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1865
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Mittwoch den 22. März
mit 6 Monate Correctionshaus bestraft.
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varunter ein Fall mit tödtlichem Erfolg.
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Abtreibung der Leibesfrucht und KindesauSsetzung . hülfloscr Geburt Concubinats Branvstiftung Diebstahls (6 Hiesige, 42 Fremde)
versuchter Nothzucht
fahrlässiger Tövrung eines Kindes . .
darunter ein Waldbrand.
viel weniger, als in früheren Jahren; die Diebstähle haben sich hier und in der Umgegend sehr vermindert.
der Lebensmlttel . . . Landstreicherei und verbotener Bettelns
Gottlieb Wachtmann von Techenkrug, nach Könitz abgeliefert, mit 20 Jahren Zuchthaus bestraft.
Betrugs, Unterschlagung und Fälschung . . . . Bcschävigung fremden Eigenthums und unbefugten Löschens der Straßen-Laternen
Körperverletzung unv Drohung Widersetzung, Verletzung der Amts- und Dienstehre Thiergäulcrei.........»-. . .
Nichtverwahren bissiger Hunde und Pferde . . . unterlassener Fleischbeschau leicht unv schlecht gebackenen Brodes unv Fälschung
theils ausgewiescn, theils in Vie Heimath geschubt.
davon s/4 Hanvwerksbursche und Vagabunden; — y, aus der nächsten Umgegend, worunter 9 Ge» wohnheitsbetiler, Vie in's Correctionshaus kamen.
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5 II. an dki Brandgaffk.
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Ruhestörung
Übertretung der Feierabendstunde Nichtreinigen, Verunreinigen, Versperren der Straßen, schnellen Fahrens, Werfens rc Vergehen gegen die Feuerorvnung Schießens in der Stadt Übertretung der Bauordnung Völlerei Gaukelei (Kartenschlagen) Störung der Sonntagsieier) unerlaubten Gewerbsbetriebs (Pfuschen, Hausiren rc.) unerlaubter Annahme fremder Dienstboten rc. . . verschiedener anderer Polizei-Vergehen . . . . Octrvi-Defraudation
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1865.
»Vorstandes: reiner.
Zusammen . | 1544 | Personen.
Hierunter sind die auf Requisition der Gerichte vorgenommenen vielen Verhaftungen nicht begriffen. Gießen, den 16. März 1865. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provenzialhauptstadt Gießen.
Nover.
'“Wrmeijlfr.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Nachstehende Uebersicht wird hiermit veröffentlicht.
Von der Local-Polizei der Stadl Gießen wurden im Jahr 1864 angezeigt, beziehungsweise verhaftet:
1) wegen Majestätsbcleidigung
2) „ Blutschande unv Nothzucht mit tödtlichem Erfolg
(verübt an Cer leiblichen 76jährigen Mutter) . .
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für die
Stadt und den Kreis Gießen
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