Ausgabe 
24.3.1866
 
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Oeffentliche Aufforderung.

698) Der in 1858 verstorbene Hofge­richts > Canzlei - Gehülfe Friedrich Zim­mer von Gießen unv seine noch lebende Wittwe haben in einem unterm 19. Juni 1857 gemeinschaftlich errichteten Testament ihre beiden Kinder: Franz und K a t i n k a Zimmer zu Erben ihres Nachlasses ein­gesetzt, hierbei aber zugleich bestimmt:

1) daß dem überlebenden Ehegatten der lebenslängliche Nießbrauch an der Hin­terlassenschaft res Andern, ohne Cau- tionSlcistung zustehen

2) daß, wenn dem Sohne Franz oder seiner etwaigen ehelichen Descendenz eine Erbschaft aus diesem Testamente anfalle, ohne daß deren Aufenthalts- ort zu ermitteln sei, die freie Ver­waltung solches Erbtheils der Tochter Katinka, ohne zur CautionSleistung oder Inventarisation verbunden zu sein, bis zur Zeit des Empfangs der Erb- schäft zustehen solle;

3) daß die Tochter Katinka im Falle ihrer Verhcirathung von den Erben eine standesgemäße Ausstattung, ohne die Verpflichtung, solche zur Erbmasse zu conferiren, erhalten, der Sohn Franz aber gehalten sein solle, die für. seine Ausbildung und bei seiner Abreise nach Amerika für ihn aufgewendeten Kosten mit 600 fl. zu conferiren;

4) daß die Erben dem überlebenden Eltern- theil gegenüber Inventarisation der Erbschaft nicht sollten in Anspruch neh­men können unv ihnen verboten sei, den Nachkommen des verstorbenen Groß- herzoglichen Professors Dr. Zimmer zu Gießen aus der Eltern Vermögen eine Erbschaft zuzuwenven.

Da nun Franz Zimmer abwesend und sein Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird derselbe oder seine ihm substituirte eheliche Descendenz hiermit aufgefordert, binnen einer Frist von drei Monaten bei dem unter­zeichneten Gericht sogewiß über Anerkennung de« Testamentes sich zu erklären und bc- ziehungsweise solches im Klagweg anzufech­ten , gegenfalls dasselbe von ihnen als anerkannt angesehen und demnächst vollstreckt werden wird.

Gießen, den 21. Februar 1866.

GroßherzoglicheS Stadtgericht Gießen.

Muhl, Hoffmann, Staetrichtcr. Stadtger.-Assessor.

1064) Andreas Krömmelbein von Staufenberg ist mit Hinterlassung eines am

9. Juni v. I. errichteten Testaments am 6. Juli desselben Jahres gestorben. In dem bezeichneten Testamente hat derselbe seine Tochter erster Ehe, Katharina, ver­ehelichte Völker, und seinen Sohn zweiter Ehe, Ludwig, zu Erben seines Nachlasses eingesetzt, dagegen seinen Sohn erster Ehe, Johannes, übergangen. Es wird daher.

dem unbekannt wo abwesenden Johanne« J Krömmelbein oder dessen Leibeserben hier- mit aufgegeben, sogewiß binnen drei Mo­naten von heute an das Testament des Andreas Krömmelbein anzufechten, als sonst angenommen werden wird, daß sie auf diese Anfechtung verzichten und sich bei der lieber» gehung in dem Testamente beruhigen wollen, worauf dann die AuSantwortung des Nach» lasses an die TestamrntSerben erfolgen soll.

Gießen, den 14. März 1866.

Großherzogliches Landgericht Gießen.

Dr. Ploch, A. Bramm, Landrichter. Landger.-Assessor.

Kcfimderr Bekanntmachungen.

1080) Unser Geschäftslocal befin­det sich vom 24. d. Mts. an auf der Universitäts-Canzlei.

Zahltage: Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Gießen, den 22. März 1866. GroßherzoglichesUniversitäts-Rentamt.

Martin.

Die Verwaltung der Distrikts-Ein- nehmerei Gießen I.

1068) In Folge der Erkrankung des Großherzoglichen DistrictS-EinnehmerS, Ren­danten Metzler dahier, ist die einstweilige Verwaltung dieser Stelle dem Großherzog­lichen Finanz-Accessisten Bähr übertragen worden.

Gießen, den 21. März 1866.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

9 erfteigerungen.

Vergebung von Zimmerarbeit bei der Stadt Gießen.

1087) Montag den 26. März 1866, des Morgens 9 Uhr,

soll auf hiesigem Rathhause Zimmerarbeit, veranschlagt zu 23 fl., an den Wenigst» fordernden vergeben werden.

Gießen, den 21. März 1866.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

856) Dienstag den 24. April, Vormittags 11 Uhr,

soll auf dahiesigem Rathhause die Hofraithe des Wilhelm Spruck, als:

Flur Nr. Offlftt.

/ 37 Hofraithe auf dem Canz-

leiberg,

/goi 47 Grabqarten daselbst, unter den alsdann bekannt gemacht wer­denden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden.

Gießen, den 8. März 1866.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen.

Ebel.

Vergebung von Arbeiten bei der Stadt Gießen.

1067) Montag den 26. März 1866, des Vormittag- 9 Uhr, sollen auf hiesigem Rathhause folgende Ar­beiten an den Wenigstsordernven vergeben werden, als:

Steinhauerarbeit, veranschl. zu 59 fl. 32 fr. Maurerarbeit,12 50

Chaussirarbeit, 3 -

Gießen, den 21. März 1866.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.

874) Dienstag den 24. April, Nachmittags 2 Uhr, soll auf hiesigem Rathhause das Glashaus des Hans Stix, welches in dem Haus- garten des Herrn August Balser steht, auf den Abbruch, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden.

Gießen, den 9. März 1866. GroßherzoglicheS Ortsgericht Gießen.

Ebel.

1109) Dienstag den 27. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, werden auf hiesigem Rathhause 3 alte Oefen, 1 Fiügclthüre, eine Partie altes Blei und Gehölz öffentlich meistbietend versteigert.

Gießen, den 22. März 1866. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

855) Dienstag den 24. April, Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhause da- Grund­stück des Martin Hellmold: Flur Nr..R.lrtr.

i7/69 178 Grundstück am Hamm,

öffentlich meistbietend, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, versteigert werden.

Gießen, den 1. März 1866. Großherzogliches OrtSgericht Gießen.

Ebel.

1110) Die zum Ausweißen mehrerer Zimmer in der Realschule nöthige Weiß» hinderarbeit soll

Montag den 26. d. MtS., Vormittags 9 Uhr, in unserer Geschäftsstube öffentlich vergebe» werden.

Gießen, den 23. März 1866. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

______________Vogt.___________

1108) Montag den 26. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, werden sechs Triebviertel und kaS städtische Gelände auf der StepbanSmark öffentlich verpachtet.

Zusammenkunft am Newnweger Thor. Gießen, den 22. März 1866.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen- Vogt.