Ä:.!7
g.
*
Ü S s«
r.
tat' Wsllmftlj 1.
^D'drich 3j|^ ^"dn attuftabt.
eigen.
itt Mm.
»st
9. 5»u
fäulfonb.) 10. 3uei. (ßoiijmnatbii brt
trmtn.)
: e.
Bürger unb .ftauf- ni Mmirtjiju Soin; hiefizm Bürzn» ;tW Tochter.
x unb Schloff«, nhanne ^ilippine SDlai.
t e.
Jtnbtcfet, bei »«- l Dortelweil, Jo> Achter, alt 60 I. Dhi.
annette EfnMe fau M Sürgert fytft, alt 82 3-
-ich M, Burg« 123 T, g-stor-
Lchsten Woche
MONN-
chen nftrmation a« «Sonntag w Bänke ans den HI- »-> *“■ lfirnianden frtl
Uach»^
3 ujaiiflHdll
ftir die
Provinzialhauptstadt Gießen.
(«flnitsüfatt öes Greifes fließen.)
(trscheinl e ödjmtlid) zwei Wi al: Wiittroodi# und Samftage. — Preis des Jahrgang- für Embciniisrhe 1 st. 42 fr., für Auswärtige incl. des rvrf«trifte, mäßigen Pvstau-schlag« 1 st 42 fr. — Auswärts abunnirt man ntfr bei allen Postämtern — In Gießen bei der Erpedition ((Sanjleiberg Lit. B. Nr. 1). J|p. ^47. Mittwoch den 12. Juni 18G7.
'Amtlicher
T h e i l
Bekannte a ch u n g.
Betreffend: Die Bezirksbauculfseherstelle im III. Bezirk des Kreises Gießen.
Kreisbauausseher-Eanditat Carl Schön aus Lollar ist mit Versetzung des Bezirksbauaussehertienstes im 111. Bezirk de- Kreises beauftragt worden.
Gießen, den 11. Juni 1867. Großherzoglichcs Kreisamt Gießen.
Dr. G o l d m a n n.
B e ka u u r ma ch n n ft.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß nach einer Mitthcilung des Königlichen Kreisamts Biedenkopf die Abhal- tung von Viehmärkicn im dortigen Kreise bis auf Weitere- untersagt worden ist.
Gießen, den 11. Juni 1867. Großhcr;oglichcs Kreisamt Gießen.
Dr. G o l d m a n n.
Mizelliche 33e(ianntnuid)umj.
Gefundene Gegenstände:
Ein Messer, eine Zange und ein rothes Strümpfchen.
Die Cigenthümcr werden aufgcfordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurüekgegebcn oder später zu Gunsten tee Armenkasse werden versteigert werden-
Zugelaufen: Em weißer Hund mit schwarzen Flecken.
Gißen, den 12. Juni 1867. Großherzogüche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gretzen.
Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
lEöictanaöu iigeii.
1827) Dem unbekannt wo? abwesenden Heinrich Klinket von Daubringen wird hiermit eröffnet, baß von dem Löb Katz von Mainzlar unterm 4. k. Mts. eine auf dem Actuariate zur Einsicht offen liegende Klage gegen ihn eingercicht worden sei, worin vorgebracht ist, daß er, Kläger, laut eines bei Großbcrzcglichcm Ortsglpicht Staufenberg errichteten ProtocollS vom 24. Mai 186G dem Beklagten fein damals noch im Bau begriffenes in der Gemarkung Daubringen neben dem Schulhause gelegenes Wohnhaus mit Garten für 5(JO fl. abge- kauft, darüber aber trotz Aufforderung an den Beklagten noch keinen Kaufbrief crhal- len habe und gebeten ist, Ausfertigung der Notul und des Kaufbriefs, sowie dessen Konfirmation unb Transcription in dem Mutation«.Vcrzeichmß nach Maßgabe des beregten Vertrags zu verfügen, resp. seme Mitwirkung hierbei als erfolgt zu ergänzen. Dabei wird genanntem Heinrich Klin- kel ausgegcb.n, innerhalb drei Monaten vom ersten Erscheinen in den Blättern an gerechnet sich auf genannte Klage entweder
in Selbstperson, oder durch einen gehörig Bevollmächtigten zu erklären und einzulassen, als er sonst unter Ausschluß mit Einreden derselben für geständig angenommen und der Klagbittc gemäß werde verurthcilt werten. Schließlich wird demselben noch bemerkt, daß alle weiteren Versügungen nur mittelst Anschlags an die Ecr.chtslhüre bekannt gemacht werten würten.
Gießen, ten 9. Mai 1867. Großherzoglichcs Landgericht Gießen.
I. V. r. L:
Hellmann, Cellarius, Lantgcr.-Assessor. Lantger.»Assessor.
2004) Nachdem Großherzoglickes Hof- gcricht der Provinz Obertessen über die Spar- und Leihkasse zu Lich den förmlichen Conkareprozeß erkannt hat, Hal die große Mehrheit der bekannten Gläubiger iinen SlundungS- und resp. Nachlaßvertrrg mit derselben abgeschlossen und dadurch d,e Fortsetzung des Eoneursprozcss.S inhibirt. Zum Zwecke ter Bestätigung dieses Vertrags werden nunmehr auch alle unbekannten unt diejenigen bekannten Gläubiger, welche etwa nicht fpccrell gelatcn worden sein sollt.n,
hiermit aufgefordert, bei Meldung des stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse alle Ansprüche an dieselbe, welche sie glauben geltend machen zu können, binnen 60 Tagen von heute an bei dem unteifer- tigtcn Landgerichte anzuzcigen und unter Vorlage ihrer Urkunden zu begründen.
Lich, den 19. Mai 1867.
Großherzoglichcs Landgericht Lich. Sartorius.
33cfonöereJ5criaimtniadjiiiiQen. Die Vergebung von zwei Spritzen- meistersteUen bei der Stadl Gießen.
2148) Bewerber um diese zwei Stellen haben sich innerhalb 8 Tagen bei der Bürgermeisterei zu melken.
Gießen, am 4. Juni 1867.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. V v a t.
Markt zu Herborn.
2212) Der nächste Markt wird Montag den 17 Juni l. I. dahier abgchaltcn.
Herborn, d.n 8. Juni 1867.
Der Bürgermeister: Remy.


