Stadt und den Kreis Gießen.

Brscheint wöchrntllch zwci Mali Mittwoch» und Samstag». Preis de» Jahrgang» für Einheimisch« 1 st. 42 ft., für Auswärtige incl. veS vorschrifts­mäßigen Dostauffchlao» 1 g. 42 fr. Auswärts abonnkt man stch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Trvedttton (Eansteiberg Lit. B. Nr. 1).

103» Samstag den 30 December IStiS»

Einladung zum Abonnement

auf das

Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen.

Mit dem 1. Januar 1866 beginnt ein neues Abonnement auf das Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch für die Folge wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags; nur wird nicht wie seither einnial, sondern von nun an wöchentlich zweimal die Beilage:

Gemeinnützige Unterhaltungsblätter

beigegeben. Ausgewählte Original-Novellen und Erzählungen, Miscellen und lehrreiche naturwissenschaftlich­gewerbliche Aufsätze re., die Anklagen und Urtheile der Assisen, sowie des Bezirksstrafgerichts u. s. w., füllen den Raum dieser Blätter.

Inserate finden durch die Versendung des Anzeigeblattes in alle Gegenden unseres Landes große Verbrei­tung und sicheren Erfolg.

Der Abonnementspreis beträgt

1) für die Stadt Gießen:

für's ganze Jahr (frei in's Haus geliefert) 1 st. Z42 fr.,

halbe ,, i, n 51

2) für Auswärts im ganzen Bereiche des Großherzogthums:

für's ganze Jahr 1 st. 42 fr. ,incl. Postaufschlags.

Amtlicher Theil.

Gießen, am 22. December 1865.

Betreffend: Die Statistik der Bewegung der Bevölkerung im Jahr 1866.

Das

Groß herzogliche Kreis amt Gießen

an

die Pfarrämter -es Kreises als Cimlstandsbehörden und die Grohherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir weiden Ihnen in der Kürze die Formularien zur Führung der Register über die Bewegung der Bevölkerung im Jahre 1866 in doppelten Exemplaren zugehen lassen.

Auf Veranlassung der Großherzoglichen Centralstelle für die Landes-Statistik empfehlen wir Ihnen dabei, für die bei Ihnen zurückbleibenken Concepte nicht jedes Jahr ein besonderes Register zu benutzen, sondern, soweit der Raum reicht, nach Abschluß der Einträge für das abgelaufene Jahr mit denjenigen für das neue Jahr in demselben Register fortzufahren, damit an Formular­papier thunlichst gespart wird.

Die Register für das Jahr 1865 wollen Sie bis zum Schlüsse des nächsten Monats an uns einsenden und dabei zugleich die nicht vernutzten Formularien zuriickacben. K ü ck l e r.

Bekanntmachun g.

Betreffend: Die Begehung des Ortes Rodheim durch die Landpostboten.

Nachdem beschlossen worden ist, den Ort Rodheim a. d. Bieber vom 2. Januar k. I. an sechsmal in der Woche begehen zu lassen, so wird von dem bezeichneten Tage an der IV. Botengang bei dem Postamt Gießen nur Dienstags, Donnerstags und