5 September ln meiner

Sch»,., gemacht

n-,ttr seither Wlntcbt plaeirt p'Isen verfehlt un9 durch eeds. Comptoir nttWrJbor). »irr zu kau. jfoiet). v. Hl

ndnlde!

üdkrraschenten irudsbeilmiticle -Allherr in i ter Schweiz, ter Expedition tn mit »itlen npsang nehmen

indschastSgeldei Sicherheit au«> ffpef. t>. 81

Meßen.

nber. firiebnch eich 9ltll i" iw t._________________________

eigen.

Giessen.

n st.

ier.

INN.

e.

>em Borger o»d

ein L°h". 141,1

Loren,, geb-e-n

@eorg tllW'S

Ä*

zrßolbe» d°"

K-

-M

**6> ,# «*

gtKbürq« j« 6ier, Joh-m- Emil Neiech"^

Tocht-r. Th- U geboren ben 1

Anzeigeblall

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

"Trschemt wöchenMch zwei Mal: Mittwoch« und Samstag«. Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 fl. 42 ft., für Auswärtige incl. de« vorschrifts­mäßigen Poüaufscklap« 1 fl. 42 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Bostämtern. In Gießen bei der Erpedition (Tanfleiberq 8it. B. Nr. 1).

Jh?. 77. Mittwoch den 27. September 1863.

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:

F l e i s ch t a r e.

per Pfund

per Pfund

B r o d t a r e.

n

u

//

s 7i Gerste, und J , , , I 7, Korn-Mehl ! bestehend s 7i Warzen- unt i , , . ) 7, Korn-Mehl s bestehend

1

1

ordinäres Brod aus gemischtes Brod aus Quint

Loth

5

4

w

ir

H

H

Ochsenfleisch . Kuhfleisch . . Rindfleisch . . Kalbfleisch . . Schweinefleisch Hammelfleisch . Schaaffleisch . Leberwurst Bratwurst . . Schwartenmagen Blutwurst . . geräucherter Speck Schinken . . Dörrfleisch

Pfund 2( 4s

2 Wafferweck

3 Milchbrov

Rindsfett . . . . . Nierenfett Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes

fr.

16-

20

22

26

fr. 17 14 12

9 15 14 10

16

20 24

18 30 24 22

fr.

5*

11

61

12j

2) Für die andern Städte und Orte des KrcifeS

ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr al« l1/, Pfund Zugabe befindlich sein.

Amtlichsx Theil.

Zu Nr. K. G. 4630. Gießen, am 21. September 1865.

Betreffend: Die StaatSversicherungS. Anstalt für Stellvertretung im Militär-

dienst für das Musterungs- und Ziehungsjahr 1866.

Das

Großherzogliche Kreisam 1 Gießen

an

die Grostherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Die entsprechende Anzahl Abdrücke einerBelehrung für Diejenigen, welche der Stellvertretungs - DersicherungS - Anstalt der Loospflichligcn des Jahres 1866 beitreten wollen", nebst einer gleich großen Anzahl von Fcrmularien zuBeitrittserklärungen", werden Ihnen zum vergeschriebenen Gebrauche, unter Hinweisung auf den Inhalt:

1) der Statuten der Staats - BersicherungS. Anstalt für Stellvertretung im Militärdienst vom 16. September 1851 (Regie- rungSblatt von 1851, Seite 315) und

2) die einen Nachtrag zu diesen Statuten enthaltende Bekanntmachung vom 16. September 1853 (Regierungsblatt von 1853, Seite 599 und vom 26. October 1861 (Regierungsblatt Seite 361)

gleichzeitig, unter einer besonderen Couverte, mitgetheilt werden. Wir bemerken dazu Folgendes:

Die von den Theilnehmern an der Stellvertretunas - BersicherungS - Anstalt für Vas Musterungs- und Ziehungsjahr 1866 zu zahlende Einlage beträgt 275 fl. und können die Einlagen vom 1. Oktober 1865 an zur Bersicherungekasse bezahlt werden. Es