Bekanntmachung,
die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Winter-Semester 1 864/g5 betreffend.
862) Die in diesem Semester entstanvenen gesetzlichen Forderungen an Studirenve müssen bis den 1. April v. I. mittelst specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis den 13. Mai d. I. gcltcnv gemacht werben, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Disciplinarstatuten zugewiesenen Vorzug verlieren.
Gießen, den 16. März 1865. Großherzogliches Uuiversstäts-Gericht.
Haberkorn.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
Ein golbener Uhrschlüssel, eine wollene Capuze, ein lederner Maulkorb, ein Paar weiße baumwollene Socken, gez. A. P., ein weißes leinenes Taschentuch, gez. F. M. 6., eine Partie weiße Blonden, ein graues ledernes Geldtäschchen mit 2 fr., ein Porte- monnaie mit einer badischen Gedächtnißmebaille und 3 fr., ein altes einklingiges Taschenmesser und ein Schlüssel.
Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
Gießen, den 17. März 1865. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
Die Gießener Jahrmärkte betreffend.
858) Der im Hessischen Landkalender auf den 4. und 5. April 1865 eingezeichnete Gießener Jahrmarkt ist auf den 28. und 29. März d. I. verlegt worden.
Wir ersuchen die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises Gießen, dieses in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise zu verkündigen.
Gießen, den 17. März 1865. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.
Den Feldschutz in der Gemarkung Gießen.
823) Wir bringen hiermit zur öffent- lichen Kenntniß, daß der diesige Bürger Carl Kröcker als Felbschütze für die Gemarkung Gießen bestell! und verpflichtet worden ist.
Gießen, den 15. März 1865.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.
Aufforderung an die Schuldner hiesiger Pfand- und Leihanstalt.
538) Die Schuldner der hiesigen Pfanv- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Juli, August, September, Oetober, November und Deeember 1864 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 25. Februar bis zum 8. April d. I. dieselben entweder einzulösen oder zu prolon- giren, als sonst deren Versteigerung am 14. Mai d. I. stattfindet. Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werben. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst im Versteigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen können.
Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden.
Die Herren Bürgermeister des Kreisamtsbezirks werden ersucht, Vorstehendes in
ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 15. Februar 1865.
Die Pfandhausverwaltung der Provinzial- Hauptstadt Gießen.
Bieler, Kassier. Pfeil, Controleur.
Cdictalladungen.
307) Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberhcssen hat durch Verfügung vom 13. vorigen Monats gegen den Wag. j ner und Wirth Johann Georg Hof ! zu Mornshausen a. d. S., dessen Vermögen ; um 229 fl. 42% fr. überschuldet ist, den förmlichen Coneursprozeß erkannt, dem zu Folge sind Forderungen und sonstige Ansprüche an den genannten Johann Georg Hof im Termin
Montag den 2 7. März d. I., Vormittags 9 Uhr, bei Meidung stillschweigenden Ausschlusses von der Coneursmasse unter Vorlage speei- i fieirter Rechnungen nach Hauptgelb, Zinsen und Kosten und mit Angabe etwaiger Psand- und Vorzugsrechte vor dem unterzeichneten Concursgerichte anzuzeigen.
Zugleich soll in diesem Termin eia Arrangement versucht, ein Masseeurator und ein Gläubigerausschuß bestellt, sowie das weitere Verfahren und die Coneursmasse betreffende Beschlüsse gefaßt, und in allen diesen Beziehungen die Zustimmung jedes
nicht gehörig vertretenen Gläubigers zum Beschlüsse der Mehrheit unterstellt werden.
Gladenbach, am 15. Januar 1865. Großherzogliches Landgericht Gladenbach.
Sehrt, Eckstorm,
Landrichter. Landger.-Assessor.
850) Im Coneursproeesse des Johannes Konrad Hobeler von Grüningeit wird Liquidatiönstermin auf
den 4. Mai l. I., Morgens 9 Uhr, bestimmt, in welchem alle Forderungen und sonstigen Ansprüche bei Meidung des stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse zu begründen sind.
In dem Liquidationstermin soll zugleich ein Curator und Gläubigerausschuß gewählt werden, und sind Vollmachten allenfalls nicht persönlich erscheinender Gläubiger auf diese Wahlen bei Meidung der Annahme der Zustimmung zur Wahl der persönlich erschienenen Gläubiger auszudehnen.
Lich, den 13. März 1865.
Großherzogliches Landgericht Lich.
Sartorius.
V ersteigerungen.
Holzversteigerung.
795) Freitag den 24. März wird ttt l dem Domanialwalddistriet Franzenwald | nachverzeichnetes Holz versteigert:


