Wir
ren nt-
cei-
er- md
ef-
> wß-
gs- fen, Her
us- z» auf ern
IM- gen
us-
ssen ast:
Alle diese Militärpflichtigen werden wie die unter Passus 1 bezeichneten vorzugsweise zum Militär-Dienst herangezoqen event. als unsichere Heerespfllchtlge nach Vorschrift des §. 179 behandelt. 8 9
M voMgsweisen Einstellung designirten Militärpflichtigen können bis zu den gewöhnlichen Aushebungen in ihrer Heimath
§• 178- Anwendung der Vorschriften der §§. 176 und 177 auf disponibel gebliebene Militärpflichtige.
Militärpflichtige, welche in den Vorjahren ihrer Losnummer nach disponibel geblieben, sind den im §. 179 enthaltenen Strafbestimmungen unterworfen; die Vorschriften des §. 177 finden jedoch nur in dem Falle auf sie Anwendung, wenn sie in dem Aushebunas- bezirk, in welchem sie zur Zeit der unterlassenen Anmeldung zur Stammrolle oder zur Zeit der unterlassenen bez. verspäteten Gestellung nach §■ 20 gestellungspflichtig waren, bei dem Zugreifen auf die Disponiblen ihrer Altersklasse, ihrer Looönummer nach in der vorqeschrie- benen Reihenfolge ebenfalls zur Aushebung gekommen wären. 9
Sobald sie hiernach zur Einstellung gelangen müssen, gehen sie auch der Vergünstigung verlustig, welche ihnen aus etwaigen Rccla- mationsgründen erwachsen würde.
Bekanntmachung.
,, Die Stelle eines Bezirksbauaufsehers im Kreise Alsfeld, für die den Landgerichtsbezirk Homberg bildenden Orte, und einige Orte im Bezirke Alsfeld, ist mit dem Io. ixjum L I. anderweit zu besetzen. Es ist nut dieser Stelle, bei der Verpflichtung den Wohnsitz innerhalb des Bezirks zu nehmen, ein jährlicher Gehalt von 350 ft. verbunden
Bewerber wollen sich mit rhren Gesuchen, sowie wegen näherer Auskunft bis spätestens 25. Mai I. I. hierher wenden. '
Alsfeld, am 5. Mm 1868. Großherzogliches Kreis amt Alsfeld.
Frölich.
die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Winter-^Semester 1867/68 betreffend.
Die in diesem Semester entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis den 4. April d. % mittelst svecificirter Reckmunaen rar Anreiae nrtrncM
M Vzb. Ageltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den 4m durch Art. l/ö der
Gießen, den 13. Marz 1868. Großherzogliches Umverfttats - Gericht-
Haberkorn. (3365)
Gießen, den 12. Mai 1868.
den
schein
Bogt.
§• 4- Gewöhnliche Gesellschaften oder größere Geschäfte können wegen Benutzung der Waage mit dem Gemeinderath besondere Verträge abschließen. In diesem Falle wird von diesen die Waaggebühr nicht nach §• 2, sondern nach den Bestimmungen der Vertrage erhoben. — Wenn in Folge dieser Verträge nicht die Ausstellung des Waage- schems, sondern die Eintragung des Gewichts in's Waagebüchlein oder besondere Register erfolgt und trotzdem von dem Fuhrmann ein besonderer Waageschein verlangt wird, so hat dieser dafür 4 fr. zu entrichten.
Gießen, den 5. Mai 1868.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.
Die städtische Gentestmal-Brückenwaage betr.
3381) Die Stadt Gießen hat, um einem Bedürfniß des Verkehrs zu genügen, eine Centesimal-Brückenwaage in der Nähe des Neustädter Thores errichten lassen, welche vom 20. d. M. an dem öffentlichen Verkehr übergeben wird.
Wir bringen diefes hiermit zur Kenntniß des Publikums und lassen nachstehend die Waage-Ordnung und den Tarif über die Waaa- gebühren zur Einsicht folgen.
_§• 1. Von allen Gegenständen, welche zum Zweck der Berechnung des zu erhcben- Octrois gewogen werden müssen, soll keine Waaggebühr erhoben werden, wird jedoch über das Ergebniß der Verwiegung neben den Octroischeinen ein Waageschein verlangt, so soll für dessen Ausfertigung zu Gunsten der Stadtkasse eine Gebühr von 4 fr- erhoben werden.
Waage-Ordnung.
§■ 1- Die Waage wird von einem verpflichteten, von der Stadt Gießen besoldeten Waagemeister bedient. Dieser ist verbunden, in den Sommermonaten Morgens von 7—12 Uhr, Nachmittags von 2—8 Uhr, in den Wintermonaten Morgens von 8—12 und Nachmittags von 2—6 Uhr zur Ausübung seines Dienstes in dem Waagezimmer oder dessen Unmittelbarren Nähe anwesend zu fein.
§. 2. Alles was gewogen wird, trägt der Waagemeister in die ihm gelieferten Monatsregister ein, nimmt den Interessenten das Wieggeld ab und liefert solches, nach Revision seines Monatsregisters durch den Controleur, auf erfolgte Zahlungsanweisung monatlich zur Stadtkasse ab.
§• 3- lieber alle gewogenen Gegenstände wird dem Interessenten ein gedruckter, deutlich ausgefüllter vom Waagemeister unterzeichneter Gewichtsschein ertheilt. Die Gegenscheine bilden das Register.
.... §• 4- Gewerbliche Gesellschaften, oder größere Geschäfte, welche wegen regelmäßiger Benutzung der Waage mit dem Gemeinderath besondere Verträge abgeschlossen Huven, zahlen das Wieggeld nach den Bestimmungen dieser Verträge. Das Gewicht wird ihnen in die,Waagebüchlein eingetragen, welche jeder Fuhrmann dieser Gesellschaften mit sich führt. Auch über das in diesen Büchlein verzeichnete Gewicht ist ein Control-Register zu führen.
„ < A 5' Das Gewicht der leeren Wagen der in einem Vertragsverhältniß zur Stadt stehenden Gesellschaften und Geschäfte wird festgestellt, die Wagen mit Stempel und Nummern versehen und das Gewicht eines jeden unter dem ihm gegebenen Nummer bestimmt gist^ ^'"betragen. Hiernach wird das Nettogewicht der geladenen Wagen ,,L .8-6. Jede Veränderung an einem Wagen ist anzuzeigen, damit das neue Ge- wlcht desselben festgestellt werden kann. Wird eine solche Anzeige unterlassen, so hat der Fuhrmann für Wieggeld und Stempel 12 kr. zu entrichten.
§. 7. Das Wieggeld ist in einem besonderen Tarif bestimmt und es darf der Waagemeister mit Rückständen niemals liquidiren, weil er sich das Wieggeld sofort von demjenigen entrichten lassen muß, welcher das Wiegen verlangt hat.
b. von Heu, Stroh und allen Gegenständen, welche unter a nicht besonders tarifirt sind, vom Gentner 1 fr.
8- 3- In Fällen, in denen Bezahlung des Wieggeldes stattfindet, wird der Waage- unentgeldlich ausgestellt. Theile eines Kreuzers werden zu Gunsten der Waagkasse angesetzt.
§• 2. Die Waaggebüür wird von allen Gegenständen, welche nach §. j von der Waaggebühr nicht befreit sind und deren Verwiegung von dem Eigenthümer gewünscht wird, bei der Verwiegung nach folgenden Sätzen erhoben:
a. von Kartoffeln, Steinkohlen, Coaks, Braunkohlen, Baumaterialien, altem Eisen, altem Papier, Lumpen, Knochen und Dunggvps vom Gentner V- kr.,
über
die Waaggebühren, welche bei Verwiegungen auf der städtischen Brückenwaage erhoben werden sollen.
Stecken
Wellen
Dornwellen,
75 3550 375
6'/2 4 2*/i
25% „ 3425 Wellen
Hangelstein, nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden, als:
Vergebung von Schreiner- arbeit.
3353) Freitag den 15. d. Mts., Vormittags 10 Uhr,
soll die bei der Einrichtung eines Garnisonhospitals dahier vorkommende Schreinerarbeit, veranschlagt zu circa 350 st., durch Sonmission vergeben werden.
Muster, Zeichuuugen, Voranschlag und Bedingungen können bei der unterzeichneten Verwaltung eingesehen werden.
Gießen, den 11. Mai 1868.
Großherzogliche Garnison-Verwaltung. Z i m m e r, Quartiermeister.
„ Prügelholz,
„ Stockholz,
„ Reisholz Ir Qualität, Eicheu-Scheidholz,
„ Prügelholz,
„ Stockholz,
„ Reisholz, Nadel- „
3 Eichen-Stämmc mit 50 Eubikfuß, 365 Nadel-Stangen ,, 48 „
Die Zusammenkunft ist am Steinbruch.
Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. October d. I. gestattet.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der nmliegenden Orte werden crsncht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 12. Mai 1868.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.
1 Stecken Buchen-Scheidholz, 71'/- "" " "
Arbeitsversteigerung.
8 ft. — fr.
Jünger.
Die Vergebung von Maler-, Kunst-, Weißbinder- und Schreinerarbeiten bei dec Stadt Gießen.
3384) Vorbemerktc, zur inneren Ausstattung der Stadtkirche vorgesehenen Arbeiten sollen einer nochmaligen Eoncurrenz int Soumissionswege ausgesetzt werden. — Anerbietungen zur Ueberuahme dieser Arbeiten sind bis spätestens Mittwoch den 20. Mai d. I. an uns abzugeben. Später ein; lanfende werden nicht berücksichtigt.
Zeichnungen, Voranschläge und Bedingungen können bei uns eingesehen werden.
Gießen, den 13. Mai 1868.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen- Vogt-
Derfteigerung von Waaren und Mobilien.
3379) Freitag den 15. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr anfangend, lasse ich in meinem Laden verschiedene Maaren und Mobilien, namentlich alte abgelagerte Tab ake, Cigarren, Cigarret- ten, Feuerzeuge, Cichorien:e-, sowie Packlisten, Fässer, beschlagene Koffer, Kasten, Kleider- und Küchenschränke, öffentlich meistbietend versteigern.
I Hch. Ferber, am Markt-
Holzversteigerung in der Forstlichen Oberförsterei Lich.
3356) Künftigen Montag, den 18- d- Mts-, Morgens 8 Uhr,
sollen imDistriet „Münchwald" aufdemVici- nalweg von Albach nach Hattenrod bei der Blindlochswiese zusammenkommend, versteigert werden:
4 Stecken Tannen-Prügelholz, x
7 „ „ Stockholz,
12800 Wellen Bnchen-Reisholz,
18075 „ Tannen - Stamm - Reisholz,
meistens zu Bohnenstangen tauglich,
222 Tannen-Baustämme mit 1035 Cubikf., 5150 Tannen-Bohnenstangen.
Alsdaun werden nächsten
Dienstag, den 19- d. Mts-, Morgens 9 Uhr, im Distriet „Langberg", am Nonnenröther Feld anfangend, versteigert:
141 Fichten-Baustämme mit 4837 Cubikf-,
66 „ Stangen „ 590 „
Lich, am 11- Mai 1868.
Fürstliche Oberförsterei Lich.
E i g e n b r o d t-
3360) Freitag den 15. d. Mts-, Vormittags 11 Uhr,
sollen im Gemeindehause dahier nachverzeichnete Arbeiten mittelst öffentlicher Versteigerung an die Wenigstnehmenden in Aeeord gegeben werden, als: Weißbinderarbeit im Schulhause, veranschlagt zu . .
Maurerarbeit am Rasensteg, veranschlagt zn ....
Zimmerarbeit daselbst, veranschlagt zu......
Steinfahren, Steinsetzen, Steinschlagen und Handarbeiten an den Wegen, veranschlagt zu......115
Reiskirchen, am 7. Mai 1868.
Großherzogliche Bürgermeisterei Reiskirchen.
3366) Die Ausloosung der Haupt- und Ergänzungs-Geschworenen für das Schwurgericht vom dritten Quartal 1868 soll Montag den 25. Mai 1868, Vormittags 11 Uhr
tn öffentlicher Sitzung Großherzoglichen Hofgerichts in dem Hofgerichts - Gebäude vorgenommen werden.
Gießen, am 11. Mai 1868.
Der Präsident Großherzoglichen Hofgerichts der Provinz Oberhessen.
Dr. Buff.
vdt. Jttmaun.
Köln-Gießener Eisenbahn.
Bringen hierdurch zur Kennt- -»B, vuB vom 16. d. Mts. ab alle Rctour- billete, die zwischen der Köln-Gießener und der Nassauischen Bahn auSgegeben und zur Rückreise nicht an dem Tage der Hinreise benutzt werden, vor Antritt der Rückfahrt dem Statious - Einnehmer zur nochmaligen Abstempelung vorgelegt werden müssen.
Köln, 11. Mai 1868.
Die Direction.
Verfteigerungen.
Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde.
3373) Montag den 18. Mai 1868, von Vormittags 9 Uhr an, soll in dem Gießener Stadtwalde, Distriet


