, oder einen fixen Gehalt bezögen.
Nachdem von Autoritäten im Fache der Land- wirthschast der Nutzen der Maulwürfe höher angeschlagen werde, als die Beschädigungen, welche sie in einzelnen Fällen verursachten, so entstehe die Frage, ob nicht, wenn dieses in manchen Bezirken schon geschehen sei, das Fangen der Maulwürfe auf Gemeindekosten wenigstens da unbedingt zu verbieten sei, wo Gemeindesteuern entrichtet würden, das Wegfangen also auf Kosten der Gesammtheit der Steuerpflichtigen geschehe. Das Oberaml erbat sich hierüber das Gutachten des Bezirksvereins. Darauf er- wieverte am 15. November 1866 der Secretär dieses Vereins. Der Vorstand und einige der anwesenden Ausschußmikglieder hätten sich unbedingt für Ab- schaffung der Maulwurfsfänger ausgesprochen. Es sei auch geltend gemacht worden, daß an einzelnen Orten sch^n seit mehreren Jahren ohne Nachtheil für die Güter keine Maulwürfe mehr gefangen werten seien. Dagegen habe die Mehrheit des Ausschusses behauptet, daß ter Schaden, welchen die Maulwürfe auf Wiesen anrichteten, ungleich größer fei, als der Nutzen, intern nicht nur die Haufen, welche man unmöglich bis zur Heuerndte fortgesetzt ebnen könne, keinen Ertrag lieferten, sondern auch ein Raum ringsum nicht mehr glatt abgemäht teerten könne. Auch dienten die lockeren Maulwurfs-
Berlin, 14. Jan. Nach den Angaben verschiedener Blätter sollen mehrere in der Anciennetät gleichstehende Generale in ter Beförterung des Generals von Potbielsky zum Generallieutenant eine Zurücksetzung gefunten und taher Se. Majestät um ihren Abschied gebeten haben. So viel wir indessen hören, sind bis jetzt solche Entlassungsgesuche nicht eingereicht worden und hat auch Herr v. Pod- biclsky nicht das Patent, sondern nur den Charakter eines Generallieutenants erhalten. Es dürste sich diese Rangerhöhung einfach erklären aus der Stellung, die derselbe als Vertreter des KriegsministerS und somit als Bevollmächtigter Preußens im Bun- tesrathe einzunehmen hat.
Berlin, 15. Jan. Der „Staatsanzeiger" de- mentirt die Zeitungsnachricht, daß die Commissions- berathung des Bundesrathes über die Civilproceß- ordnung den Entwurf der ehemaligen hannoverschen Proceßordnung zur Grundlage genommen. Der frühere preußische Entwurf fei keineswegs aufgegeben. — Die preußischen Kriegsschiffe „Hertha" und „Blitz" retteten bei Smyrna das gestrandete französische Kriegsschiff „Roland" mit eigener Gefahr und Aufopferung.
Karlsruhe, 13. Jan. Die Kammer der Abgeordneten hat heute das Ministerverantwortlichkeits- gesetz wesentlich nach den Anträgen der Commission mit 52 gegen 1 Stimme angenommen.
Augsburg, 15. Jan. Aus Wien wird in der „Allg. Zig." osficiös bestätigt, daß Frankreich auf die Verwendung Oesterreichs den bisherigen Handels- vertrag mit Mecklenburg gelöst, resp. letzteres davon entbunden hat; durch die Bemühungen Oesterreichs habe sich Frankreich auch dazu verstanden, weder der Zolleinheit noch der Militäreinheit Norddeutfchlands ferner zu widerstehen. Es fei die Aufgabe des föde- rativ-constitutionellen Oesterreichs, den Frieden zwischen den europäischen Staaten zu erhalten.
Wien. Nach den neuesten Dispositionen bezüglich des Leichenbegängnisses des Kaisers Maximilian wird am 16. die „Novara" in der Rhede von Triest entlausen. Um 9% Uhr Vormittags beginnt die Ausschiffung und die Ueberführung der Leiche zum Bahnhofe in Triest, von wo sich um 1 Uhr der Separattrain in Bewegung setzt, der am 17. Abends am Südbahnhofe in Wien eintrifft. Das feierliche Lei- chenbegängniß und die Beisetzung der irdischen Hülle des Kaisers Maximilian in der kaiserlichen Familiengruft in der Kapuzinerkirche findet am 18. um 3 Uhr Nachmittags statt.
Wien, 12. Jan. Johannes Ronge ist hier gewesen, um die Gründung einer deutschkatholischen Gemeinde zu ermöglichen. An das neue Ministerium
dwirthschaftli
Haufen den Maikäfern vor ihrem Einlarven vorzugsweise zum Sammelplatz, in Folge dessen die Engerlinge gerade an den Plätzen, auf welchen die Maulwürfe geschont worden, ungeheure und ungleich größere Verheerung angerichtet hätten, als auf den anderen, wo sie vertilgt worden. Gleichwohl fei die Ansicht allgemein vertreten gewesen, daß die Gemeindemaulwurfsfänger entbehrt, und es den einzelnen Gutsbesitzern überlassen werden könnte, die Maulwürfe wegzufangen. Dieses sei mittelst der blechernen, sehr billigen Maulwurssfallen, welche nur in die Gänge gelegt werden dürften, Jedem sehr leicht gemacht, und es könne den Gemeinden vielleicht anempfohlen werden, statt der theuren Fanggebühren, solche Fallen zum Ausleihen anzuschaffen. Hiernach hat sich also auch dieser land- wirthschaftliche Bezirksverein für das Abschaffen der Gemeindemaulwurfsfänger erklärt.
Ich habe nicht erfahren können, wie die vorge- schlagcnen blechernen Fallen beschaffen sind. Dieselben werden aber durch Vermittlung VeS Tübinger Bezirksvereins bezogen werden können, insofern unser Verein es nicht vorziehen sollte, Versuche damit anzustellen und die Erfolge bekannt zu machen, was ich für wunschenswerth halte. Sm Besitzer umfangreicher Gärten dahier erzählte mir, daß, nachdem ihm alle Maulwürfe weggefangen gewesen, die Regenwürmer sich so vermehrt hätten, daß er genölhigt gewesen, sich von einem Nachbar zwei Maulwürfe schenken zu lassen, welche mit ihren Nachkommen die Würmer verfolgt hätten.
Mach einer Mittheilung in der Beilage Nr. 12 di'e-es Blattes von 1864 betrug der in 1862 aus den Gemeindekassen in 27 Aemtern des ehemaligen Herzogthums Nassau verausgabte Lohn für das Fangen der Maulwürfe 10,985 fl. 19% fr.
Die Stadt Wiesbaden bezahlt allein jährlich 130 fl. an den Maulwurfsfänger aus der Stadtkasse. Wie viele nicht begüterte Steuerpflichtige müssen hier
dürfte nun binnen Kurzem die Frage zur Entschei- düng herantreten, ob es gewillt fei, den Deutschka- tholiken oder Neukatholiken die Rechte einer anerkannten Religionsgenossenschaft zuzugestehen.
Florenz, 9. Jan. Was die äußere Politik betrifft, so ist die Absicht Menabrea'S folgende: von nun an dem „non possumus“ des Papstes ein „non possumus“ Italiens entgegenzusetzen. Er will einfach, wie der Papst es bereits so lange und mit gutem Erfolge gethan hat, alle Vermitt- lungsvorschläge ablehnen. Er wird hierin durch Vas Benehmen des Papstes bestärkt, das jede Aussicht auf Versöhnung immer mehr abschneidet. Derselbe hat die Vorschläge zur Mäßigung, welche ihm Lord Clarendon gemacht, und dessen Bitten, doch etwas zur Erhaltung des Weltfriedens beizutragen, durch eine gänzliche Zurückweisung beantwortet.
Paris, 11. Jan. Die „France" weidet heute: „Unsere Briefe aus Berlin sprechen von einer sehr freundschaftlichen Korrespondenz, welche zwischen dem König von Preußen und dem Kaiser aus Anlaß des neuen Jahres ausgetauscht worden wäre. Die Initiative zu diesem Akte wäre von dem König von Preußen ausgegangen, dessen Brief in Ausdrücken abgefaßt wäre, welche die Verständigung zwischen den beiden Souverainen und zwischen den beiden Ländern über die schwebenden großen Fragen leicht machen können." Da die „France" sich sonst die Hetzerei gegen Preußen zur besonderen Aufgabe macht, so darf man wohl dieser ihrer Nachricht um so eher Glauben schenken.
Paris, 15. Jan. Indem die „Patrie" an die von Oesterreich, England nnd Preußen in Belgrad gemachten Vorstellungen erinnert, schließt sie, daß diese Uebereinftimmung die gegen den Frieden gemachten Anschläge zu nichte machen werde. Das Blatt deutet auf die Wahrscheinlichkeit eines guten Einvernehmens zwischen Frankreich, Preußen und Italien hin, um zur Septemberconvention zurückzukehren.
Petersburg, 15. Jan. Die „Nordische Post" sagt in ihrer Jahresübersicht: Rußland beabsichtige weder eine Gebiet-vergrößerung im Oriente, noch eine Vermehrung seines Einflusses auf die Bevölkerung des Orients zu erlangen; es fordere aber die Mitwirkung Europa's, um die Wohlfahrt der christlichen Bevölkerung in der Türkei, zur Verhütung einer Katastrophe, zu befördern.
New-Aork, 15. Jan. Das Repräsentantenhaus hat das vorn Senate angenommene Gesetz, welches die Steuer auf die Baumwolle aufhebt, verworfen.
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dazu beitragen, um den Gutsbesitzern, vielleicht gegen den Willen vieler derselben und wohl auch zu deren Nachtheil die Maulwürfe wegfangen zu lassen! In den Herbstbezirksversammlungen von 1864 sind schon sehr viele Freunde dieses nützlichen Thieres warm für dessen Schutz eingetreten. In der zu Oberursel sprach man sich für die überwiegende Nützlichkeit des Maulwurfs und gegen dessen stete Verfolgung au«, auch haben damals schon einige Bürgermeister bemerkt, daß das Fangen in verschiedenen Gemeinden, namentlich in Lorch und in Rüdesheim abgefchafft sei, und daß in anderen Gemeinden die Maulwürfe nur dann gefangen würden, wenn eine allzustarke Vermehrung eintrete.
Die entgegenstehende Ansicht, wozu sich die Mehrheit bekannte, hatte die Verwüstung der Erndte durch Aufwerfen der Hügel bei trocknen Wiesen und die Verhinderung des Mähens vorzugsweise ins Auge gefaßt.
Die von mir mitgetheilten Erfahrungen über den Nutzen der Maulwürfe sind größtentheils der Neuzeit entnommen und werden durch die Forschungen und Aussprüche sachkundiger Männer unterstützt.
Auch in anderen Staaten hat man mit Rücksicht hierauf das Fangen der Maulwürfe auf Kosten der Gemeinden entweder verboten oder doch für ungerechtfertigt erklärt.
Diese Ueberzeugung wird voraussichtlich auch bei uns immer mehr Boden gewinnen, und es wird dann vielleicht auch unsere Regierung dem Gegenstände ihre Aufmerksamkeit zuteenden.
Am Wenigsten gerechtfertigt scheint mir das Wegfangen der Maulwürfe auf Kosten der Gemeinden, in Welchen Steuern zur Gemeindekasse erhoben Werden." (Zeitsch. landw. Vereine.)
Redaction, Druck und Verlag der Bruhl'schen Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen-


