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1. 45H5»
S. 57-58
9. 44-46
9. 45-47
9. 50-52
5. 33-35
9. 25-26
11. 46-50
9 44-46
2. 27-28
.A iijc mMiiidii für die Provinzialhauptstadt Gießen, («flmtsöfntt des -11reifes fließen.)
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwvtb« und Samstag«. — Preis dc« Jahrgangs für Einheimische 1 st. 42 ft., für Auswärtige incl. des Vorschrift«, mäßigen Postau'schlag« 1 ff. 42 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition sCanzleiberg Lit. B. Nr. 1).
J\ro. 410. Samstag den 18. Mai 1807.
Amtlicher
T h e i l.
Gieren, am 11. Mai 1867.
Betreffend: Die Ausstellung der BiehgesundheitSscheine.
Das
Groß herzogliche Kreisamt Gießen
- an
die Grostherzoglichen Bürgermeistereien.
Wir haben wahrgenommen, daß von einzelnen Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises BiehgesundheitSscheine in anderer als der vorgeschriebenen Form ausgestellt worden sind und sehen uns hierdurch veranlaßt, Ihnen die genaue Beachtung des Ihnen mit unserm AuSschreibcn vom 14. Juli 1858, Nr. 4 des Amtsblatts, mitgetheilten Formulars anzuempfehlen.
Insbesondere machen wir darauf aufmerksam, daß der BiehgesundheilSschein stets nur für ein bestimmtes Thier, dessen vollständiges Signalement beizufügen ist, ausgestellt werden darf, und die Zeitdauer seiner Gültigkeit, sowie den Bestimmungsort deS Thiers, enthalten muß.
In Verhinderung des Kreisraths:
Pietsch, Regierungs-Rath.
Zu Ur. K. G. 2001. Giessen, am 27. April 1867.
Betreffend: Die Vertilgung der Maikäfer und ihrer Larven.
Das
Großhrrzo gliche Kreisamt Gießen
an
die GrvstherMlichkn Bürgermeistereien dieses Kreises.
In Folge Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 10. d. MtS. zu Nr. M. d. I. 4227 bringen wir unsere desfallsige Verfügung vom 25. April 1865 in nachstehendem Abdrucke in Ihre Erinnerung, und erwarten, daß Eie den darin gegebenen Anordnungen eintretenven Falls mit Eifer und Gewissenhaftigkeit nachkommen werden.
In Verhinderung des Kreisraths :
Pietsch, RegierungS ■ Rath.
Zu Nr. K. G. 2204. Giessen, am 25. April 1865.
Betreffend: Wie oben.
Das
G r o ß h c r z o g l i ch e Kreis sm t Gießen
an
die Großherwglichrn Bürgermeistereien.
Großherzogliches Ministerium des Innern hat sich auf die Anträge der Großherzoglichen Oberforst- und Domänen-Direction und der Großherzoglichen Centralstelle für die Landwirthschaft und die londwirthschastlichen Vereine veranlaßt gesunden, durch Verfügung vom 18. 1. M. zu Nr. M. d. I. 4510 und 4971 wegen Verminderung der Maikäfer in denjenigen Gegenden, wo Beschädigungen durch Engerlinge vorgekommen sind, oder Maikäfer in großer Zahl sich zeigen sollten, die Bestimmungen der Ausschreiben vom 16. Februar 1839 zu Nr. D. 1877 und 2077, und vom 10. März 1841 zu Nr. D. 3630
(siehe Kreisblatt Nr. 10 von 1839 und Nr. 13 von 1841) einznschärfen.
Indem wir Sie hiervon zu Ihrem Bemessen in Kcnntniß setzen, empfehlen wir Ihnen die Schonung der Maulwürfe, als der natürlichen Vertilger der Engerlinge, mit dem Anfügen, daß die zur Verminderung der Maulwürfe in den Gemeindevoranschlägen vorgesehene Summe nicht für diesen Zweck, sondern etwa mm Zerstreuen der Maulwurfshügel verwendet werde.
Auch durch die Staare werden eine große Zahl von Engerlingen und Maikäfern vertilgt, weshalb auch deren Schonung und Hegung als angemessen empfohlen werden. K ü ch l e r.


