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Gießener Anzeiger.
Erscheint wöchentlich dreimal . Dienstags, Donnerstag« und Samstags. — Expedition: Canzleiberz
Ltt. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kielen.
Nr. iss. Samstag den 14. November 1868.
Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung, betr. bic Ernennung von Eonfutn be§ Narbbeutfchen Bunbes zu ^uebecl unb N?ontreat. Qj-rAMWnri a $yy>
Bekanntmachung betr. bie Ertheilung bes Exquatur Namens bes Norbbeutschen Bunbes an ben Königlich Italienischen Generalconsul zu Frankfurt a. M.
den 13. November 1868.
(Nr. 176.) (Nr. 177.) (Nr- 178.) (Nr. 179.) (Nr. 180.) (Nr. 181.) (Nr. 182.) (Nr. 183.) (Nr. 184.)
Gießen,
New-Orleans, Philadelphia, Richmond, St- Paul.
eines Gcneralconsuls des Norddeutschen Bundes für die Republik Peru.
von Consuln des Norddeutschen Bundes zu Georgetown (Guyana) und Okyab.
des Exquatur Namens des Norddeutschen Bundes an den Consul der Argentmischen Republtk zu Berlin.
eines Con uls des Norddeutschen Bundes zu Honolulu (Sandwichs-Jnseln).
eines Consuls des Norddeutschen Bundes zu La Pay (Bolivien).
eines Con'uls des Norddeutschen Bundes zu Guatemala.
eines Con uls des Norddeutschen Bundes zu Panama. _
Großherzogliches Kreisamt Gießen- Dr. Goldmann.
Nr. 31 des Bundes-Gesetzblatts des Norddeutschen Bundes, ausgegeben den 31. October 1868, enthält:
(Nr. 169.) Verordnung, betr. Einführung des Gesetzes wegen Besteuerung des Braumalzes vom 4- Juli 1868 und des Gesetzes, betr. die Besteuerung des Branntweins vom 8- Juli 1868 in verschiedenen Preußischen und Hamburgischen Gebietstheilen. Vom 19- ^.ctober 1868. .
(Nr. 170) Bekanntmachung, betr. die Ernennung eines Consuls des Norddeutschen Bundes sur die Republik Liberia.
(Nr- 171.) Bekanntmachung, betr. die Ernennung eines Viceconsuls des-Norddeutschen Bundes zu Stockholm.
172.1 Bekanntmachung, betr- die Ernennung eines Consuls des Norddeutschen Bundes zu Sairpon. , ~ an. ,
(371' 173 ) Bekanntmachung, Betr. die Ernennung eines Gcneralconsuls des Norddeutschen Bundes zu Lissabon, von Consuln des Norddeutschen Bundes zu St. Mtguel, zu Kanal und Porto, von Viceconsuln des Norddeutschen Bundes zu Lissabon, Lagos und Setubal.
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St Louis (Missouri), Louisville (Kentucky), Milwaukee, —r'’',on’lS spirfimnnb. Kt. Naul.
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Bekanntmachung, «betr. die Ernennung Bekanntmachung, betr. die Ernennung Bekanntmachung, betr. die Ernennung Bekanntmachung, betr. die Ernennung Bekanntmachung, betr. die Ernennung Bekanntmachung, betr- die Ernennung
Gießen, am 12. November 1868.
Betreffend: Die Erhebung der Domanialgefälle bei Großh- Rentamte Gießen vom Jahre 1868.
Das
Groh herzogliche Rentamt Gießen
1 an
smmnüiche GroscherzoBche Bürgermeistereien des Rentamtsbesirks Gießen.
Sie wollen in Ihren Gemeinden alsbald durch die Schelle bekannt machen lassen, daß die Bezahlung der fällig gewordenen Zielpachtgelder pro 1868 innerhalb 8 Tage zu geschehen hat, widrigenfalls den gefetzlichen Bestimmungen gemäß das Zwangsverfahren eintritt. ___________________________________________________________________2 y n ck e r._________________________________________________________________________________
Gefundene Gegenstände:
Ein weißes Taschentuch, B. 6, ein gestrickter Strumpfbändel, ein kleines seidenes, rothcarrirtes Tüchelchen, ein Kindersäckchen, ein brauner Fingerhandschuh und eine ®tei0l®ie Eigenthüme?we?d1n'aufgefordert, sich Linnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
Meßen,"den li IonemK'1868.“ Wd^"n ' Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
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bestellenden Contradietor anzumelden und zu begründen.
Kirchhain, am 6. November 1868.
Königliches Amtsgericht- Israel.
vdt. Bezzenberger-
Die Bestellung zweier Feldschntzen.
8387) Nachdem der Carl Hardt und Adolf Wenzel von hier zu Feldschützen für die Gemarkung Gießen ernannt und verpflichtet worden sind, so wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gießen, den 9. November 1868.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen Vogt-
bei dem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist.
Zugleich werden Alle, welche die in Gemäßheit des Art. 30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 die Erwerbung des Grund- eigenthums betr. beizufügenden Erwerbtitel eingetragen oder berichtigt zu sehen wünschen, aufgefordert, die erforderlichen Anträge Linnen der gesetzlichen Frist von sechs Monaten bei dem zuständigen Gerichte zu stellen, und wenn dieses ein anderes als das unterzeichnete ist, bei diesem die Anzeige zu machen.
Die unerstreckliche Frist von sechs Monaten geht mit dem 15. März 1869 zu Ende- Lich, den 26. August 1868.
Grobherzogliches Landgericht Lich-, Sartorius, Cellarius, Landrichter. Landgerichts - Assessor.
B esondere Bekanntmachungen.
Edictalladung.
8419) Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das neuerrichtete Grundbuch der Gemarkung Eberstadt, nebst den dazu gehörigen Pareellenkarten in dem Büreau des Großherzoglichen Ortsgerichts- Vorstehers zu Eberstadt offen gelegt worden ist. Die Betheiligten sind befugt, dafselbe Mährend der Zeit der Offenlegung in diesem Locale einzusehen, auch gegen die Gebühr von dem Großherzoglichen Ortsgenchts- Vorsteher zu Eberstadt Grundbuchs-Auszüge zu verlangen; auch werden sie von Letzterem auf die von den Feldgeschworenen entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler aufmerksam gemacht werden. Allen denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes und der Größenangabe für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer unerstreck- lichen Frist von sechs Monaten ihre Ansprüche entweder auf gütlichem Wege Bet dem Großh. Ortsgerichte zu Eberstadt, vor welches sie ihren etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseitigen, oder insofern dieß nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem' für Besitzstreitigkeiten zuständigen Gerichte, geltend zn machen. Ist dieses Gericht ein anderes, als das unterzetchnetc, so haben sie davon, daß Letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist dahier die Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt thnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt hatten.
Nach Ablauf ditscr Frist wird der Besitz, wie ilm das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer und die Größen- angabenM allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung Bei dem Ortsgerichte zu Vroto- koll gegeden, noch eine gerichtliche Klage detzhalb erhoben, und erforderlichen Falls
Aufforderung.
8434) Da Musketier Johann Franz Weil aus Lang-Göns, Kreis Gießen, ohne Entschuldigung bei der diesjährigen Herbst- Controlversammlung gefehlt hat, so wird derselbe hiermit öffentlich aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei dem Landwehrbezirks ^Feldwebel zu Gießen anzumelden, andernfalls ihm nachtheilige Folgen nicht abgewendet werden können.
Gießen, den 10. November 1868.
Das Großherzogliche Landwehrbezirks- Commando Gießen.
Gandenberger, Oberstlientenant und Bezirks-Commandeur-
8433) Da eine Ueberschuldung des erblosen Nachlasses des zu Schweinsberg verlebten Schneiders Johannes Heilmann genügend dargethan ist, so wird hierdurch der förmliche Coneurs erkannt und werden alle Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen im Termin
den 23. k. Mts., Vormittags 9 Uhr,, Contumazirzeit, unter Vorlage der betreffen- gen Beweisstücke, beim Rechtsnachthetle der Ausschließung von der Masse gegen dm zu
Das Nachtwachcpersoual.
8421) Die Verpflichtung des Wilhelm Beil als Nachtwächter und des Philipp Wagner und C h r i st i a n Henkel als stellvertretende Nachtwächter bringen wir hiermit zur Kenntniß des Publikums.
Gießen, den 11. November 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt-
8442) Der Vieinalweg von Leihgestern nach Steinberg ist im Ban begriffen und kann derselbe während 3 bis 4 Wochen nicht befahren werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Leihgestern, am 12. November 1868.
Großherzogliche Bürgermeisterei Leihgestern.
Heß.
Versteigerungen.
8435) Montag den 16. November, Nachmittags 2 Uhr,
werden auf dahiesigem Rathhaus nachstehend verzeichnete Mobilien, nämlich eine Partie seidene Regen- und Sonnenschirme, Schirm- gestclle, Stöcke, ein großer Fcldschirm, für Obsthändler geeignet, Parsümeriewaaren,
eine vollständige Ladeneinrichtung, eine Drehbank nebst Werkzeug, Röhren und Glasglocken zn einer Gaseinrichtung, ein Sopha, ein Glasschrank und sonstige Hausgeräth- schaften gegen gleich baarc Zahlung meistbietend versteigert.
Gießen, den 12. November 1868.
Großherzogliches Ortsgericht Gießen. _________________Ebel.______________ 8450) Dienstag den 24. November, Nachmittags 2 Uhr,
'oll auf dahiesigem Rathhaufe die dem minorennen Kinde des Eberhard Noll gehörige Hofraithe in der Sandgasse nochmals öffentlich meistbietend versteigert werden.
Gießen, den 13. November 1868. Großherzogliches Ortsgericht Gießen.
Ebel.
8451) Donnerstag den 19. November, Nachmittags 2 Uhr,
sollen in der Wohnung des Eberhard Noll in der Sandgasse die dem minorennen Kinde desselben gehörigen Mobilien, als: Kleider, Weißzeug, Haus- und Küchenge- räthe, meistbietend versteigert werden.
Gießen, den 13. November 1868. Großherzogliches Ortsgericht Meßen.
E b e l._
Flur Nr.
17/e-
17/t
17/25
17/24,3
17/24r5 nochmals
I—Iffilftr.
U 88 Hofraithe am Mühlweg,
90 Wiese daselbst,
156 Acker daselbst,
30 Hofraithe daselbst,
235 Grabgarten daselbst, öffentlich meistbietend versteigert
werden.
Gießen, am 13. November 1868.
Großherzogliches Ortsgericht Gießen- Ebel-
8449) Dienstag den 24. November, Nachmittags 2 Uhr, ,
sollen aus hiesigem Rathhause die Hofrm- then, zum Nachlasse der Christian Grube Wittwe gehörend, bestehend m zwei Wohn- hänsern, als:


