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Gießener Anzeiger.

Erscheint wöchentlich drei­mal; DienstagS, Donner­stags und Samstags. Expedition: Canzleiberg

Sit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kichen.

9h?» M4. Samstag den 5. December 1868.

BrodpreLfe vom Z. bis 12. December 1868,

nach eigener Erklärung der Bäcker:

4 Pfund gemischtes Brod 16 fr. 2 Pfund gemischtes Brod 8 fr. 4 Pfund Roggenbrod 13t/2 fr. 2 Pfund Roggenbrot 63/4 fr.

AmtLLeß) e Bekes n n tmerchrengen

Gießen, am 2. December 1868.

Betreffend; Die Revision der Hypothekenbücher, hier die Aufbewahrung derselben und der Grundbücher.

Das

Groß herzogliche Kreissmt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, mit Ausnahme derjenigen zu Eberstadt, Großen-Buseck, Grüuingen, Hattenrod, Holzheim, Lollar, Ober-Hörgern, Reiskirchen, Steinbach, Watzenborn und Wieseck.

Wir erinnern Sie an Erledigung der Verfügung vom 8. October 1868 binnen 14 Tagen.

In Verhinderung des Kreisrakhs: K e k u l s, Kreis-Assessor.

Augeha 1 tene Fässer.

Bei einer Haussuchung wurden zwei kleine Fässer in Beschlag genommen, weil sie höchst wahrscheinlich irgendwo gestohlen worden sind. Das eine ist gezeichnet: H. Y. 323. 1867. Nr. 1039. 10>/4 Maas." Das andere:386 F. Block E. 213/i Maas."

Wenn diese Fässer wirklich g stöhlen worden sind, so werden Diejenigen, welche Auskunft darüber geben können, ersucht, sich bald bei uns anzumeldcn.

Gießen, den 3. December 1868. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

G e f u u d e n e Gegen ft ände :

2 Taschenmesser mit mehreren Klingen und ein Farbzeichen, F. 1. Nr. 44.

Die Eigenthümer werden aufgesordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgcgcben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden-

Gießen, den 3- December 1868. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

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Besoltdeve Bekanntmachungen.

Die Beobachtung der Bestimmungen des Octroi- Reglements vom 21. Juli 184A betreffend.

9099) In neuerer Zeit mehren sich die Fälle, in welchen gegen den §. 14 des vorerwähnten Reglements gehandelt wird.

Dieser §. heißt wörtlich:

dagegen soll stets als Defraudation angesehen und bestraft werden, wenn Schlachtvieh ohne den erforderlichen Schlachtschein geschlachtet wird."

Indem wir auf diese Bestimmung hierdurch nochmals aufmerksam machen, bemerken wir zugleich, daß künftige Zuwiderhandlungen gegen solche unnachsichtlich zur Strafe werden gezogen werden.

Gießen, am 2. December 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

DieboshafteBeschädigungvonObst- tdurnen am Wege von Gießen nach Wieseck.

9100) Von frevelhafter Hand sind am 15. November d. I. Abends bezw. in der Nacht vom 15. auf den 16. November auf dem Vicinalwege von Gießen nach Wieseck 4 Obstbäume beschädigt worden; den be­treffenden Staatsbehörden ist es aber noch nicht gelungen, den Thäter zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Auf Ver­anlassung des Gerichts bringen wir daher diesen Frevel zur Keuntniß der hiesigen Stadtangehörigen und verbinden damit das Ersuchen an sie, zur Entdeckung dieser bos­haften und gemeinschädlichen Handlung in der Weise mitzuwirken. daß sie Judicien, die ihnen zur Kemstniß kommen, der unter­zeichneten Behörde mittheilen. Zugleich machen wir die Stadtbewohner darauf auf­merksam, daß nach einer bestehenden Ver­ordnung der, durch jenen Frevel erwachsene Schaden in der Gemeinde nach Köpfen aus- geschlagen und ersetzt werden muß, und daß der Stadtvorstand eine Prämie von min­destens 10 fl. demjenigen gewährt, welcher solche Jndicien namhaft macht, auf Grund deren die Bestrafung des Lhäters er­möglicht wird.

Gießen, den 4. December 1868.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. ______________ Vogt.____________

9017) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von dm bei der hiesigen Spar- und Leih­kasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres füllig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt, und zwar:

IMSamstag

den

5. December,

2) Dienstag

ff

8.

ff

3) Mittwoch

9.

ff

4) Donnerstag

ff

10.

ff

5) Samstag

ff

12.

ff

6) Dienstag

15.

ff

7) Mittwoch

ff

16.

ff

8) Donnerstag

ff

17.

ff

9) Samstag

10) Dienstag

n

19.

22.

11) Mittwoch

ff

23.

ff

12) Donnerstag

24.

ff

13) Dienstag

ff

29.

ff

14) Mittwoch

ff

30.

15) Donnerstag

ff

31.

ff

Die Interessenten

werden daher aufgefor-

dert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vor­zeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren.

Zugleich wird bemerkt, daß die auf den Donnerstag fallenden Zahltage für die In­teressenten der Stadt Gießen, die übrigen Zahltage dagegen für die Auswärtigen be­stimmt sind.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lasskn.

Gießen, den 25. November 1868.

Der Rechner der Spar- nnd Leihkasse: Kehr.

9067) Die am 11. November (Martini) d. I. an unterzeichnete Stelle fällig gewe­senen Holz- nnd Pachtgelder rc. können nur noch bis zu Ende l. Mts. ohne Kosten be­zahlt werden.

Hohensolms, am 2. December 1868. Fürstlich Solmsische Rentei.

Dörmer.

Der Preis des Holzes im städtischen Magazin.

9101) Vom nächsten Samstag an kostet der Stecken Tanncn-Prügelholz 4 fl. 32 fr. Gießen, den 3. December 1868.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.

Versteigerungen.

Vergebung von Arbeiten bei der Stadt Gießen.

9102) Die bei der Stadt Gießen für das Jahr 1869 nöthigen Arbeiten, als:

das Brechen von 32j Cub.-Klftr.

Basaltsteine, veranschl. zu . . . 195 fl. das Anfahren ders., veranschl. zu 575 Klopfen 845

Anfahren von 7 Cub.-Klftr.

Lahnkies, veranschl. zu .... 126 sollen

Freitag den 11. December d. I., Vormittags 9 Uhr, im Rathhaussaale öffentlich versteigert wer­den. Gießen, den 4. December 1868.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen ______________Vogt.____________ 9093) Dienstag den 8. December, Nachmittags 1 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhause eine sil­berne Uhr und ein Kistchen mit Kleidungs­stücken gegen baare Zahlung versteigert werden.

Gießen, den 4. December 1868.

In Auftrag: Weidig, Ortsgerichtsmann.

Lieferung von Brod und Fleisch für das Garnison-Lazarcth dahier. 9110) Mittwoch dm 9. December 1868, Vormittags 11 Uhr,

soll die Lieferung des Lazarethbrodes, der Wasserwecke und der langen Weißbrode, so­wie die Lieferung des Ochsen-, Kalb - und Hammel-Fleisches auf das Jahr 1869 durch Soumission vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen können vom 7. d. Mts. an bei dem Rechnungsführer Seltersweg Nr. 85 eingesehen werden.

Gießen, den 4. December 1868.

Großh. Garnison-Lazareth-Commission.

Bau- und Werkholz- Versteigerung.

9041) Montag dm 7. December, von Morgens 10 Uhr an, sollen in dem abgetriebenen Walddistrict Stückweide:

223 Stämme Fichtcn-Banholz von 6 12 Zoll Durchmesser und 40 65 Fuß ßänßc,

220 Fichtm-Stangm von 35 Zoll Durch­messer und 3060 Fuß Länge,

30 Eichen - Baustämmc von 6 11 Zoll Durchmesser und 2030 Fuß Länge, 280 Eichm-Stangm von 35 Zoll Durch­messer und 1530 Fuß Länge, versteigert werden.

Die Zusammenkunft ist an dem Vicinal­weg aus dem Ort an dem genannten District.

Hattenrod , am 27. November 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Hattenrod. Mengel.