Ausgabe 
23.9.1865
 
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Alliier für ein ch'- Näherer

Erscheint wöchentUcb zwei Mal: Mittwoch« und Samstag«. Preis de« Jahrgang« für Einheimisch« 1 st. 42 ft., für Auswärtige incl. des vorschrst'te- mäßigen PostaufschlagS 1 st. 42 fr. Auswärts abonnirt man sich bet alle« Postämtern. In Gießen bei der Trpedttion <Eanzletberg Lit. B. Nr. 1).

Samstag den 23. September

.,N 76.

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'erben zu hu> 'rpebition.

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'sche Heilvcn Ceffen Schch- Entrichimg tet in der Erheb.

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Amtliches

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Gießen, am 18. September 1865.

Betreffend: Den Abverbienst der Feldstrafen aus der 1., 2., 3. und 4. Felv-

riigegerichtSperiove 1864.

Das

Groß herzogliche Kreisa ml Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien Ullendorf a. d. Lumda, Garbenteich, Gießen, Großen-Linden, Lich, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Watzenborn und Wieseck.

Wir erinnern Sie an Erledigung und Einsendung der noch rückständigen Spezial-Verzeichnisse obiger Felkstrafen binnen 14 Tagen. K ü ch l e r.

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Zu Nr. K. G. 4694. Gießen, am 21. September 1865.

Betreffend: Den im Jahr 1865 abzuhaltenden Rekrutirungsrath für die Provinz Oberhessen.

Das

G r o ß h e r h o g l i ch e K r e i 8 a m t Gießen

an

die Groscherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

In diesem Jahre werden die Sitzungen des Rckrutirungsraths für die Provinz Oberhessen vom 16. bis zum 20 October

abgehalten und es sollen

am 16. October die Bewohner

17. diejenigen

18. diejenigen

19. diejenigen

20. endlich diejenigen

der Kreise Alsfeld und Grünberg,

Biedenkopf und Lauterbach,

Büdingen, Nidda und Schotten,

,, Friedberg und Vilbel,

Gießen und Vöhl

angenommen werden.

Vorstehendes haben Sie alsbald in ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und weiter bekannt zu machen, daß alle zur Musterung des laufenden Jahres gehörigen Militärpflichtigen des Kreises Gießen, sowohl die, welche speciell zu laden sind, als auch die, welche ohne Einladung aus freiem Willen vor dem Rekrutirungsrath erscheinen und daselbst Reelamationen Vorbringen oder einer ärztlichen Untersuchung sich unterziehen wollen, den 20 October l. Morgens halb acht Uhr, auf dem Regiernngsgebäude dahier, versehen mit einem versiegelten, von der betr. Gr: o ßh erzogt ich en Bürger­meisterei ausgestellten, Signalement ihrer Person, und allen sonstigen für ihre Reclamation sprechenden Beweismitteln (Zeugnisse der Aerzte, Schullehrer, Geistlichen, Ortsvorstände, glaubhafter Privatpersonen, deren Zeugnisse jedoch gerichtlich beeidigt sein müffen) sich anzmnelden haben. Ferner haben alle bei der letzten Truppenergänzung von den Regimentern und Corps als untauglich zurückgewiesenen Rekruten, welche zur defiiritiven Entscheidmrg über ihre Tauglichkeit oder Untauglichkeit bei dem Rekrutirungsrath erscheinen müssen, ebenfalls mit einem verschlossenen, von der betr. Bürgermeisterei ausge­stellten Signalement ihrer Person und dem vom Militär erhaltenen vorläufigen Entlassungsschein, den 20. October l. I.,

Morgens halb acht Uhr, in demselben Lokale sich einzufinden.

Sollte Einer oder der Andere von den Militärpflichtigen, die bei der diesjährigen Musterung im Kreise Gießen nicht erschienen und als dem Gesetz ausgewichen notirt worden sind, in seine Heimath zurückgekehrt sein, so haben Sie diese Leute an ben Rekrutirungsrath vorzuladen und uns von dieser Vorladung sofort Anzeige zu machen.