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zu berücksichtigen, wonach der Erfolg der Thätigkeit des Vereins in den Jahren 1862 und 1863 zu beurthcilen sicht.
Von kiesen 1013 sink nach ten von ken Bezirksvcreinscommissionen eingegangencn Berichten und ter hiernach in ken Anlagen 5—16 vorgenomwenen Classification 232, oker mehr wie 1/5 als gebessert zu betrachten, welche rer Bcaufsichtigung durch i en Verein gänzlich entlassen wurken; — weitere 405 oder 2/$ geben Hoffnung aus vollständige Rückkehr zum Guten, da kiese als gut bezeichnet sind und somit günsiige Resultate bei mehr als 3/s der in den Jahren 1862 und 1863 von dem Vereine unterstützten Sträflinge erzielt worden sind oder in sicherer Aussicht sichen.
Man ist oft in Kreisen, welchen Zweck und Wirksamkeit kerartigcr Vereine fremd sink, aus ken verschiekenartigsten Motiven geneigt, allen derartigen Vereinen ken Antheil zu verringern oder ganz abzusprcchen, welcher ibncn an den günstigen Erfolgen der Unterstützung und Beaufsichtigung entlassener Sträflinge nach erstandener Strafe gebührt. — Wir glauben jedoch die Irrigkeit unk das Ungerechte einer derartigen Bcurtheilung ter VereinSthätigkeit in unserem letzten Rechenschaftsberichte so überzeugend dargetban zu haükn, daß wir lediglich hierauf P§zug zu nehmen brauchen, um nachzuwcisen, daß das Gute, welches durch die DcrcinSthäiig- kcit gcsörvert wird, nicht hoch genug angeschlagen werken kann, abgesehen davon, daß durch dieselbe manches Böse verhindert oder im Keime erstickt wird, was mit Zahlen nachzuweisen eine Unmöglichkeit ist.
Wir hoffen, daß durch die in Aussicht stehende Umwandlung der Strafanstalten kes GroßherzogkhumS in Zellengefängniffc (Jsolirhaft) eine bessere Wirkung der Strafhast als Bcsserungsmittel unsere Bemühungen unterstützen und noch günstigere Resultate derselben erreichen lassen wirk.
Daß der Verein nicht allem Uebel vorbeugen oder sämmtlichc Sträflinge, welche seine Hülfe nachsuchcn, in gute Menschen umwandcln kann, ist eben so natürlich, als cs ungerecht wäre, ihm einen Vorwurf daraus zu machen, daß von ken in den Zähren 1862 und 1863 aufgenommcnen Pfleglingen 85 oder i/i2 als unvcrbcsscrlich ausgestoßen und 291 oker kaum */i als schlecht bezeichnet werden mußten, denn der Verein kann in ter Regel seine Thätigkeit zur Besserung entlassener Sträflinge erst dann beginnen, wenn das Verderben schon tiefe Wurzel geschlagen und das Herz kcr Gesunkenen bereits verhärtet bat.
Von den als „schlecht" Bezeichneten wird indessen noch Mancher ten Weg zur Rückkehr in's bürgerliche Leben und damit den Pfad zum Guten finken unk wenn wir uns auch hierin gegen Erwarten tauschen sollten, so kann koch kie Wirksamkeit des Vereins auch in den beiden Berichts-Jahren nur als eine sehr günstige unk wohlkhätige bezeichnet werken; günstig, weil kie größere Mehrzahl der in Pflege befindlich gewesenen Sträflinge gebessert oder Aussicht hierzu gegeben ist; — wohlthatig aber aus dem Grunde, weil es doch unleugbar als eine Wohlthat betrachtet werken muß, wenn eine größere Anzahl entlassener Sträflinge der bürgerlichen Gesellschaft wieder gewonnen wird.
Die oben zu IV gelieferte statistische Uebersicht weist nach, daß die größere Hälfte der in den Jabren 1862 unk 1863 aui- genommenen Pfleglinge sich wieder bürgerlicher Beschäftigung zugcwcndet bat und somit durch eigene Thätigkeit ihren Unterhalt zu gewinnen sucht. Erleichtert würde die Unterbringung entlassener Sträflinge, wenn es gelingt, eine zweckmäßige Beschäftigung ker- selben in den Strafanstalten durchzuführcn, was zedoch, namentlich bei geringerer Strafzeit, mit Schwierigkeit verbuntcn ist.
VII. Wie wir bereits im vorigen Rechenschaftsberichte bemerkten, ist die Zahl der Mitglieder und ihrer Beiträge gegen früher bedeutend gestiegen und wir hoffen, daß je mehr die Wirksamkeit und Wvhlthätigkeit des Vereins erkannt wird, eine immer größere Theilnabme an feinen menschenfreundlichen Bestrebungen sich ihm zuwenten werde.
VIII. Die unter VIII kes vorigen Rechenschaftsberichts aufgefübrten, in der Generalversammlung zu Mainz am 3. Juli 1861 gestellten Anträge: *
a. der Verein möge dafür Sorge tragen, daß auch in den B ez irks gesängniffen den Sträflingen die Möglichkeit zur Arbeit gegeben werde;
b. dahin zu wirken, daß alle Beschäftigungsarten aus ten CorreetionShausern und kein Zuchtbause verbannt würden, welche den Geist tötten, und daß diese durch untere, ten Fähigkeiten ter Gefangenen entsprechende, das Interesse derselben anregende und rege baltende, sowie die Gesundheit stärkende Arbeit, namentlich auch Arbeit im Freien, ersetzt würden ; sowie c. dafür thätig zu sein, daß eine bessere Beaufsichtigung unk angemessene Beschäftigung der jugendlichen strällinge in rem CvrrcctionShause durch Anstellung eines eigenen Lebrers und Trennung jener von den übrigen Sträflingen eintrete; sowie der weitere Antrag:
d. das im §. 5 pos. b der Statuten auf 30 fr. bestimmte Minimum keS jährlichen Beitrags eines Vereinsmitglieks auszuheben oder herabzusetzen —
sind zwar vom Vereins-Ausschuß begutachtet worden, können aber erst der nächsten Generalversammlung zur Prüfung und Beschlußfassung unterbreitet werten, weil die auf dcn 25. Febr. 1863 zu Darmstadt anberaumte Generalversammlung zu unserem Bedauern nicht zn Stande kam.
Wir rechnen um so mebr auf eine recht zahlreiche Beiheiligung an den nächsten Generalversammlungen, als hier der geeignete Crt zum persönlichen Austausch der auf das Wohl und die Besserung einer zahlreichen Classe unglücklicher Mitmenschen gerichtete Ansichten und Bestrebungen ist und der §. 23 ter Statuten den Generalversammlungen die wichtigsten Vereinsangelegenhciten vor- behält, indem tiefen hiernach folgende Angelegenheiten zugewiesen sind:
summa
VI. Wie bereits oben zu III nachgewiesen, waren in den Jahren 1862 und in der Vereinspflege.
Zieht man hiervon ab:
die ausgetretenen........
die abwesenden, flüchtigen oder ausgewanderten sowie kie verstorbenen.......
bleiben nur noch 1013 Pfleglinge
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1862
1863
Total.
92
78
170
1
2
3
192
131
323
20
15
35
4
5
9
6
1
7
—
2
2
4
3
7
21
22
43
5
4
9
—
1
1
3
2
5
10
12
22
2
3
5
361
280
641
wegen
Desertion..........
H
Diebstahl und dessen Begünstigung.....
M
Drohung, Gewaltthätigkeit und Mißhandlung
//
Eigenthumsbcschädigung.......
II
Meineid..........
U
Nothzucht..........
w
Tödtung..........
u
Unterschlagung und Receß.......
U
Unzucht und Kuppelei........
ff
Verläumkung.........
ft
Vervortheilung der Gläubiger.......
II
Widersetzung.........
u
Wilderei.........
I


