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Preis vierteljährlich 36 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 51 ft.

Gießener Anzeiger.

Erscheint wöchentlich drei­mal : Dienstags, Donner­stag» und Samstags. Erpedition: Canzleibrrg Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Sießen.

Nr. V2 Donnerstag den 6. August 1868.

Brodp reife:

4 Pfund gemischtes Brod 18 kr. 4 Pfund Roggenbrod 15 kr.

Amtliche Bekanntmachungen.

Gießen, sm 1. August 1868. Betreffend: Den Nachtwachedienst.

Das

Großherzogliche Kreisaml Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

In der Instruction für die Nachtwache vom 11. April 1853 ist bestimmt, daß die Nachtwächter verpflichtet find, in den Monaten Mai, Juni, Juli, August und September schon von 9 Uhr Abends an bis Morgens um 4 Uhr und in den übrigen Monaten von 8 Uhr an bis Morgens um 5 Uhr stündlich den Rundgang durch sämmtliche Straßen des. Orts zu machen und die Stunden blasen. Wenn wir nun auch nichts Wesentliches dabei zu erinnern finden, daß in den Monaten Mai, Juni, Juli und August der Nachtwachedienst erst um 10 Uhr Abends beginne, so müssen wir doch ernstlich rügen, daß, wie zu unserer Kenntniß gekommen ist, Einzelne von Ihnen selbst darüber hinausgehende Anordnungen ohne unsere Genehmigung erlassen haben. Bei der gegenwär­tigen trockenen Jahreszeit muß im Hinblick auf vorliegende Feuersgefahr auf strengste Handhabung des Nachtwachedienstes gesehen werden, und beauftragen wir Sie daher, bei Vermeidung eigener Verantwortlichkeit Ihre etwa entgegenstehenden Anordnungen sofort durch entsprechende Bedeutung des Nachtwache­personals außer Kraft zu setzen.

In mehreren Gemeinden soll außerdem für die Verschling des Beiwächterdienstes keine Vorsorge getroffen sein. Indem wir Sie in dieser Beziehung auf unser Ausschreiben Nr. 43 vom 11. August 1853 verweisen, fordern wir Sie zum Bericht binnen 3 Tagen darüber auf, ob in Ihren Gemeinden be­sondere Nachtbeiwächter bestellt, oder die Sicherheitswachmannschaft zur Versehung dieses Dienstes beordert ist.

Wir bemerken Ihnen noch, daß wir die Gendarmerie des Kreises angewiesen haben, die pünktlichste Vollziehung des Nachtwachedienstes zu controliren und daß wir Nachlässigkeiten in dieser Hinsicht aufs Strengste bestrafen werden.

Dr. Goldman».

Zu Nr. K. G. 1934. Gießen, am 17. Juli 1868.

Betreffend: Das Polizeistrafgefetz, insbesondere die Reinhaltung und Wegsamkeit der Ortsstrafien.

Loeal-Reglement.

Im Anschluß an das Local-Reglement Nr. V. vom 8. October 1856 wird mit Ermächtigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 8. April d. I. zu Nr. M. d. I. 4529 auf Grund des Art. 114 des Polizeistraf-Gesetzes hiermit für die Provinzial-Hauptstadt Gießen verordnet:

Die Besitzer der an denCanzleiberg^ angrenzenden Gebäude sind verpflichtet, außer dem zwischen ihren Hofraithen und der Gosse befindlichen Raume, den Platz selbst bis auf 10 Fuß Entfernung von der Gosse zu reinigen.

Die Reinigung des übrigen Theiles des Platzes wird auf Kosten der Stadt Gießen geschehen.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Goldman n.

Besondere Bekanntmachung.

5394) Die Stadtbauaufseherstelle dahier, mit welcher ein jährlicher Gehalt von 300 fl. verbunden ist, wird mit dem 1. October l. I. erledigt. Concurrenzfähige Bewerber wollen sich unter Vorlage ihrer Zeugnisse bei der unterzeichneten Stelle anmelden.

Gninberg, den 27. Juli 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Grünberg.

Arnold.

Verweigerungen.

Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde.

5406) Montag den 10. August d. I., von Vormittags 9 Uhr an,

soll in dem Gießener Stadtwalde, District Unterhag, nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden, als:

14 Stecken Eichen-Prügelholz,

23 Stockholz,

625 Wellen Reisholz,

3 Stecken Nadel-Priigelholz,

8 Stockholz,

400 Wellen Reisholz,

133 Eichen-Stämme mit 2543 Cubiksuß,

27 Nadel- 582

32 Eichen-Stangen 113

14 Nadel-Stangen 67

Die Zusammenkunft ist auf dem Schiffen- berger Weg.

Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1- Decbr. d. I. gestattet.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 3. August 1868.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen

______________Vogt-___________

Holzversteiqerunq.

5413) Donnerstag den 13. d. Mts.,

von Nachmittags 2 Uhr an, sollen in Folge der Betriebs-Regulirung im

hiesigen Gemeindewalde, Districten Hoher- berg und Dorfwiese:

54 Stecken Buchen-Scheidholz,

10 */< Prügelholz,

16 Stockholz,

1107 Wellen Reisholz,

1 Stecken Eichen-Prügelholz, meistbietend versteigert werden.

Die Zusammenkunft ist zur bestimmten

Stunde im District Hoherberg.

Großen-Buseck, am 4. August 1868.

Großherzogliche Bürgermeisterei

Großen-Buseck.

Wagner.

Feilgebotenes.

5378) Ein noch sehr gut erhaltenes Cla- vier ist wegen Wegzugs zu verkaufen. Bei wem? sagt die Exped. d. Bltts.

5407) Eine Aepfelmühle nebst zwei Keltern steht zu verkaufen bci

I. & W. Wallenfels.

5383) Jung^ Rattenpinscher sind zu verkaufen Neuenweg B. 134.

5416) Dreimal- und Haushaltungs- waagen, Krlterschrauben rc. empfiehlt

Emil Pistor.

5391) Ein noch in gutem Zustande be­findlicher Flügel ist wegen Mangels an Raum billig zu verkaufen. Bei wem? sagt die Exped. d. Bltts.

Thpprenifp Don 11 <"«»»«>» * illvLIÄvllvj Comp. in Paris, wirksamstes Mittel gegen alle Hautunrei­nigkeiten, empfiehlt a Stück 18 kr.

(4398) Julius Wallach.

5408) Ein noch gut erhaltener Flügel steht wegen Wegzugs zum Verkauf. Wo? sagt die Exped. d. Bltts.

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sind stets zu haben bei JUtt/yei*<l/yei*5

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(5392)

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den 25 , 267 und 27. August d. I.

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(5377)Julius Wallach.

5390) Die für Großherzogliche Bürgermeistereien und Pfarrämter im Rcgierungs blatt Nr. 21 und 30 angeordneten und jetzt zur Anlegung kommenden Geburtslisten und Militärstammrollen sind per Buch zu 26 fr. zu haben in der

Joh. Conr. tzerberffschen Hofbuchdruckerei

(Fr. Herbert)

J in Darmstadt.

Vermieth ungen.

5412) Einige möblirte Zimmer, worunter eines mit einem guten Flügel, sind zu ver- miethen bei Frau Hofger.-Advocat Frank.

5400) Zwei freundliche Familienlogis, mit allen Bequemlichkeiten versehen, sind zu vermielhen und baldigst zu beziehen. Bei wem? sagt die Exped. d. Bltts.