Gießen, den 24. April 1865.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Kurfürstlich Hessisches Justizamt.
Schimm elPfennig, vät. Bezzenberger.
Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Ediclallsdung. des Eontradictors von der vorhandenen cv fjt .L Masse hiermit ausgeschlossen. V. R. W.
Praclllflv - Bes^eld Erk. Kirchhain, am 20. April 1865,
in der ConcurSsachc über das c’ne ktwaige Berufung hiergegen
Vermögen des Ackermannes binnrn 5 Tagen dahier anzuzeigen, und bin- Heinrich Weber (PetcrS Tagen bei Kurfürstlichem Obergericht, Sohn) von Klcinfeelheim. I Eivil-Senat in Marburg, anszuführen.
1374) Die im heutigen Termine nicht! erschienenen Gläubiger des Heinrich Weber ' von Kleinseelhkim werden, den angedrohten Rechtsnachtheilen gemäß, auf den Antrag!
besondere Bekanntmachung
Holzabfuhr aus den Waldungen der Stadt Gießen.
1405) Das am 20. März 1865 in dem Distrikt Hochwart, Abteilung Buchen- köpf, versteigerte Holz muß mit Rücksicht auf die dort befindliche Bnchelsaat längsten« bis 6. Mai l. I. bei Meldung der gesetzlichen Strafe abgefahren sein. — Die Groß- herzoglichen Bürgermeistereien zu Annerod,
Polireiliche Bekanntmachung.
Die Vorschrift, daß bei trockenem Wetter die Straßen vor dem Kehren vorerst mit reinem Wasser bcaossen bestraf/werden. *** !ßemerfcn »ur Nachachtung in Erinnerung gebracht, daß Zuwiderhandlungen mit 30 fr. b.S 2 fl.
Bemerkungen:
s) Zur Einnahme:
^^" ^ B''trag der Aachen-Münchener Feuerversicherungsgesellschaft. Derselbe konnte nur muthmaslich angegeben werden, 3uÄr4 Ä °" °« pr° 1865 -°° 9— -°
pos. 4. Ueberschüsse aus vorderen Jahren sind theils in 4 pCt. theils ,n 4-/z pCt. Herzogs, nassauischen Staatspapiere» angelegt „ ...... d) Zur Ausgabe:
P08. 3. Die diesiahrige lanvwirthfchaftliche Preisvertheilung für den Vogelsberg wird in diesem Jabre tu Alsfeld uni- f( Ur Y voraus|ichtlich in Biedenkopf abgehalten werden. Es sind für die erstere 600 fl. und für die
auch ii? 'ft?’ St ? rlt>y'1, 'porCen- Es werten nicht nur Preise für Rind- und Schafvieh, sowie Schweine, sondern auch für schone Fohlen eigener Zucht ausgesetzt werden. w ’ ntnn
um $rlmi,n für Auf,«», »„ ichrnerften Bu«ruk-ld,r SSojeUterurr., «arrHwn. und w-»--. b Ät Ä wonach bei 0« 8r|id>ri8ung ,.nt Wägung durch di, Commission,» di- SUliaTt
tm Besitz der Züchter sein müssen und nur zur Zucht verwendet werden dürfen.
pos. 5. Die Unterstützung der landwirthschaftiichen Bezirksvereine pro 1865, bestehend aus dem im Jahr 1864 wirklich eingegangenen Dntttheile ihrer Mitgliecerbeitrage, wird, wie auch früher, an alle diejenigen Bezirksvereine ausbezahlt werden dft H X Ä "8 !? Bügels pro 866 bei dem Präsidium deßhalb angemelde. und einen Nachweisüber sSuJa del zuletzt vorher empfangenen Geldmittel erbracht haben, in welchem auch diejenigen Gelder aufgeführt fein müssen die den Bezirksvereinen Seitens der Aachen-MünchenerFeuerversicherungSgesellschaft zugeflossen sind. 9 11 ' ™ tfn
Ueber Verwendung dieser 150 fl. ist bereits in der Weise verfügt, daß von denselben je 50 fl. den bereits rum Besuche des BaumwartercursuS in Reutlingen angemeldeten jungen Leuten als Unterstützung ausbezahlt werden sollen *
Unterrichts /ur Unterricht im Husbeschlag eröffneten Kredit wird bemerkt, daß wegen des Besuches des
Unterrichtes s. Z. besondere Bekanntmachung erfolgen wird. Es wird aber schon jetzt darauf aufmerksam gemacht daü an iuna, den Unterricht in Butzbach besuchende Schmiede selbst eine Unterstützung aus der Provinzial-Vereinskassenicht mehr ausg/,abtt' Lzahlen^"rden soll, ob sie aus ihren Mitteln an wirklich be^fH^^X
ben Äf‘,n ^^lchulen, Vie sich Mit Lanvwirthschaft oder landwirthschaftlichem Unterricht beschäftigen und zu
den geringer Besoldeten gehören, können nach erbrachtem Nachweis dieser Bedingungen die landwirthschaftlicbe SeitfArift nnf hZXÄ' roCnn b' dem Präsidium melden 'und sich ker/fl.chten, SÄ
pos. 9. Prämien für Zusammenlegung von Grundstücken und Anlage von Gewannwegen, für die der Aussckuü K “' "''»-»-»'N W. »■-»« »»««W in -ril-. Sink solch, br.aM wrrd.n °i, °i. Lm^n'i m
jfreile sind, die mit der Zusammenlegung der Gewannregulirung vorangehen. d
Dr Z°ns, .Die hier vorgesehenen 500 fl. sind beretS in der Art verwendet, daß von denselben 300 fl. Herr Privatdoeent
Dr. Birnbaum in Gießen und 200 fl. Herr Dr. Henkelmann in Friedberg unter der VorausseKuna emvfanaen soN?n bnG hi, J'J W* 1865 i6r' »« l-»°wirlhsch-ftlich-n Unterricht in »<r Prmin, Cb,,.’
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Laubach, am 3. April 1865.
Der Präsident des landw. Vereins für die Provinz Oderheffen:
___________________________ Otto, Graf zu Solms-Laubach.
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