theilung.
finden.
Artikel 13.
gicrung zur Last.
Artikel 14.
jenem
in zwei Exemplaren unterzeichnet
und be-
zu in
der es
einer Folge
König. (L.S.)
Durch militärische oder politische Verhältnisse gebotene Ver- flärkungen der Großherzoglichen Truppen durch Einziehung der Beurlaubten, sowie die Kriegsformatton derselben und endlich deren Mobilmachung hängen von den Anordnungen meiner Ma- jestät des Königs von Preußen ab, und wird den dlessälligen Bestimmungen jederzeit im ganzen Umfange Folge gegeben werden. Die Kosten derselben, soweit sie nichl nach Artikel 14, als der Provinz Oberheffen zusallend, vom Norddeutschen Bunde ge- mcinschafllich getragen werden- sollen der Großherzoglichen
cadronS, 1 Artiueric-Abthcilunz mit 1 reitenden 4 pfundigen Batterie ä 4 bespannten Geschützen, 2—6psündigcn Fuß-Balie- rien ü 4 bespannten Geschützen, 3—4psüntigcn Futz.Batterien ä 4 bespannten Geschützen, t Pionier-Compagnie, 1 Train-Ab»
scheinen einig« Differenzen zu bestehen, da letzterer in schen Frage weniger behutsam auftreten dürfte, als
beantwortet.
Die englischen Liberalen veranstalten fortgesetzt großartige Reformdemonstrationen; man will ver Regierung wie dem Parlamente durchaus freisinnigere Concessionen im Sinne der Glad- stone'schen Anträge abnötbigen.
In der orientalischen Angelegenheit erfährt man, daß die Mission des ägyptischen Ministers Nubar Pascha günstige Resultate gehabt hat. Die Gerüchte von einem Bruche zwischen
,u gewähren, werden über Officiere der Großherzoglichen Divi- sion vom Stabsosficier an aufwärts jährlich Personal, und Qualifieationeberichte, nach Preußischem Schema von dem Divi- sions-Comuiäntcur aufgestellt, an Seine Majestät den König von Preußen eingelendet. Hinsichtlich etwa wünscheniirerthcr Brr- setzung meiner Officiere aus Groß herzoglich Hessi.chen Dirnsten in die Königlich Preußische Armee oder umgekehrt haben in jedem Special,alle besondere Verabredungen staltzufinden.
Artikel 12.
Die Unterstellung der Großherzoglichen Division unter den Oberbefehl Seiner Majestät des Königs von Preußen und Mt Ausübung der dem Letzteren zustehcnven Rechte beginnt mit dem 1. October d. I- Zu diesem Termine wird auch die Lerpflich. tung der Großherzoglichen Truppen zum Gehorsam gegen Seine Majestät cen König von Preußen, unter dessen Befehl die Groß- herzogliche Division gestellt ist, in geeigneter Wnse durch die Einschaltung einer entsprechenden Formel in den Fahneneid statt-
Der Aufwand für die Unterhaltung der Großherzoglichen Truppen wird in selbstständiger Verwaltung von ver Großher- zoglichen Regierung bestritten, jevoch ist dieselbe verpflichtet, als Beitrag zu den Geueral-Kosttn (Ceiitral-Administration, Festungen, Unterhaltung Ver Artikel W genannten Znstttuie ic.) den- jcnigcn Geldbetrag pro Kopf der griedenspräsenzstärke in die Kasse des Norddeutschen Bundes zu zahlen, welcher in Ver Ge- sammtsumme von je 225 Thaler pro Kopf für verartige Aus- gabe-Positionen enthalten ist.
Der betreffenden speciellen Berechnung Vieser Quote wirv das Preußische Militärbudget zum Grunde gelegt. Von Den an dem Ausgabeetat der Großherznglich Hessischen Division gemach- ten jährlichen Ersparnissen wirv derjenige Theil an die Bundes- fasse abgesühit, welcher einem Procent der Bevölkerung der Provinz Oberheffen pro 1867 entspricht. Zn demselben Ver- hältniß participirt auch die Großherzogliche Regierung an den Matricular-Umlagen, welche zu exiravrdlnairen Milttar-Ledürf- nissen, Mobilisirungen, Neubauten ic. auf die einzelnen verdün- dctcn Staaten sollten ausgeschrieben werden.
Die für die Großherzoglich Hessischen Truppen etwa noth- wendig werdenden Waffen, Munition, Ausrüstungsstücke ic. ist die Königlich Preußische Regierung gegen besondere Abrechnung auf Wunsch zu liefern erbötig.
Die nach Vorstehendem einzugehcnven Verpflichtungen beider- feit« beginnen mit dem 1. October d. Z.
Artikel 15.
Vorstehende Großherzoglich Hessischer SeitS unter ausdrück- Uchem Vorbehalt der einziiholenven Zustimmung der dortigen Landesvcrtrctung abgeschlossene Uebereintunft soll ratificirt und die Ratification in vierzehn Tagen zu Berlin ausgewechselt werden.
siegelt.
Berlin, den 7. (gez) Hofmann.
(L. 8.)
Anlage.
Fried ensforma tion der Großherzoglichen Division.
1 Divisions-Commando, 2 Jnfantcrie-Brigade-Commando's, 1 Cavallerie-Brigade-Commando, 4 Infanterie-Regimenter ä 2
Kriegsformation.
1) Feld truppen : Stäbe wie vorstehend. Infanterie wie vorstehend, Jäger wie vorstehend, Cavallerie, die 2 Regie- meuter ä 4 EscadronS, Artillerie, die Batterien a 6 Geschützen, dazu 3 MunilionSkolonncn, 1 leichter Feldbrückcn-Train, 1 Pro- viant-Amt, 1 Fclkbäckerei, 1 Proviant-Colonne, 2 Feld-Lazarethe, 1 Feldpost, 1 Pferde-Depot.
2) Ersatztruppen : 1 Jnsanterie-Depot-Regiment ü 4 Bataillone, 2 Iäger-Depot-Compagnien, 2 Ersatz.EscadronS, 2 Ersatz-Batterien, 1 Pionier-, 1 Train-Depot-Abtheilung.
Sämmtliche Truppen in Krieg« - und Friedensformation nach Königlich Preußischen Etatsstärken.
Ueber die Luxemburger Angelegenheit cursircn vielfache FriedenSnachrichtcn, da Preußen die von England, Rußland und Oesterreich vorge,chlagcne Consercnz zu FriedenSverhandlungcn angenommen habe. Auch Napoleon ist damit einverstanden. Diese Eonferenzen sollen am 15. Mai in London beginnen.
Zn Süddeutschland, namentlich in Württemberg, scheinen die Regierungen endlich preußenfreundlichere Gesinnungen zu bekommen. Mehrere Minister, welche mit Frankreich liebäugelten, sind abgetreten und Haden dcutschgesinnten Männern Platz gemacht.
Der österreichische Reichstag ist nunmehr auf den 20. Mai einberufen worden. Es läßt sich wohl erwarten, daß Herr von Beust die Zustimmung der cisleithanifchen Vertretung zu dem Ausgleich mit Ungarn erlangen wird, wenngleich einzelne Stimmen demselben nicht besonders günstig sind und lieber den absoluten Dualismus wünschen. Die Hauptfrage wird jedenfalls die fein, daß nicht Vie eine Reichshälste auf Kosten Der anvern finanziell bevorzugt wirv, unv man wirv Vaher voraussichtlich für Fixirung einer an längere Zeit zu bestimmenden BeitragS- quctc plaidiren. Die mit Ungarn getroffenen und noch zu treffenden Vereinbarungen werden dem Reichstage in Form einer Regierungsvorlage unterbreitet werden, und im Fall der Beair- stanvung einzelner Punctationen sollen die Verhandlungen hierüber nicht Dirert zwischen Den beiden Vertretungskörpern, sondern zwischen den Regierungen stattfinven, die dann eine beiderseitig annehmbare Vereinbarung auszumitteln hätten. Bei einer etwaigen gänzlichen Verwerfung des Ausgleichsvorschlages ist eine Auflösung des Reichsraths in Aussicht genommen und ein neuer Appel an das Land.
Daß der italienische Finanzminister sich in Verlegenheit befindet, wie er das dem Könige gegebene Versprechen, Den Verpflichtungen De« Staats ohne neue Steuern oDer Erhöhung der bestehenden nachznkommen, erfüllen soll, ist leicht erklärlich. Be- kanmlich hat am 1. April Die an Den päpstlichen Stuhl fällige Rute von 20 Mill. Fr. nicht bezahlt werden können, und es sind statt Dessen aus Paris nur 4 Mill, eingetroffen. Auch zwischen
Recht Vorbehalten, aus Der Zahl Der Großherzoglich Hessischen Bataillone, 2 Zägerbataillone, 2 Cavallerie-Regimenter a 5 ES- Oificiere denjenigen höheren Officier zu ernennen, welcher als . ' " " ' ....... ' ' ‘ - - -
Höchsicommandirinder der zum Norddeutschen Bunde gehörigen Quote der Großh.rzoglich Hessischen Division zu betrachten ist.
zim Der Beurtheilung Dieser Ernennungen eine GrunDlage I
Rattazzi und Dem neuen Minister des Auswärtigen, Campello, römi-
lieb ist.
In Frankreich ist der „Avenir National" Geldbuße verurtherlt worden. Auch Girardin hat seines durch den ersten gegen ihn verhandelten Processes hervor- gerufenen Artikels, wie viel in Frankreich Die Meinungsäußerung kostet, eine neue Verurtheilung zu 5000 Fr. erfahren, doch wird neuerdings die ganze Affaire als eine Cornödie hingestellt; Girardin soll mit dem Kaiser vollkommen ausgesöhnt fein und die Aufgabe erhalten haben, in die Lärmtrompete zu stoßen, was er denn auch weidlich thut. — Der gesetzgebende Körper hat am 25. d. M. seine Sitzungen wieder eröffnet. Eine Interpellation JuloS Favre'S in Betreff Der Luxemburger Angelegenheit rief eine außerordentliche Aufregung hervor, blieb aber vorläufig un»
April 1867.
v. Grolman. Hartmann.
(L. 8.) (L. 8.)
von Hartmann.
(L. 8.)
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten die gegenwärtige Convention


