Politische Rundschau
Darmstadt, 9. März. Die zweite Kammer nahm heute nach sechswöchentlicher Unterbrechung ihre Sitzungen wieder auf. Unter der grüßen An- zahl neuer Eingaben erwähnen wir die Vorlagen der Regierung zur Concesfioniruug der hessischen Lud- wigSbahn zur Ausführung der mit derselben vereinbarten Bahnlinien, sowie des Hauses Erlanger und Eons, zur Erbauung der oberhessischen Bahnlinien Gießen-Gelnhausen undGießen-Fulda. Dernbürg beantragt die Erbauung einer Vicinaleisenbahn von Reinheim nach Reichelsheim im Anschluß an die Odcnwaldbahn. Hallwachs und Kempf inler- pelliren die Regierung wegen Aufhebung der Spielbank in Nauheim. Es wird sodann die Beralhung über den Gesetzentwurf, betreffend die Einführung mehrerer Gesetze des Großherzogthums in den neuen Gebietstheilen eröffnet. Es sollen hiernach das Po- lizcistrafgesetz, das Forststrafgesetz, das Feldstrafgesetz, das Jagdstrafgcsetz und das Gesetz, die Errichtung von Sicherheitswachen betreffend, auf die fraglichen Landestheile ausgedehnt werden. Durch das Polizeistrafgesetz ist auch das Verbot der öffentlichen Spielbanken ausgesprochen und sind verschiedene Abgeordnete der Ansicht, daß die Einführung des betr. Gesetzes die Aufhebung des Spiels in Nauheim nach sich zöge. Der Regierungscommissär glaubt jedoch, daß bezüglich dieses Punktes ein Ausnahmsfall vor- läge, indem man hierin durch ältere Verträge gebunden sei. Von mehreren Seiten wird noch das dringende Ersuchen an die Regierung gerichtet, die Aufhebung der Nauheimer Spielbank zu beschleunigen. Der vorliegende Gesetzentwurf wird mit einigen unwesentlichen Abänderungen einstimmig angenommen. Einige weiter auf der Tagesordnung stehende Gegenstände untergeordneter Bedeutung werden im Sinne der Ausschüffe erledigt
Berlin, 5. März. Die „Nordv. Allg. Ztg." dementirt die von verschiedenen Seiten gemeldete Nachricht, die bei der Berufung des Zvllparlaments beobachtete Form habe die süddeutschen Höfe verletzt. Es seien vielmehr noch keine Einladungsschreiben erlassen. Die Form der Einladung werde übrigens voraussichtlich dieselbe sein, wie die bei den Einladungen zu den Zollvereinsconferenzen üblich gewesenen.
Berlin, 7. März. In der heutigen Eröffnungssitzung des Norddeutschen Bundesrathes wurden die vorjährigen Ausschußmitgliever wieder gewählt und Braunschweig und Gotha als Stellvertreter in den fünften und sechsten Ausschußvertrag ernannt. An die Ausschüsse gingen sodann folgende Präsidialvorlagen: Vertrag mit Nordamerika über die Staatsangehörigkeit; Gesetzentwurf betreffend die Unterstützung der Familien einberusencr Ersatz-Reservisten; Gesetzentwurf betreffend die Transportvergütung für die Beförderung von Truppen auf den Eisenbahnen; Gesetzentwurf betreffend die Bewilligung von Pensionen an die vormals schleswig-holsteinischen Offi- ciere; Antrag auf Unterstützung des germanischen Museums re.
Berlin, 9. März. Der Handels- und Zollvertrag mit Oesterreich ist heute Nachmittag um 4 Uhr im Bundeskanzleramte unterzeichnet worden. — Der Bundesrath Des deutschen Zollvereins hat das Präsidium ermächtigt, den Handelsvertrag mit Oesterreich sofort nach dessen Unterzeichnung dem ersten und zweiten Ausschüsse zu überweisen. Weitere dem Zoll- bundcsrathe vorgelegte Präsidialvorlagen sind ein die Besteuerung des Tabaks betreffender Gesetzentwurf, sowie ein Entwurf, betreffend die Einleitung eines Handelsvertrages mit dem Kirchenstaat. Verschiedene, der Competenz des Zollvereins angehörige Angelegenheiten sind von dem Bundesrathe des Norddeutschen Bundes an den Bundesrath des deutschen Zoll- Vereins abgegeben und wurden in der heutigen Sitzung desselben den betreffenden Ausschüssen überwiesen; darunter die Einleitung zum Zollanschlusse Mecklenburgs und Lübecks.
Berlin, 7. März. Der Entwurf zu der neuen Gewerbe-Ordnung, der dem Bundesrathe und Reichstage zur Genehmigung vorgelegt werden wird, geht durchweg von den freisinnigsten Grundsätzen aus und enthält 10 Titel. Wir sind in der Lage, einen kurzen Auszug daraus geben zu können. Tit. I. Allgemeine Bestimmungen. Es werden darin die Principicn ausgestellt, von denen bet der Regelung der Gewerbcverhältnisse ausgcgangen werden soll. Der gleichzeitige Betrieb mehrerer Gewerbe ist gestattet. Von dem Besitze des Bürgerrechts soll die Zulassung zum Gewerbe-Betrieb nicht abhängig gemacht werden. Frauen sollen das Recht haben, selbstständig Gewerbe zu betreiben. Die bestehenden Vorschriften über die Erfindungs-Patente verbleiben. Tit. II. Stehender Gewerbebetrieb. Die
Vorbedingung dazu ist die Anmeldung der Gemeindebehörde , welche über die Anmeldungen genaue Register zu führen hat. Die Bestimmungen wegen der Gewerbe, die etwa besonderer polizeilicher Er- laubniß bedürfen, und der Medicinal-Gewerbe verbleiben. Seeschiffer und Seesteuerleute müssen sich durch BefähigungSzeugniffc der höheren Verwaltungsbehörden ausweisen. In Bezug aus die Prüfungen derselben wird der Bundesrath weitere Vorschriften erlassen. Die Befugniß zum selbstständigen Gewerbebetrieb soll auch das Recht bedingen, Gesellen, Ge- hülfcn und Lehrlinge zu halten. Von Handwerker-Prüfungen ist im Entwürfe keine Rede. Tit. III. Gewerbebetrieb imUmherziehen. Hierzu ist eine besondere polizeiliche Erlaubniß erforderlich. Tit- IV. Markt-Verkehr. Der Besuch der Messen, Jahr- und Wochenmärkte, sowie der Kauf und Verkauf auf denselben steht einem Jeden mit gleichen Befugnissen frei. Tit. V. Taxen. Polizeiliche Taxen sollen in der Regel künftighin nicht vorgeschrieben werden. So sie bestehen, sind sie in einer von der Ortsbchörde festzusetzendeir, höchstens einjährigen Frist aufzuheben. Tit. VI. Innungen. Alle zur Zeit bestehenden gesetzlichen Corporativnen dauern fort. Die Befugniß zum betriebe eines Gewerbes, für welches eine Innung besteht, ist nirgends vom Beitritt zur Innung abhängig. Tit. VII. Gesellen, Gehülfen, Lehr- linge und Fabrikarbeiter. Die Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind Gegenstände freier Uebercinkunft. Zum Arbeiten an Sonn- und Festtagen soll Niemand verpflichtet fein. Kinder unter 12 Jahren dürfen zur Fabrikarbeit nicht angenommen werden. Vor vollendetem 14. Lebensjahre darf die Beschäftigung bei dreistündigem täglichen Schulunterricht die Dauer von 6 Stunden nicht überschreiten. Zwischen dem 14. — 16. Le- bensjahre dürfen sie nicht über 10 Stunden beschäftigt werden. Die Beschäftigung darf nicht vor 51/2 Morgens beginnen und nicht über S1/^ Uhr Abends dauern. Mittags ist ihnen eine ganze Freistunde zu gewähren. Tit. VIII. Gewerbliche Hülfs- kass e. Tit. IX. Ortsstatuten. Tit. X. Verbrechen und Vergehen der Gewerbe- Treibenden. Hier wird der wichtige Grundsatz ausgestellt, daß die ConcessionSentziehung zum selbstständigen Gewerbebelrieb polizeilich nicht zulässig sein soll, sondern nur auf dem richterlichen Wege erfolgen kann. Auch wird Coalitionsfreiheit zugestanden.
Berlin. Man sagt nicht nur, man liest's sogar, Bismarck arbeite an einer Abrüstung in Europa. Die Hälfte der Soldaten solle verschwinden , wie bei einer Luftspiegelung in den Wolken. Die Sage ist fast zu schön; wenn sie aber wahr würde — die Leute würden zu dem lebendigen Bismarck wallfahrten gehen, wie die Muselmänner zum Grabe des Propheten.
Königsberg, 6. März. Nach heute hier ein- gelaufenen Meldungen haben in Labiau Ruhestörungen stattgefunden, indem eine den ärmeren Klaffen angehörige Volksmenge tumultuarisch vom Landrath und Bürgermeister die Herausgabe des angeblich vom König geschickten Geldes forderte. Einige Compagnien der Königsberger Garnison sind, wie sich das natürlich von selbst versteht, zur Wiederherstellung der Ordnung nach Labiau abgegangen.
Lübeck, 9. März. Wie die „Eiscnbahnztg." meldet, beginnt morgen in Schwerin die CommissionS- berathung über den Anschluß beider Mecklenburg und Lübeck's an den Zollverein. Vorsitzender der Commission ist der Provincial-Steuerdirector Gröben aus Stettin, Mitglieder der Commission sind: 1 baierischer, 1 sächsischer, 1 Lübecker und 2 mecklenburger Commissäre.
München, 8. März. Die zur Abholung der Leiche des verstorbenen Königs nach Nizza abgesandte Commission wird von dort heute Abend, wahrscheinlich zwischen 9 und 10 Uhr, nach München zurückkommen. Die sterblichen Ueberreste des Königs werden sofort auf einem sechsspännigen Leichenwagen, auf dessen beiden Seiten Hoflakaien igit Fackeln und Hatschiere sich befinden, nach der alten Hofkapelle der Residenz gebracht. An der Hofkapelle wird die Leiche von der Hofgeistlichkeit empfangen und auf dem Katafalke eingesegnet. Das Herz des Königs wird von dem Hofcommissär Graf Arco-Vallep und einem Hofgeistlichen nach der Allerheiligenhofkirche gebracht, wo dasselbe vom Stiftsvechant in Empfang genommen und in Gegenwart des Hoscommissärs in die Sakristei eingeschloffen und bis zur Ueberführung nach Altötting aufbewahrt wird.
Stuttgart, 7. März. Der „Staats-Anzeiger" enthält die Verordnung, durch welche die Wahlen
zum Zollparlament zum 24. d. M. angesetzt werden. Dasselbe Blatt publicirt das Contingentsgesetz.
Wien, 7. März. Die ReichSrathSdelegation nahm heute den Antrag Pratobevera's an, welcher, entgegen dem Ausschußantragc auf Bewilligung von 672,440 fl. für Neubauten von Festungswerken, die Bewilligung von 996,000 st. befürwortete. Der Kriegsminister dankte bei dieser Gelegenheit für die bewilligte Summe zur Anschaffung neuer Waffen.
Florenz, 7. März. Die „Italienische Corre- spondenz" meldet, daß die Militärbehörden Italiens und des Kirchenstaates gestern ein Uebereinkommen abgeschlossen haben, dem zufolge die Verträge über Unterdrückung des Brigantenwesens auf den Territorien beider Länder wieder in Kraft treten.
Washington, 6. März. Präsident Johnson ist zum 13. d. M. vor die Schranken des als Gerichtshof constituirten Senats gefordert. Die Pro- cevur, die in Nordamerika wenigstens in Bezug auf einen Präsidenten noch keinen Präcedenzfall hat, ivtrb. also in dieser Woche schon ihren Anfang nehmen. Als Ankläger tritt das Repräsentantenhaus auf: der Senat, als Gerichtshof constituirt, wird richten. Oberrichter Chase, Republikaner und entschiedener Gegner Johnson's wird den Vorsitz führen. Die Anklage in ihrer ursprünglichen Fassung, lauiefe dahin: „Die AemterbesetzungS-Acte verletzt zu haben, sowohl durch seine Ordre zur Absetzung StantonS, wie durch die Erhebung des Generals Thomas zum Kricgsministcr ohne Zustimmung des Senats; ferner: der Armee-Bill dadurch zuwider gehandelt zu haben, daß er General Emery zur Befolgung solcher Befehle verleitete, die ohne Grant's Gegenzeichnung demselben zugefertigt wurden." Das Repräsentantenhaus scheint indessen gefühlt zu haben, daß diese Anklage auf schwachen Füßen stehe. Das Haus hat sich daher veranlaßt gesehen, derselben noch einen Collectivartikel hinzuzusügen, in welchem es den Prä- ftoenten in Bausch und Bogen beschuldigt, „sich gegen den Kongreß vergangen zu haben, indem er denselben in seinen öffentlichen Reden geschmäht und die Gesetzmäßigkeit desselben bezweifelt habe." UebrigenS wird berichtet, daß die Einzelstaaten und auch Mili- tärabtheilungen bereits anfangen Partei zu ergreifen und sich , je ' nach ihrer Stellung zur Frage, dem Congreß oder gtein Präsidenten zur Verfügung stellen. Ist dies ernsthaft gemeint und erschrecken die streitenden Parteien nicht im letzten Moment noch vor dem Maß der Verantwortlichkeit, so wäre der Bürgerkrieg da.
V c r m i f ch t e S.
Gießen. Der seitherige Privatdocent an der hiesigen juristischen Facultät, Dr. Merkel, ist zum außerordentlichen Professor für Criminalrecht ernannt worden. Gleichzeitig sind zu außerordentlichen Professoren befördert worden die bisherigen Privatdocen- ten an der medicinischen Facultät Or. Kehrer und Dr. Birnbaum. Ersterem wurden die theoretischen Vorlesungen über Geburtshülse und die Prüfung im Schlußexamen, Letzterem die technische Leitung der Entbindungsanstalt, sowie der mehr practischc Thcil des Unterrichts überwiesen.
Darmstadt, 7. März. Gestern Mittag gegen 12 Uhr schlug der Blitz in den Nieder-Ramftätter Kirchlhurm ein. Das entstandene Feuer wurde bald gelöscht, jedoch ist der Schaden nicht unerheblich. Obgleich vor einem Jahr dasselbe Ereignis; eingetreten war, hatte man leider versäumt einen Blitzableiter anzulegen.
Darmstadt, 10. März. In verflossener Nacht um 11 Uhr kam im Laboratorium des Großhcrzog- lichen Zeughauses ein Feuer zum Ausbruch. Der Dachstuhl des nach dem Paradeplatze gelegenen zweistöckigen Mittelbaues, in welchem sich das Bureau der Zeughausverwaitnng befindet, brannte zusammen. Das Feuer war erst um 1 Uhr vollständig gelöscht.
Schotte». Die sogenannte Slovakcnkrankheit (Fleckenfieber) ist auch hier in 3 Fällen aufgetreten. Die befallenen Personen verkehrten häufig in einem Wirthshaus, in welchem die Mausfallenhändler ihr Absteigequartier nahmen. Von diesen 3 Fällen verlief keiner tödtlich, wenn auch zwei unter den Symptomen eines schweren Typhus, der eine war mit brandiger Bräune (Diphlcritis), der andere mit Lungenentzündung verbunden, der dritte hatte einen leichten Verlauf unter den Erscheinungen eines nervös- gastrischen Fiebers (Typhoid.)
Aschaffenburg, 7. März. Nachdem sich ge- stern Nachmittag ein Gewitter mit Hagel über unserer Stadt entlud, hatten wir heute Früh ein starkes Schneegestöber und am Nachmittag zog abermals ein Gewitter, von öfterem Donner begleitet, über unsere Gegend.
Redaction, Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr- Chr- Pietsch) in Gießen.


