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Samstag den 17. Juni
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für die
Stadt und dcn Kreis Gieße»
Einladung zum Abonnement
auf das
Äirreigebtatt für die Stadt nnd den Kreis Gießen.
Mit dem 1 Juli 1865 beginnt für die Stadt Gissten ein neues halbjähriges Abonnement auf das Anze7geblatt fllr die Stldt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzterem Tage verbunden mtt der Beilage.
Gemeinnützige Unterhaltungsblatter.
Ausgewählte Novellen und Erzählungen, Miseellen, Aneedoten k. k. , bte Anklagen und Urtheüe der Usisen, sowie des Provinzialstrafgerichts u. s. w., füllen die Spalten dieser -Blatter.
Inserate finden durch die starke Auflage des Blattes große Verbreitung und sicheren Erfolg.
Der Aboünementspreis beträgt frei in's Haus geliefert: 51 ft«__ ...
Adam Bastian von Günterod, welcher bei Großherzoglichem Stadtgericht Gießen «-gen Diebstahl- und Unterschlagung in Untersuchung steht und dem durch sein heimliches Entfernen aus ferner Hc.math nunmehr auch em Elvesbruch zur U|t fallt, ist im Betretungsfalle zu verhaften und anher vorzuführen.
Gießen, den 14. Zuni 1865. Großherzogliches Kreisamt Großen.
B K ü ch l e r.
mäßigen P°q-uff».agS 1 fl. 42 fr. - Au-wärt- absnntrt man il» bei alle,. P-üa»t-rn. - 3« ©.*« bet der «rpeditis» («SanMverg--------------j
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Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Ediclsllsdung.
Gläubiger-Aufforderung.
2054) Forderungen und Ansprüche aller i Art an den, soweit bis jetzt bekannt, überschuldeten Nachlaß des verstorbenen Handels' mannS Selig Frensdorf zu Beuern, hiestgen Bezirks, dessen Erbschaft von seiner Wittwe Namens seiner (noch minderjährigen) Kinder auSgeschlagen worden ist, sind bis Montag den 10. Juli l. I. bei Vermei- dung der sonst zu gewärtigenden Nichtbe- rücksichtigung bei Vertheilung des Nachlasses dahier onzuzeigen.
Zugleich soll in diesem Termin ein Ver- । gleich zwischen den Gläubigern und der Wittwe des genannten Selig Frensdorf über Vertheilung des Nachlasses des Letz-i teren (mit Rücksicht auf die Einbringens-
forberung seiner Wittwe) versucht werden und cs werden daher alle Gläubiger auf
Montag den 10. Juli d. I., Morgens 10 Uhr, zur Verhandlung und Beschlußfassung hier- über mit dem Bedeuten hierher vorgeladen, daß die nicht in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte erscheinenden Gläubiger zu gewärtigen hätten, als den Beschlüssen der erschienenen Gläubiger beitretend angesehen zu werden.
Gießen, am 3. Juni 1865.
Großherzogliches Landgericht Gießen.
Ploch, Hellmann, Landrichter. Landger.-Assessor.
Besondere Bekanntmachungen.
Eine fällig gewordene Plocksche Pfründe betreffend.
2076) Wer sich um vorbemerkte Pfründe bewerben will, hat sich binnen 8 Tagen bei UNS zu melden.
Gießen, den 13. Juni 1865.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.
4&P"‘i! Cöln-Mindener
nfcjMgUg] Eisenbahn-Gesell-
sch ast.
2048) Unter Aufhebung unserer Publi- kation vom 10. d. M. bringen wir zur öffcnt- lichen Kenntniß, daß zur größeren Erleichterung des Besuchs der hiesigen internatio-


