Ausgabe 
24.3.1866
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wüchrxülch zwei Mal! Mittwoch« und Samüag«. Preis de« Jahrgang« für Äinhetwische 1 st. 42 kr., für Auswärtige incl. de« vorfchrifi«- mLßigen PoüanfichlaaS 1 fl. 42 kr. Au«wLrt« adovnirt man «ich bei alle^ Postämtern. In Gießen bei der Brpeditiov (Canstetberg Lit. B. Nr. 1).

e/^o 24 Samstag den 24. März 1S6G.

Amtlicher T h e i l.

Zu Nr. K. G. 1499. Gießen, am 21. Mär) 1866.

Ketrehrnd: Den Termin für den Abschluß und die Einsendung der Gemeinde- rechnungen für 1865.

Das

G r o ß h e r ) o g l j ch e Kreisamt. Gießen

an

die GroßherMglichen Bürgermeistereien und Gemeinde-Einnehmer.

Großherzogliches Ministerium des Innern hat durch Verfügung vom 7. d. Mts. zu Nr. M. d. I. 2820 in Bezug auf die Gemeinderechnungen für 1865 den Termin zum Abschlüsse der Bücher allgemein auf den 30. April, zur Ablieferung der Rechnungen an die Großherzoglichcn Bürgermeistereien auf den 30. Juni und zur Eiiisendung der Rechnungen an die Großherzogliche Ober- RechnungSkammer-Justificatur II. Abtheilung auf den 31. Juli des laufenden Jahres festgesetzt.

Wir weisen sie an, sich strenge danach zu achten und bemerken, baß eine Nichteinhaltung dieser Fristen und beziehungsweise eine Unterlassung cer dcßfallS zu machenden Anzeigen, Discipiinarstrafen und sonstige etwa erforderliche Zwangsmaßregeln zur Folge haben müßte. K ü ch l e r.

Zu Nr. K. G. 1426. Giessen, am. 19. Mär) 1866.

Betreffend: Die Zahl der als Ortsbürger aufgenommenen Personen in den einzelnen Gemeinden des Großherzogthums.

Das

Groß herzogliche Kreisamt Gießen

. an

die Grostherzo glich en Bürgermeistereien.

Sie wollen uns, zur Mittheilung an die Großherzogliche Centralstelle für die Landes-Statistik, baldigst die Zahl der Orts» kürzer und getrennt davon die Zahl der Ortsbürgerswiltwen Ihrer Gemeinden nach dem Stande vom 1. Januar d. I. angeben.

K ü ch l e r.

Ernennun g.

Heinrich Jnderthal I. zu Rödgen zum Bürgermeister daselbst. Gießen, den 14. Marz 1866. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

K ü ch l e r.

Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.

Ediclaiizdungen

Ocffentliche Aufforderung.

1099) Mit Bezug auf die öffentliche Aufforderung vom 21. Januar k. I. an den sich von Hause entfernt habenden Han­delsmann Adolf Kann aus Mainzlar werden alle Diejenigen, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche an den gedachten

Adolf Kann, beziehungsweise an dessen Ver­mögen zu machen haben, aufgefordert, diese Forderungen oder Ansprüche binnen zwei Monaten von heute an dahier anzumel­den, widrigenfalls dieselben bei der ferneren Disposition über bas Vermögen bes ge­bauten Adolf Kann nicht würden berück­sichtigt werben können und dieses Vermögen geeigneten Falls der Ehefrau des Letzteren

an Zahlungsstatt auf ihr liquidirteS baareS Einbringen von dreitausend Gulden (soweit nöthig) ausgeliefert werden würde.

Gießen, den 19. März 1866.

Großherzogliches Landgericht Gießen. Dr. Ploch, Hellmann,

Landrichter. Landger.-Affeffor.