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irget und arbeitet Michael Orth, tii den 21. Decemdet. er unb .ffauFmann, t)tn, Willjcltmtii
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1. Januar.
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^Injritifblatl
18«S.
Mittwoch den 2«v. März
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Die Polizeitaren für den Kreis Gießen bleiben unverändert.
für die
Stadt und den Kreis Gießen
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittw-U Samgags. - Preis des Jahrgang- für «inheimische 1 fr 42 kr ^.^tige i°°l. d-s vvrschrtftt, mäßigen PoftanffchlagS 1 fl. 42 kr. — Au-wLrt« abonnirt man sich der aller. Postämtern. — In Gießen bei der Srve on ( an;----0----.-----------.
Amtlicher T h e i l.
Gießen, den 21. Mär) 1865.
und die Einsendung der
Das
Gieren, am 28. Mär) 1865.
Zu Nr. K. G. 1577.
Betreffend: Den Termin für den Abschluß Gcmeindercchnungen für 1864.
Oeffentliche Anzeige. . . <
Eine Förderung des guten Geschmacks bei Herstellung von Jndustrieerzcugmssen durch Einwirkung der Kunst erscheint als wesentliche Bedingung für das Aufblühen der Gewerbe. , k.f„nh„, gxrfUItPn Mutter.
Der Landesgewerbvercin beabsichtigt zu dem Ende nach dem Vorgänge anderer Lander einzelne besondere Schulen für Must zeichner und Modelleure, sowie Musterlager von Kunsündustrie-Gegenständen zu gninden. „ .... s„nßirlt)ufiric.
Zu diesem Zwecke ist eS vor Allem erforderlich, eine Ucbersicht über die im Großderzogthum bestndlichen ^"^n Kunstindustrre Erreuanlffc iu gewinnen Es ist kaum zu bezweifeln, daß sowohl im öffentlichen als Privatbesitz zahlreiche Gegenstände der Art trÄ ÄTw jetzt wenig oder gar nicht bekannt sind. Es zählen hierher , B. Kirchenparamente, G-faße aller Ar e Büchereinbände, Beschläge, Waffen, Möbel, Tapeten. Gewebe, Schnitzereien in Holz Elfenbe,n, Horn -d, S^uckg-genstande ,c^, .
ES wäre febr erwünscht, wenn die Besitzer solcher Gegenstände davon Kennlniß geben und gestatten wollten, daß der danves gewerbverein photographische Abbildungen derselben auf seine Kosten nehmen ließe Dervielsalt.gungen dieser Abbildungen w rd sowohl in dem von dem Gewerbverein unterhaltenen Musterlager ausgestellt, wo sie von Jedermann gesehen werden können, wie auch an die Zeichnen- und Modellirschulen als Muster und Unterrichtsmaterial abgegeben werden.
Ich empfehle diese Angelegenheit der wohlwollenden Berücksichtigung der betreffenden Besitzer.
Gießen, den 23. März 1865. Der Provinzialdircctor, Geheimerath:
K ü ch l e r.
an die GrolrhenogUchen Bürgermeistereien und Gemeinde-Einnehmer.
Großherzogliches Ministerium des Innern hat durch Verfügung vom 9. d. Mts. zu> Nr. M. d. 3- 2917 in ®'in8 ««Ii »« Gemeinderechnungen für 1864 den Termin zum Abschlüsse der Bücher allgemein auf den 30 AM, zur Ablieferung gen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien auf den 30. Ium und zur Einsendung der Rechnungen an die Äroßherzogltche Ober-RechnungSkammer-Iustificatur II. Abtheilung auf Den 31. Juli des laufenden Jahr es festgesetz. beriebunasweisk
Wir weisen Sie an, sich strenge danach zu achten und bemerken, daß une Nichteinhaltung Vieser Fristen und bez hu 9 I eine Unterlassung der desfalls zu wachenden Anzeigen Disetplinarstrafen und sonstige etwa erforderliche Zwangsmaßregeln zur Folge haben müßte.K ü ch l e r. __ _
Betreffend: Die Erhebung der Feldstrafen von der I. Periode 1865.
Das
G r o ff!i e i j o g l i ch e R e n t a m 1 G i e ff e n
an
bk Grofihenoatichrn Bürgermeistereien des Renlämtsdesirks.
toi, „(U»,n eie »le,mit, i„ 36,e» ©.meinten tnr» die 64eUe »etnnnt machen ,u lassen, da» t« °dt«<n Weide, »°» bis zum 15. April an den Zahltagen: Dienstags und Samstags, ohne Kosten bezahlt werden tonnen.
L y n ck e r.


