gebracht und wahrscheinlich schon zum Beschluß erhoben, dessen Tendenz und Inhalt es für jeden Arbeiter zu einer Handlung verbrecherischer Tollheit machen, nach Texas zu gehen. Es wird darin bestimmt, daß jeder gewöhnliche Arbeiter und jede gewöhnliche Arbeiterin dort verpflichtet ist, einen Contract auf mindestens ein Jahr abzuschließen, d. h. sich für die Dauer dieser Zeit zu verdingen und auf die pe-sönliche Freiheit zu verzichten. Das muß in jedem Jahre vor dem 10. Januar geschehen; nach diesem Tage hört für den Arbeiter die Garantirung des ihm Ver- prochenen durch das Gesetz auf. Das Tragen von Waffen, ein Recht jedes amerikanischen Burgers, ist dem „gewöhnlichen Arbeiter" untersagt. Strafe ist auf die Verleitung eines Arbeiters rum Contractbruch und auf die Beherbergung eines Solchen gesetzt der sich ohne Erlaubniß von seinem ,,H-rrn' entfernt hat. Endlich werden Alle, welche nach dem 10. Januar keine Arbeit haben, als Vagabunden betrachtet und gezwungen, dem Staate uncniciclbltd) in Dienen. „
Es wird behauptet, daß dies infame Gesetz nur für Neger bestimmt sei; aber aus dem Wortlaut desselben geht dies nicht hervor, und nichts kann seine Anwendung auch auf Weiße hindern Die Arbeiter werden dadurch zu einer Paria-Classe herabgewürdigt und buchstäblich zur Leibeigenschaft verdammt. Und selbst die etwaigen vorthcilhaften Seiten des Systems sind für Ln Arbeiter illusorisch, denn die Erfahrung lehrt, daß es dem- selben im Süden an allen Mitteln fehlt, seine Ansprüche gegen die Treulosigkeit des Arbeitgebers durchzuführen.
Den 'N New-Iork wohnenden Skandinaviern gebührt alle Anerkennung dafür, daß sie auf die Kunde von der Anwerbung von mehreren Hunderten ihrer Landsleute auf Rechnung südlicher Pflanzer sofort die nöthigen Schritte ergriffen, um dieselben bei ihrer Ankunft zu warnen, von dem Abhäng'gkeitsverhaltmsse, in welches sie sich begeben, ohne über die Sachlage unterrichtet zu sein zu befreien und ihnen ein anderweitiges Unterkommen zu schaffen. Ihre Bemühungen sind erfolgreich gewesen, und damit ist größerem Unglück vorgebeugt worden.
Was den wenigen Skandinaviern gelang, Ware von den vielen Deutschen viel besser, zu bewerkstelligen. Dennoch werden fortwährend ganze Schiffsladungen solcher Arbeiter von New- Aork nach dem Süden befördert, welche dort alsdann das trau- Zigste Loos finden. Ein Verein, der sich zur Verhinderung dieses Unfugs bildete, würde unendlich viel Nutzen stiften. Am wirksamsten aber würbe dem Treiben durch eine gesetzliche Bestimmung gesteuert, welche jeden in Europa abgeschlossenen Arbeitsvertrag für in Amerika nicht bindend erklärte. Es kann in dieser Beziehung nicht genug, geschweige denn zu viel, geschehen. Der Sache wäre aber an und für sich schon die Spitze abgebrochen, wenn die Betreffenden wüßten, daß hier aller Orten Ueberwachungs- Commissionen existiren, welche bereit sind, ihnen den Menschenraub wieder abzujagen." . , ,
Ein gleichzeitig von dort uns zugegangener Brief bemerkt .
Es ist bekannt, aber man muß einmal selber gesehen haben, wre die armen Ankömmlinge, wenn sie kaum in Newyork eingetreten sind von Bummlern und Gaunern jeder Art mit Freude begrüßt und in Empfang genommen werden. Eine persönliche Warnung ist theils unmöglich, theils wird sie auch gar nicht beachtet, weil die Neuangekommenen in einem feingekleideten Herrn meistens den seinen Betrüger vermuthen, deren es allerdings hier sehr viele «ibt Nicht viel würden daher auch die Bemühungen Einzelner wirken, wenn sie dem geschulten Raffinement der Werber für Südamerika entgegentreten wollten. Als Deutsche kennen dieselben ihre Opfer, wissen ihr Vertrauen zu gewinnen und sie zu umstricken, ehe sie zur Besinnung kommen.
Auch das neuerdings in Amerika zum Schutze der Einwanderer erlassene Gesetz dürfte auf diese Art von.Agitation keinen nachhaltig hindernden Einfluß üben. Der Presse und den Behörden, so wie den mannigfachen Vereinen im Vaterlande liegt aber die Pflicht ob, durch Schrift und Wort, durch eindringliche Belehrung und Abmahnung auf ihre Landsleute zu wirken. In allen Fabriken und Wirthshäusern, an allen Orten wo Arbeiter verkehren, müßten, wie wir schon einmal angedeutet haben, Warnungstafeln mit der Inschrift zu finden sein : „Geht nicht auf Die Pflanzungen von Südamerika, wenn Ihr nicht in Sclaverei versinken, nicht in Hunger, Krankheit und Mißhandlung zu Grunde gehen wollt!"
Wer dann trotz solcher rechtzeitigen Warnungen sich niemals halten ließe, hätte das sichere Verderben, in das er rennt, sich dann selber zuzuschreiben.
Scfjmurgeridjt bei* Provinz Oberhessen.
I. Quartal 1867.
Urtheile:
Den 7. Januar wurde Adam Lang aus Düdelsheim, wegen ausgezeichneten Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten condemnirt.
Denselben wurde Ernst Pauli aus Nieder-Eschbach, wegen ausgezeichneten Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr verurtheilt.
Den 8. Januar wurde Samuel Behrenz aus Nieder-Florstadt, wegen Meineids, in eine Correctionshausstrase von 4 Monaten verfällt, dabei jedoch verordnet, daß 2 Monate unverschuldet erlittene Untersuchungshaft an derselben in Abzug zu bringen seien.
Den 9. Januar wurden verurtheilt:
1. Heinrich Hedderich aus Brauerschwend, wegen Wilderei und Versuchs der Tödtung, in eine Zuchthausstrafe von 1 Jahren und 4 Monaten, von welcher 4 Jahre angemessen zu schärfen seien.
2. Conrad Hedderich von da, wegen Anstiftung zu letzterem Verbrechen, in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren.
Anklage:
Montag den 14. Januar, Vormittags 9 Uhr, gegen Elias Ehrmann von Friedberg, wegen betrügerischen und einfachen Bankerotts, Meineids und Schriftfälschung; Verth.: Großh. Hofg.-Adv. Welcker.
Urtheile
des Großh. Bezirksstrafgerichts Gießen, in öffentlicher Sitzung gefällt.
I. Am 3. Januar d. I. wurden verurtheilt:
1. Friedrich Becker, Forstwart zu Ermenrod, wegen Majestätsbeleidigung, in eine Correctionshausstrafe vou 5 Monaten.
2. Friedrich Graf von Gießen, wegen desgleichen, in eiue Gesangmß- strafe von 3 Wochen.
II. Am 9. Januar d. I. wurden verurtheilt:
1. Anna Marie, Konrad Paul II Wittwe von Großen-Eichen, wegen Diebstahls, in eine Gefängnißstrafe von 4 Wochen. , . ,
2 Christoph Ruhl von Grebenhain, wegen desgleichen, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 5 Monaten. . ,, .
3. Marie Katharina Marr von Arnoldshain, wegen Diebstahls und Unterschlagung, in eine desgleichen von 4 Monaten 8 Tagen.
4. Magdalena Beck von Burg-Gräsenrode, wegen Unterschlagung und Confinationsbruchs, in eine desgleichen von 3 Monaten 8 Tagen.
Johannes Sprunkel von Ober-Wollstadt, wurde wegen der Anklage der Körperverletzung und Gewaltthätigkeit von Strafe und Kosten freigefprochen.
Die Untersuchung gegen Ludwig Glanchet von Ober-Roßbach, wegen öffentlicher thätlicher Ehrenkränkung wurde durch Vergleich erledigt.
Verzeichn iß der bei Großh. Bezirksstrafgericht Gießen zur Ab- urtheilung kommenden Untersuchungen.
I. Am 16. Januar d. 3.:
1 . Gegen Ludwig Krämer von Ober-Roßboch und Consorten, wegen Ge-
2 ." liegen Johannes KrauS, Schreinermeister von Butzbach, wegen Maje- statsbelel^gung.d $ 3atob Dietrich und dessen Ehefrau von Klein Karben, wegen Widersetzung und Verletzung der Amts- und Dienstehre.
II. Am 17. Januar d. I.:
1 Gegen Kaspar Wagner von Nieder-Mörlen, wegen Diebstahls.
2 . Gegen die Wittwe des Heinrich Rausch von Friedberg, wegen Vcr- läumdung.
Geld-Cours vom 10. Januar 1867.
Preuß. Caffen - Scheine Preuß. Friedrichsd'or Pistolen ....
„ Doppelte Holl. st. 10 Stücke. Rand - Ducaten . • 20 Frankenstücke . . tstngl. Sovereign» . Ruff. Imperials . . Dollars in Gold
st. 1 45-j „ 9. 56J-57«
„ 9. 41-43 „ 9. 42-44
„ 9. 48-50 „ 5. 33-35 „ 9. 25-26 „ 11. 48-52
„ 9. 42-44 „ 2. 26-27
Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen.


