AnMiMill
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
wö-bentUch ,wei Mal: Mittwoch-^d Samstag«. - Brei» de« Jahrqana« für «lnhetmlfche 1 st. 42 fr., für Auswärtige incl. des vsrschrtsts- mSgigen Postauff-blaa« 1 st. 42 fr. — Auswärts abonnirt man stch bei alle« NnSämtern. - Zn Meßen M der Ervedttion rläanstelbera «it. B. Nr. 1).
Ho fiß Samstag den 19. August
Amtlicher T h e i l.
Polizeiliche Bekanntmachungen.
Gefundene Gegenstände:
Ein ^aarrina ein blau- unv weißearrirteS baumwollenes Halstuch, ein weiß - seidenes HalSlüchelchen mit gelben Streifen, ein Hausschlüssel, ein Sporn, ein Schraubenschlüssel, em rothgestrerstes Taschentuch, gez. W. R. 6, unv ein Taschenkämmchen in ®* le$fWEmL n roerCen aufgeforvert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Der- langen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
Gieken den 18 August 1865. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstavt Gießen.
8 ' Nover.
Xie Vorschrift des Artikels 377 des Polizeistrafgesetzes, wonach, wenn Jemand eine nicht ganz geringfügige Sache, von der er vernünst.aer Weise nicht annehmen konnte, daß der Eigentümer sie aufgegeben habe, findet oder zufällig in deren Besitz kommt und ibm weder der Eigenihümer bekannt, noch eine erlassene öffentliche Aufforderung an den Finder oder Besitzer bereits zu seiner Kenntnik ackommen ist — Vieser gleichwohl verpflichtet ist, davon der P o 1, z eiv erw a 1 tu ng s beh o rV e binnen 8 Tagen, nachdem „ Vie Sacke gesunden, die Anzeige zu machen — wird hiermit wiederholt zur Nackachtung in Erinnerung gebracht und bemerkt, daß Zuwiderhandlungen auf Klage des Betheiligten mit einer Geldbuße von 1 b,s 50 Gulden geahndet werden.
Gießen, den 18. August 1865. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstavt Gießen.
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OerLehtLiche und Privat - Bekanntmachungen.
Retonöere ^eRanntmadjung.
Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.
2640) Die Schuldner der hiesigen Pfand- unv Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Januar, Februar, März, April, Mai unv Juni 1865 verfallen sind, werden aufgeforvert, in dem Zeitraum vom 5. August bis zum 16. September dieselben einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 23. October d. I. statlsindet.
Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst bei- zumessen, wenn sie ihre Pfänder erst im Versteigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen können.
Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden.
Die Herren Bürgermeister des Kreis
amtsbezirks werten ersucht, Vorstebenves in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 2. August 1865.
Die Pfand Hausverwaltung. Bieler. Pfeil.
Versteigerungen.
Arbeitsversteigerung bei der Stadt Gießen.
2756) Donnerstag den 24. August 1865, des Morgens 9 Uhr,
soll auf dem Rathhause dahier die Räumung des Bruchgrabens, welche zu 166 fl. 40 fr. veranschlagt ist, an den Wenigstsor- dernden vergeben werden.
Gießen, den 15. August 1865. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
! Vogt.
! 2791) Mittwoch den 23. August, Nachmittags 2 Uhr,
I sollen in der Wohnung des Herrn Hans Stix:
1) 20 Ries Album-Papicr,
2) eine Quantität ordinäres Papier,
3) eine Phokographir - Maschine und
4) ein tannener zweilhüriger Papier- schrank,
gegen baare Zahlung versteigert werden.
Gießen, den 17. August 1865. Großherzogliches Ortsgerichi Gießen.
Ebel.
Arbeitsversteigerung.
2760) Dienstag den 22. v. Mts., Vormittags 11 Uhr,
soll aus Dem Bürgermeisterei»Bureau zu Watzenborn die Anfertigung von circa 300 laufenden Klaftern Ehaussirung, veranschlagt zu 525 fl., in mehreren Abteilungen öffentlich wenigstnehmend in Aeeord gegeben werden.
Watzenborn, den 14. August 1865.
I. A.:
Herbert, Bezirksbauaufseher.


