1167)

An siimmtlichc Mitglieder der Schützen-Gesellschaft zu Gießen und solche junge Männer, die dieser Gesellschaft als Mitglieder beizutreten gesonnen sind.

Einzelne Bestimmungen der Statuten der Schützen-Gesellschaft, sowie mehrere Beschlüsse früherer General-Versammlungen haben zu verschiedenen Austastungen Veranlassung gegeben, wodurch sich der unterzeichnete Vorstand gedrungen fühlt, Nachstehendes zur Verständigung hiermit zu veröffentlichen:

1) Die Gesellschaft besteht aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern.

Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied ist das zurückgelegte 21. und als außerordentliches Mitglied das überschrittene 17. Lebensjahr, sowie ein unbescholtener Ruf, Hauptbedingung. Reue Anmeldungen müssen schriftlich einem ordentlichen Mitgliede oder einem der Unterzeichneten behändigt werden; dieses hat sodann die Meldung deni Schützenmeister

zu übergeben.

Alle Mitglieder, sowohl ordentliche als außerordentliche, haben das Recht an den Schießübungen, sowie Hanpt- und Gabenschießen oder sonstigen Festlichkeiten Theil zu nehme«.

Das Eintrittsgeld beträgt: für ordentliche und außerordentliche Mitglieder . 1 st. 45 kr.

Der halbjährige Beitrag ist: a) für ordentliche Mitglieder . ,.....1 30

b) außerordentliche.......1 18

2) Die Gesellschafter - Schießübungen finden Sonntag und Montag Nachmittags von 2/2 Uhr an statt, wobei jeder am Schießen theilnehmende Schütze 9 Kreuzer für deu ganze» Nachmittag zur Schützenkasse zu eutrichten hat.

3) Der Schießstand ist so eingerichtet, daß er vollständig den neueren Anforderungen entspricht. Die Schießhalle wird

zugemauert, so daß der Schütze vor jeder Zugluft geschützt ist.

Es kann aufgelegt und aus freier Haud geschossen werden:

130 Schritten.

auf 2 Scheiben

Entfernung

in

einer

ff

ff

ff

einem anderen

als Sonntags

an

davoir Anzeige zu machen, der alsdann

230

300

400

500

ff

ff

ff

ff

b) c) d) e)

ff

ff

ff

ff

ff

Tage

4) Wollen ein oder mehrere Schützen so ist vorher dem Platzmeister I. Alker

ff

ff

ff

ff

und Montags dell Schießplatz besuchen, einen Scheibenzeiger nebst den nöthigen

von

ff

Scheiben auf den Schießplatz beordert. Dem Scheibenzeiger sind für einen Vor- oder Nachmittag hierfür 30 Kreuzer zu vergüten, worin die am Schießen Theilnehmenden sich zu theilen haben; außerdem aber erhebt derselbe noch 6 Kreuzer Scheibengeld von jedem Schützen.

2

2

4

,, 2

5) Diejenigen Schützen, welche ihre Gewehre und Munition auf den Schießplatz und von da wieder zurückgebracht haben wollen, werden ersucht, die jedesmalige Anzeige auf dem Bureau des Dienstmänuer-Instituts (Neustadt im Strack'schen Hause) jij machen.

Wird daraufhin eine Büchse und Munition im Hause des Schützeu oder beim Büchsenmacher durch Dienstleute abgeholt lmd nach beendigtem Schießen von denselben wieder in's Haus des Schützen oder dem Büchsenmacher zlirückgebracht, so hat der Schütze dafür eine Gebühr von sechs Kreuzern an den betreffeildeil Dienstmann zu bezahlen.

Liefert dagegen der Schütze sein Gewehr ober Munition selbst auf das Bureau des Dienstmänner - Instituts, so daß eS von dort ans auf den Schießplatz gebracht wird, so hat er nur drei Kreuzer zu entrichte». Der Schütze hat in diesem Falle alsdaim andern Tags sein Gewehr wieder im Bureau des Dienstmänuer-Instituts abholen' zu lasse«. Unterläßt er dies, so wird ihm am zweiten Tage nach dem Schießen das Gewehr k. in's Haus gebracht und er hat alsdann eine weitere Ganggcbühr von drei Kreuzern zu eutrichten.

Die Schützen wollen ihre Büchsen möglichst mit Namen versehen, da das gleichmäßige Aussehen derselben leicht zu Ver-

wechseluiigen führen kaim.

6) Neuangehende Schützen werden bei den Sonntags und Montags staltfindenden Schießübungen vom anwesenden Schützen- oder Platzmeister im Schießen unterrichtet.

Der Vorstand der Schutzen - Gesellschaft ;

Fr. Chr. Pietsch. I G. D. Bapst. I. Alker. L. Chr. Riibsamen. W. Liebrich. CH. Retter. W. Lalser.

Eisenbahn-Frachtbriefe für die Main-Weser- uud Cöln-Gießener Bahn, sowie neueste Zollamts-Declarationen, zweierlei Größen, ebenso alle übrigen zollamtlichen Formulare sind zu hab.u bei Wilhelm Klee, Mäusburg.

Druck unv Verlag der Brühl'schen Univ.-Buch- und Sleinbruckerei (Fr. Cbr. Pietsch) in Gießen.

gtj

Mtmt »-do lijigenW

132

We^ ßrchejch»

Gieße

Eine

Die i langen an

Gich

t|)i| "ach tnfi; Etliche f|

Hie, »on 500 | Omnien «tn 1334

Dat fe »'ochi, Won

Halb, tofhn, t

ab,

Ahe vittblirg H<n Eh M,r,