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26.1.1867
 
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^ohne Bethciligung des Oesterreichischen Kaiserstaates. Eben­so verspricht Se. Mcjestät das engere Bunvesverhältniß anzuerkennen, welches Se. Majestät der König von Preu- ßen nördlich von der Linie des Mains begründen wird, unb erklärt sich damit einverstanden, baß die südlich von dieser Linie gelegenen deutschen Staaten in einen Verein zusammentretcn, dessen nationale Verbindung mit dem nord- veutschen Bunde der näheren Verständigung zwischen beiden Vorbehalten bleibt, und der eine internationale unabhängige Existenz haben wird."

In dem Friebensvertrag zwischen Preußen und Hessen vom 3. Sepkbr. 1866 ist Se. K. H. der Großherzog von Hessen mit seinen nördlich des Mains gelegenen Besitzungen in den Nord­deutschen Bund eingetreten. (Art. 14 letzter Absatz.)

Unterm 17. Septbr. v. I. hat nun Se. K. H., unser allergnädigstcr Großherzog, von Worms aus einen Aufruf : An mein treues Volk!" erlassen, worin es heißt :

Mein eifrigster Wunsch war, den Bund, welcher der- malen den Norden Deutschlands umfaßt, auf das ganze, große Vaterland ausgedehnt zu sehen. Rücksichten, deren Beseitigung nicht in Meiner Macht liegt, standen bis jetzt der Erfüllung Meines Wunsches entgegen." Welche Rücksichten es waren, die Preußen zur damaligen Zeit bestimmen mußten, dem Wunsche des Großherzogs, unseres allergnävigsten Fürsten und Herrn, entgegen, dem Eintritt des ganzen Großherzogthums in den Norddeutschen Bund die Gewährung zu versagen, will ich hier nicht weiter erörtern, sondern nur meine Ansicht dahin aussprechen, daß in Zu­kunft, nachdem der Norddeutsche Bund fest organisirt sein wirb, die letzten maßgebenden Rücksichten in solchen rein in­neren deutschen Fragen nur die deutsch nationalen Interessen sein dürfen, können und werden.

Das Verderben des deutschen Reiches, der Zerfall der Staats- und Neichshoheit war, daß ihre Theile Polypenhaft zur Selbstständigkeit erwuchsen. Jetzt gilt es, dieses Reich wieder zu errichten, und die alten Fehler zu vermeiden. Der ganze Inhalt der politischen Existenz der Kleinstaaten war ein negativer geworden, ein Zustand, der auf die Dauer völlig unhaltbar war, und ist. Ersatz und Rettung wird ihnen nur dann kom- mcn, wenn sie aus der Negative heraus wieder in's Leben ein­treten, und die sich unaufhaltsam vollziehende Wandelung in den deutschen öffentlichen Nechtszuständen anerkennen.

Ich denke, wir Oberhessen wollen dem großen deutschen Aaterlande mit Freuden geben, was ihm gebührt, aber auch das Recht, und die Eigenart unserer einzelnen Stämme entschlossen verthcidigen, soweit sie mit den berechtigten Anforderungen des großen Ganzen nicht im Widerspruch stehen.

Nach den von Preußen unterm 10. Juni v. I. für den neuen deutschen Bund formulirten Grundzügen ist die Umgestal­tung des Bundestags unter den Bundesregierungen mit dem zu berufenden Reichstag zu vereinbaren. (Art. III. der Grundzüge.) Dieser Vorschlag unterscheidet sich von dem 1848 von der Na­tionalversammlung betretenen Wege dadurch, daß nicht von der Nationalvertretung einzig und allein die deutsche Verfassung be­stimmt werden soll. Ebensowenig soll aber auch, wie nach dem Oesterreichischen Reformprojeet von 1863, eine Fürstenversamm- lung für sich darüber endgültig entscheiden.

Deutschland ist jetzt an einem entscheidenden Wendepunkt seiner Geschichte angelangt, und hat vielleicht nie vor einem ver- hängnißvolleren Moment gestanden, als dem gegenwärtigen. Eine schnelle, liberale, und feste Organisation des Norddeutschen Bundes in all' seinen politischen, militärischen und socialen Ein­richtungen ist der sicherste Weg zur Beseitigung aller inneren und äußeren Schwierigketten, auch der Mainlinie re. - Diese Organisation mitherzustellen, ist Aufgabe des Reichstages, welcher in den Staaten des Norddeutschen Bundes am 12. Febr. ge­wählt, und bald darauf in Berlin zusammentreten wird. Die Aufgabe dieses Reichstages im Großen und Ganzen, resp. der Oberhessischen Abgeordneten in demselben, ist nach meiner Auf­fassung bi« Folgende :

1. der Reichstag soll das Eisen schmieden, so lange es warm und biegsam ist;

2. der Reichstag soll wenig sprechen, aber entschieden und praetisch handeln mit der einzigen letzten Rücksicht auf die Ehre, das Wohl und die Größe des deutschen Volkes;

3. der Reichstag soll nicht dulden, daß ein wiükührlichcr Strich auf der Landkarte Deutschland tanernd trennt;

4 fein politisches Heil für Hessen, außer im engsten, un­geheuchelten Anschluß an den Norddeutschen Bund.

Zum Schluß will ich hier noch einen Satz aus dem Brief des Grafen Bismarck, als derselbe preußischer Gesandter am russischen Hofe war, d. d. Petersburg den 12. Mai 1859 an den Preuß. Minister von Schleinitz ohne Commentar mittheilen, weil er für sich selbst spricht und geeignet ist, vielfache Zweifel zu beseitigen. Er lautet :Wenn wir mit unseren Vaterlands- genoffen auf eine engere und praktischere Weise verbunden sein werden, dann erst werde ich gerne auf unserm Banner das Wort: d eutsch" stattpreußisch" lesen; jenes Wort verliert aber seinen Zauber, wenn es fälschlicherweise angewendet wird, auf den gegenwärtigen Bund."

Die Versammlung schritt hierauf zur Abstimmung und nahm einstimmig den Herrn v. Rabenau als Candidaten an.

Schließlich wurde noch hervorgehoben, daß in allen Wahl­orten des Wahlbezirks Gießen-Grünberg-Nidda die Verhandlun­gen dieser Versammlung veröffentlicht werden sollen und daß der dazu geeignetste Weg die Presse sei.

Gießen. In einem dieser Tage von einem hiesigen Metzger geschlachteten Schweine hat unser thätiger Fleischbeschauer, Herr Ph. Möhl, Trichinen gefunden und ist dasselbe, wie aus einer polizeilichen Bekanntmachung hervorgeht, mit aller Vorsicht auf den Schindanger verscharrt worden. Das Unheil, welches hier­durch verhütet worden ist, haben wir doch nur der Umsicht und dem unermüdlichen Eifer unseres Mitbürgers, Herrn Möhl, zn verdanken und gebührt daher demselben der wärmste Dank alle hiesigen Einwohner.

Beschlüsse ,

des Gemeinderaths der Stadt Gießen aus der Sitzung vom 24. Januar 1867.

1) Dem Julius Hahn von Schlitz, Geschäftsreisender bei der Firma G. H. Schirmer wurde zum Zweck seiner bürgerlichen Niederlassung und Verehe­lichung das Bürgerrecht ertheilt.

2) Die Feldschützen von Gießen hatten bei dem Gemeinderath nachge­sucht, daß ihnen statt der jetzt fälligen Dienst-Röcke, Paletots bewilligt wer­den. Diesem Gesuche wurde in Rückflcht der geringen Kostendifferenz und der Zweckmäßigkeit der Aenderung vom Gemeinderath willfahrt.

3) Heinrich Euler, Handarbeiter, hatte beim Gemeinderath um Bewilli­gung der Mittel zur Auswanderung nach Nordamerika gebeten, und zur Be­gründung dieses Gesuchs angeführt, daß er wegen Mangels an Arbeit nicht mehr im Stande sei, sich hier zu ernähren. Dieses Gesuch wurde ahgewiesen, da Bittsteller ein gesunder und kräftiger junger Mann ist, und tüchtige Ar­beiter hier stets ausreichenden Verdienst finden.

4) Der Gemeinderath erklärte wegen der beabstchtigten Verehelichung des Heinrich Wagner, Schreiner von hier, daß derselben in Beziehung der Ernäh- ruugsfähigkeit des Bittstellers nichts entgegen stehe.

5) Dem Daniel Schneider, der Caroline Bartholomay und der Lisette Weißmüller von hier wurde Befreiung vom Schulgeld für ihre Kinder be­willigt.

6) Den Gebrüdern August und Adolf Michel von Biedenkopf wurde das Bürgerrecht ertheilt.

7) Ein Gesuch der BurschenschaftGermania" das städtische Turnlokal für ihre Fechtübungen benutzen zu dürfen, wurde dem städtischen Turnlehrer C. Rübsamen zur Aeußerung überwiesen.

8) Ein Gesuch des Soldaten Wilhelm Alexander Mergott von Botten- Horn um Ertheilung des Bürgerrechts in Gießen wurde abgelehnt.

9) Die Kastwirthe Müller, Ruff und Viring haben während d-s letzten Kriegs mehr Einquartirung getragen, als sie nach ihrem Normalsteuercapitale verpflichtet waren, und dafür Vergütung beansprucht. Diese wurde auf Grunds der gesetzlichen Normen festgestellt und soll dieselbe den Reclamanten, vorbe hältlich des Ersatzes aus dem allgemeinen Ausgleichungsfonds aus der Stadt caffe einstweilen bezahlt werden.

u r t h e i l e des Großh. Bezirksstrafgerichts Gießen, in öffentlicher Sitzung gefällt.

I. Am 17. Januar d. I. wurden verurtheilt:

1. Mariane, Wittwe des Heinrich Rausch von Friedberg, wegen Ver- läumdung, in eine Gefängnißstrafe von 6 Wochen.

2. Kaspar Wagner von Nieder-Mörlen, wegen Diebstahls, in eine deSgl. von 14 Tagen.