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Btci« vierteljährlich 36 h. mit Bringerloh». Durch die Post bezogen vierteljährlich 51 fr.

Gießener Anzeiger.

Erscheint wöchentlich drei­mal: Dienstags, Donner­stags und SamstagS. Expedition: Canzltibtkg Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kießen.

Donnerstag den 16. Juli

1868.

Rr. 83.

Brodpreise:

4 Pfund gemischtes Brod 19 fr. 4 Pfund Roggenbrod 16 fr.

Amtliehe Bekanntmachungen.

Gießen, am 7. Juli 1868.

Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinden des Kreises Gießen für 1869.

Das

Grokherzogliche Kreisamt Gießen an

die Großher^oglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Nachdem nun die Gemeinde-Rechnungen von 1867 an Sie abgeliefert sein müssen, empfehlen wir Ihnen, mit Stellung der Gemeinde-Voranschläge für 1869 ungesäumt >u beginnen und dieselbe so zeitig zu vollenden, daß die Einsendung längstens bis 30. August l. I. erfolgen kann. . .

* ^Neben Hinweisung aus die Bestimmungen der Instruction vom 2. Mai 1836, sowie die Aenderungcn und Zusatze zu derselben, deren pünktliche Beachtung wir erwarten, eröffnen wir Ihnen noch, daß die Ansätze an Hebgebühren der Gemeinde-Einnehmer zufolge Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern mittelst specieller Berech­nungen, welche am zweckmäßigsten unter den Rubriken 104 und 156 in dem Berathungs-Protokoll ausgenommen werden, zu begründen sind und daß Couvertgebuhren vom Reaierungsblatt wie in den meisten vorigen Voranschlägen noch geschehen, fortan nicht mehr vorgesehen werden sollen. Sie wollen hieraus geeignete Rücksicht nehmen und ,m Uebriaen den Voranschlagsarbeiten alle Sorgfalt zuwenden, damit die bisher vorgekommenen Ausstellungen möglichst vermieden werden.

In Verhinderung des Kreisraths:

Kekul 6, Kreisassessor.

Das Baden in der Lahn betreffend.

Von der Lahnbrücke an bis zum Sauerbier'schen Mühlwehr darf ohne Gebrauch von Badehosen in der offenen Lahn nicht gebadet werden bei Vermeidung einer Strafe von 30 kr. bis 3 fl.

Gießen, den 15. Zuli 1868. Großherzoglrche Polizei-Verwaltung.

Nover.

Julius Wallach.

vorgebracht werben.

Gießen, den 14. Juli 1868.

Merde-Verloosung in Frankfurt a. M

den 25., 26. und 27. August d. I.

Die Bestellung von Leichenein­kleidern.

4924) Es dient dem hiesigen Publikum zur Nachricht, daß die Ehefrau des Jacob Jünger (wohnend bei Herrn Schreiner Müller in der Sandgaße), mit Zustim­mung der betreffenden Behörden das Ein- kleiden von Leichen besorgen wird.

Gießen, den 7. Juli 1868.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen .Vogt.

Versteigerungen.

Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde.

1944) Montag den 20. Juli d. I., von Vormittags 9 Uhr an,

soll in dem Gießener Stadtwalde, Distric- ten Stolzenmorgen, Tanne und Zollstocks­wäldchen, nachverzeichnetes Holz öffentlich v ersteigert werden, als:

Besondere Bekanntmachungen.

Die Ausgleichung der Kriegskosten des Jahres 1866.

4945) Mit Bezug auf die Bekanntmachung der Großh. Commission für Ausgleichung der Kriegslasten des Jahres 1866, in Nr. 80 des Anzeigers, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß in den nächsten 8 Tagen die Verzeichnisse über die liguidirten Ein­quartierungsgelder zur Einsicht der Betheiligten und zur Vergleichung mit den Einquartierungsbilletten in unserem Büreau offen liegen, und daß auf etwaige Reclamationen nur in dem Fall Rücksicht genommen wird, wenn solche innerhalb der Offenlegungsfrist von 8 Tagen

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

Die muthwillige Beschädignng von Bäumen.

4929) In der Zeit vom 10. auf dm 11. Juni d. I. sind in der Gemarkung Gießen an der Chaussee von Gießen nach Broms­kirchendrei Lindenbäumchen abgebrochen und der hierdurch entstandene Schaden ist auf 6 fl. abgewürdigt worden.

Die stattgefundene Untersuchung hat auf die Spur des Thäters nicht geführt und darum ist die Gemeinde Gießen nach dem Gesetze vom 3. Februar 1797 zum Ersätze des Schadens verpflichtet.

Wir bringen dieses in der Absicht zur Kenntniß der hiesigen Einwohner, um diesen Gelegenheit zu bieten, Angaben zur Ermitte­lung des Thäters machen zu können oder Einwand gegen denSchadensersatzbetrag vor­zubringen.

Gießen, den 10. Juli 1868.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt-

Loose hierzu » 1 fl. 45 kr. bei (4947)

4938) Mittwoch den 22. Juli, Nachmittags 2 Uhr,

' sollen in dem Hause des Kaufmann Frech am Kirchenplatz, in der Wohnung der Frau Rcgier.-Rath Eckstein Wittwer Bettwerk, Bettladen, Strobmatrazcn, Sckränkc, Tische,

13 Stecken Kichen-Prügelholz,

15 Stockholz,

579 Wellen Reisholz,

2 Stecken Nadel-Prügelholz,

17'/- Stockholz,

675 Wellen Reisholz,

300 Dornwellen,

93 Eichen-Stämme mit 3718 Cubikfuß,

98 Nadel- 1000

320 Stangen 1672

Stühle und sonstige Hausgeräthe gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Gießen, den 13. Juli 1868.

In Auftrag: Weidig, Ortsgerichtsmann.

Feilgebotenes.

4942) Eine Commode mit Pult und Glasaufsatz steht billig zu verkaufen in

Frischer Zwiebelkuchen

jeden Montag, Mittwoch und Freitag, Mor­gens 9 Uhr, bei August Moll,

(4950) un Stern-

Theerseife,

wirksamstes Mittel gegen alle Hautunrei­nigkeiten, empfiehlt ä Stück 18 kr.

(4937) Julius Wallach.

1861 tf ff 3026 ff foß-

Baumstützen.

Die Zusammenkunft ist auf dem Trieb.

Nachdem diese Holzquantitäten versteigert sind, soll sodann weiter das im Schutzbe­zirk Hangelstein aufgearbeitete Holz jur Ver­steigerung kommen, nämlich:

6 Stecken Buchen-Scheidholz,

11 Prügelholz,

4 Stockholz,

421 Wellen Reisholz,

11 Eichen - Stämme mit 480 Cubikfuß, bar unter 3 Stämme von 17

Lit. D. Nr. 19.

Jeder Zahnschmerz, ohne Unterschied, wird durch mein in allen deutschen Staaten rühmlichst bekanntes Zahn-Mundwasser binnen einer Minute sicher und schmerzlos vertrieben, was unzäh­lige Danksagungen der höchsten Personen bekunden.

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4920) Ein Handwägelcheu ist zu ver­kaufen. Bei wem? sagt die Exped. d- Bl.

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19 Zoll Durchmesser und 51 Fuß Länge, von ganz vorzüg­licher Qualität,

3 Buchen-Stämme mit 209 Cubikfuß.

Die Versteigerung des Holzes im Hangelstein findet nicht an Ort und Stelle statt, und darum ist der Forstwart Weller in Wieseck ange- w i e s e n, S t e i g l i e b h a b e r n vorher die gewünschte Auskunft zu erttieilen.

Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. November d. I. gestattet-

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen, den 14. Juli 1868.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt-

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