Ausgabe 
24.2.1866
 
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sich die, welche in Wäldern unerlaubte Geschäfte machen wollen sz. B. die Wilddiebe k.] Kleidungsstücke für's Unkenntlichmacheu in den Wäldern aufbewahren.)

Auch die Einzelheiten dieses Raubanfalls, (der kein Gegenstand dieser Schwurgerichtsverhandlungen war) hat Heilmann verschiedenen Personen so genau erzählt, wie sie sonst Niemand kannte.

Nachdem Heilmann nach seiner ersten gerichtlichen Vernehmung (24. Juni) wieder auf freien Fuß gesetzt wordeu war, begegnete er dem Locomotivführer Köhler der ihn also anredete:

nun Straßeuräuber, du bist ja wieder los; du sollst ja den Bub umge­bracht haben?" Heilmann ging schweigend fort.

Bei seiner am 28. Juni erfolgten Verhaftung hielt ihm der Gr. Poli­zeirath Nover vor:

die Verdachtsgründe bezüglich der in der Gegend verübten schweren Verbrechen haben sich gegen Sie vermehrt; ich sehe mich veranlaßt, Sie zu verhaften und dem Gericht zu überliefern" worauf Heilmann antwortete:

so? ich will nicht hoffen, ich muß mich dem Gesetz unterwerfen."

Auf die Frage:ob er rauche?" sagt Heilmann:ich rauche nicht." (Er besitzt drei Tabakspfeifen.) Und auf die Frage:ob er aus freien Stü­cken Etwas angeben wollte:" versetzte Heilmann:

ich kann mit der Elisabetha Kissel beweisen, daß ich am ersten Pfingst­tag Vormittag zu Hause war. Morgens V2 9 Uhr war ich bei ihr in der Küche und fragte sie: ob ihr Kaffee fertig sei." (Die Kissel hatte bereits anders ausgesagt.)

Während der Polizeirath nach einer Droschke schickte, die Heilmann ins Gefängniß führen sollte, saß dieser, ohne ein weiteres Wort zu sprechen, eine halbe Stunde lang in der Amtsstube. Er fragte nicht: wer ihn so schwerer Thaten beschuldige, wie es komme, daß man nach ihm greife , er, ein proceßsüchtiger Mensch, drohte nicht mit Klag- oder Beschwerde­schriften, kurz er hat sich nicht vertheidigt wie es der Unschuldige selbst bei beschränktem Verstände thut. Der Polizeirath sagte sogleich zu seiner Umgebung, der scheine nicht unschuldig zu sein.

Auch in der gerichtlichen Untersuchung hat sich Heilmann nicht wie ein unschuldig Angeklagter benommen.

Dieß sind im Wesentlichen die gegen Heilmann vorliegenden Jn- dicicn. Es ist nicht möglich die Verhandlungen in all' ihren Einzelnheiten hier vorzuführen, denn die stenographischen Aufzeichnungen würden ungefähr 450 bis 500 Druckseiten 8° umfassen. In der polizeilichen und gerichtlichen Voruntersuchung mußten mehrere hundert an verschiedenen Orten wohnende Menschen vernommen werden. Der Untersuchungsrichter hatte eine Menge Widersprüche zu lösen, falsche Gerüchte zu widerlegen. Selten hat das Lügen- System eines Einzelnen so viel Arbeit verursacht! Vor die Schranken des L-chwurgerichts wurden ungefähr 130 Be- und circa 25 Entlastungszeugen geladen. Die Abhör derselben vor dem Schwurgericht nahm 5 volle Tage in Anspruch. Erst am 6. Tag konnten die Schlußverhandlungen vorge­nommen werden.

In einem, zwei volle Stunden dauernden sehr schönen Vortrage des Hrn. Oberstaats-Anwalts Dr. Dietz erfolgte die Begründung der Anklage.

Der Vertheidiger, Hr. Hofger.-Advokat Bai st, der das Gewicht der