Girffrn, am 15. Mai 1867.
: Die durch Beitreibung der Gemeinregelder im L Quartal 1867
Betreffend
entstandenen Kosten.
Das
unter den
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über
1901)
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen
Moni)(Tc MiiinntiniiifjunDcn.
(ßbictnCraöuiig.
1878) Dom 20. d. Mts. an wird an Stelle der bisherigen Perfonenposifahrten
■JJU" Bcrmöaen zwischen Nidda und Ortenberg eine tägliche Pcrsonenpost-Verbinbung zwischen Budin, uverlchutverc ^crmu9tn a iw . q>;nCa in folaenCcr Weise unterhalten:
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und
Gießen, den 13. Mai 1867.
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10" Vormittags, in Büdingen 4S* Nachmittags.
9—910 Morgens, durch Orlenberg 3"—3" Nachmittags,
Wegen 6 Aufteilung mi Freunden hier Württemberg, Herr Carl
Versteigerungen
Brennholz - Lieferung.
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Wir
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nencn Gläubiger oder deren nicht gehörig lkgitimirten Vertreter, als den Beschlüssen der erschienenen Gläubiger beigetrcten an» gesehen.
Es kommen zur Versteigerung :
Eber der Berkshire - Ra?e, geboren am 19. Ium 186b
rung von 200 bis 220 Stecken Buchen« Scheidholz an den Wenigstnehmenden versteigert werden.
Gießen, am 14. Mai 1867.
Großherzogliche» Universitäts-Rentamt. Martin.
Frankfurt a. M., 13. Mai 1867.
General-Direction der Großherzoglich Hessischen Posten. Der Königlich Preußische Administrator.
In Vertretung: Meyer.
1892) GroßherzoglicheS Hofgericht der Provinz Oberhcssen hat über da» um 20108 st. 39 fr. f* <«—
des gewesenen PfandhausdienerS Philipp gen Schnecke dahier den förmlichen ConcurS- prozcß erkannt. Es werden deshalb alle Diejenigen, welche an das gedachte Vermögen Ansprüche zu bilden vermeinen, auf. gefordert, solche im Termine
Montag den 22. Juli l. 3-, Vormittags 10 Uhr, bei unterzeichnetem Gericht sogcwiß anzu- mcldcn und zu begründen, auch etwaige Vorzugsrechte geltend zu machen, als sie sonst damit ausgeschlossen, bei Vertheilung der EoncurSmasse nicht berücksichtigt werden. In dem Termin soll gleichzeitig ein Arrangement versucht, ein Gläubigerausschuß ernannt und Massecurator bestellt werden und werden hierbei die nicht persönlich erschie-
Muhl, v. Rotsmann, Stadtrichtcr. Stadtger.-Assessor.
, Ortenberg und Nidda in folgender Weise unterhalten: aus Büdingen durch Ortenberg 'dd°
7" Morgens, aus Nidda l30 Nachmittags,
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an
die Großbenoalichen Bürgermeistereien Gießen, Rödgen und Trohe
Wir erinnern Sie wiederholt an Einsendung der Kostenverzeichnisse vom I. Quartal 1867 binnen 8 Tagen b« Meldung von 4 a 30 fr Strafe In Verhinderung des KreiSrathS :
1 ° ' Pietsch,
Regierung- -Ralb.--------- --
Vieh- und Krammarkt zu Herborn.
1871) Der nächste Markt dahier wird
Donnerstag den 2 3. Mal,
nicht, wie im Kalender steht, am 27. Mai adgchalten.
Herborn, den 14. Mai 1867. Der Bürgermeister:
Remy.
1 ßber der Berkshire - Race, geboren am iy. jum 1000
2 Sauen derselben Ra^e, von kemselben Aller, nach Angabe des Verkäufers fett dem 28. Mai 6. I. trächtig.
1875)
Mureli
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ßdereinzif
Sau derselben Ra?e, 4 Wochen jünger, als die oorig-n.
Sauen der langen Iorkshire - Ra^e, geboren im September 1866.
Mutterferkcl derselben Ra^e, von gleichem Alter.
Mutterferkel der Berkshire - Ra^e, geboren am 9. Februar d. I.
Eber und 2 Mutterferkel der langen Yorkshire - Rac^e, geboren am 20. Februar d. J
Mutter- und 2 Eberferkel vcr weißen Suffolk-Rage vom Anfang Marz d. I.
(fberferfcl der Yorkshire - Raoe vom Anfang März d. I. m
Es kann jeder Obcrhesse mitsteigern, auch wenn er nicht Mitglied de« lanbwirthschastlichen Vereins ist.
Laubach, am 14. Mai 1867. _
Der Präsident des landwirthschaftltchen Vereins von Oberhessen.
Otto, Graf zu Solms - Laubach.
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GroßderzoglicheS Stadtgericht Gießen. 1849) Samstag den 1. Juni d- 3, Vormittags um 10 Uhr, soll auf der UniversitätS-Canzlei die Liefe-
Barkauf englischer Zuchtschweine.
Die Seiten» de» lanbwirthschafilichen Verein» von Oberhessen in Norddeutschland aus den besten Zuchten englischer Schweine angekauften Thiere sind in Friedberg angekommen unv sollen daselbst in der Wohnung de» Herrn Salzmann
B * Mittwoch den 22. b. M., Vormittag» von 11 Ubr an,
nachstehenden Bedingungen an Landwirthc der Provinz Oberhessen öffentlich meistbietend versteigert werden: Die einzelnen Thiere werden zu M.nimalpreisen eingesetzt; diese Einsätze werden versiegelt und noch der Derst ig g eröffnet werden. Sind dieselben durch die Gebote erreicht, oder überboten, so erfolgt der Zuschlag.
Nach beendeter Versteigerung gehen die Thiere in Eigenthum und Gefahr der «teigerer über.
Zahlung de« Steigpnists^muß^innerhalb adtf9lagen nach der Versteigerung erfolgen; Steigerer, deren Verhältnisse Die versteigerten Thiere^vürftn durch zwei 3»hre vom Tage der Versteigerung an nur zur Zucht verwendet und zuerst nach Ablauf derselben zu eignem Gebrauch geschlachtet ober zum Schlachten verlaust werden. „ ,
Die Steigerer müssen sich verbindlich machen, auf Verlangen dem Veretn-prafibtum Bericht darüber zu erstatten, sich die Thiere gestaltet und in der Zucht bewährt haben.
Es wird nur von Vi iu Vi Gulden geboten, Trinkgeld ist von ten über 3/i 3«hr alten Thieren 4 r., 4 Monate alten Thieren 15 fr. und von jüngeren 9 fr. per Stuck an dir Wärter zu entrichten.


