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«Zm Gießener Anzeiger.

Erscheint wöchentlich brei- mal. Dienstags, Donner­stage und Samstags. Expedition: Canzletbero ßit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kielen.

Ne. 123» Samstag dm 17: Oktober 1868

Brodpreife vom 17 bis 2ZL October 1868,

nach eigener Erklärung der Bäcker:

4 Pfund gemischtes Brod 17 fr. 2 Pfund gemischtes Brod 8!/2 fr. 4 Pfund Roggenbrod 14i/2 fr. 2 Pfund Roggenbrod 74/4 fr.

Amtliche Bekanntmachungen.

Gießen, am 10. Detober 1868.

Betreffend: Die Gesetzgebung der Nordamerikanischen Staaten über die Erbberechtigung der Ausländer-

Das

Groß herzogliche K r e i s a m t Gießen

an

die GroßheyogUchen Bürgermeistereien des Kreises.

Das nachstehende Ausschreiben des Großherzoglichen Ministeriums des Innern wollen Sie in geeigneter Weise zur Kenntniß derjenigen Ihrer Gemeindeangehörigen bringen, welche bei Aenderung der Gesetzgebung des Staates Iowa interessirt sein könnten.

Dr. Goldmann.

Zu Nr- M. d- I. 10,014 und 10,055. Darmstadt, am 21. September 1868.

Betreffend: Wie oben.

Das Großherzogliche

Ministerium des Innern

an

die Großherzoglichen Kreisämter.

Mit Bezug auf unser Ausschreiben vom 24. Mai 1859, Nr. 13 des Amtsblatts, benachrichtigen wir Sie, daß die Legislatur des Staates Iowa am 8. April l. I- ein Gesetz angenommen hat, durch welches alle bisherigen Unterschiede zwischen Fremden und Einheimischen in Bezug auf den Erwerb, den Besitz und die Uebertragung von Grundeigenthum, aufgehoben worden sind.

Da durch dieses Gesetz die Schwierigkeiten, welche sich bei Geltendmachung der Ansprüche außerhalb der Vereinigten Staaten wohnhafter Erben auf das zu Verlassen- schaften gehörige Grundeigenthum früher entgegenstellten, nunmehr als beseitigt anzusehcn sind, so dürfte die Kenntniß hiervon für solche Angehörige des Großherzogthums, denen Erbschaften im Staate Iowa anfallen, von Interesse sein, weßhalb wir Ihnen empfehlen, die Angehörigen Ihrer resp. Kreise auf den Inhalt der gegenwärtigen Mit­theilung in den Anzeigeblättern aufmerksam zu machen-

v- D a l w i g k- Zimmermann-

Gießen, am 8 Detober 1868.

Betreffend: Die Revision der Hppothekenbücher, hier die Aufbewahrung derselben und der Grundbücher.

Das

G r o ß h e r z o g l i ch e K r e i s s m t Gießen an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Die Grund- und Hypothekenbücher werden nach uns zugegangener Mittheilung der Gerichte noch vielfach vorschriftswidrig, namentlich in gewöhnlichen Actenschränken aufbewahrt, während dieselben sich in einem Behälter von Holz oder starkem Blech befinden müssen, der in verschlossenem Zustande jederzeit leicht weggctragen werden kann, der also nicht so schwer sein darf, wie ein Schrank, und mit Griffen zum Tragen versehen sein muß. Bestehen die Grund- und Hypothekenbücher in so vielen Bänden, daß sie-auf einmal nicht getragen werden können, so müssen mehrere, einzeln leicht transportable Behälter in Form aufeinandersitzender Feuerkisten mit verschließbaren Thüren vorhanden sein.

Wir beauftragen Sie, alsbald für Beschaffung solcher Behälter zu sorgen und wie geschehen, erforderlichen Falles unter Vorlage der entstehenden Kostenrechnungen, binnen längstens vier Wochen zu berichten. , , , * m

Zweckmäßig erscheint es, die Behälter, wenn irgend thunlich, in der Größe unfertigen zu lassen, daß darin auch die zu den Grundbüchern gehörigen Karten Raum finden- Dr. Goldmann.

Bekanntmachung.

Borträge des Wanderlehrers, Herrn Leisewitz, im Kreise Gießen:

Zu Mainzlar (Rathhaus): Sonutag den 18. October, Nachmittags 3 Uhr und Abends 6 Uhr, Dienstag den 20. October und Mittwoch den 21. October, jedesmal Abends 0 Uhr,

Zu Allendorf a. d. Lda. (Rathhaus): Montag den 19. October, Abends 6 Uhr,

Zu Lang-Göns (Schulhaus): Sonntag den 25. October, Nachmittags 3 Uhr, Montag den 26. October, Dienstag den 27. October und Mrttwoch den 28. October, jedesmal Abends 6 Uhr.

Bekanntmachung.

Wegen eingetretener Saatzeit sind die Tauben von heute bis zum 10. November bei Vermeidung der im Art. 79 des Feldstrafge­setzes angedrohten Strafe in den Schlägen einzuhalten.

Gießen, den 14. October 1868. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Besondere Bekanntmachung.

7530) Nachdem bei mißlungenem Güte­versuch über den Nachlaß des dahier ver­storbenen Schuhmachers Johannes Ru- pertus durch Verfügung von heute der förmliche Concurs erkannt ist, so werden die betheiligten Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen im Termin

den 28. October d. I., Morgens 9 Uhr, Contumazirzeit, unter Vorlage der deshal- bigen Beweisstücke beim Rechtsnachtheil der Ausschließung von der Masse gegen den be-i

stellten Contradictor Rechtsanwalt Manns dahier anzumelden und zu begründen.

Kirchhain, am 16. September 1868.

Königlich Preußisches Amtsgericht.

Israel.

vdt. Bezzenb erger.

V ersteigerungen.

7564) Montag den 19. October 1868, Nachmittags 2 Uhr,

werd bei der Stadt Gießen: eine Partie Cementfässer, Baumstützen, abgängige Bäume und altes Gehölz

öffentlich versteigert und der Anfang in dem Hofe bei dem Holzmagazin gemacht-

Gießen, den 16. October 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen

Vogt.

Mobilien-Versteigerung.

7538) Dienstag und Mittwoch, sowie Frei­tag, den 20., 21. und 23. d Mts-, Vormittags um 8 Uhr anfangend, wird mit der Versteigerung der zu der Con- cursmasse des Hirsch Mayer Sohn ge­hörigen Mobilien fortgefahren und werden

an diesen Tagen Eisen- und Gußwaaren, namentlich am letzten Tage 62 Oefen und 1 Ambos, dem Meistgebot ausgesetzt.

Butzbach, den 13. October 1868. Großherzogliches Ortsgericht Butzbach.

Küchel.

Arbeitsversteigerung zu Beuern.

7553) Montag den 19. d. Mts., Vormittags 11 Uhr,

sollen im neuen Schullocale dahier nach­folgende Arbeiten öffentlich an die Wenigst­nehmenden in Accord gegeben werden, als :