Z« Nr. K. G. 2438. Gießen, am 6. Msi 1865.
VelreffenL: Die Märkte der Stadt Marburg.
Das
Großherzoglichk Kreisaml Gießen
an
die Großherzoglichen BürgermePereien.
Sie wollen zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß der Stadt Marburg ein weiterer Biehmarkt bewilligt und zu dessen Abhaltung der dritte Donnerstag des Monats Oktober in jedem Jahre bestimmt worden ist.
In Verhinderung des Krcisraths: Pietsch, Regierung«-Rath.
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Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen
«Hf dem Rathhause dahier Statt. Gießen, den 16. Mai 1865.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. K ü ch l e r.
Bekanntmachung.
Die ordentliche Versammlung des Bezirksraths findet
Mittwoch den 31. d. Mts., Vormittags 10 Uhr,
(giiictallahung.
Ladung.
782) In der bei dem unterzeichneten, Gerichte anhängigen Prozeßsache des M o s e S ; Oppenheimer zu Berghofen gegen Jo- Hannes Berghöffer von Münchhausen; hat ersterer eine Forderung von Zwanzig - Thalern gegen den erwähnten Berghöffer eingeklagt, indem er behauptet, daß letzterer am 11. December 1861 in einer deShal- l bigen gerichtlichen Urkunde eine, aus ver- i schiedenen Viehhändeln entstandene, Schuld des Conrad Sellmann beziehungsweise des Johann Adam Belzer von Münchhausen an den gedachten Oppenheimer, als Selbstschuldner übernommen habe.
Der mchrerwähnte Joh. Berghöffer, dessen dermaliger Aufenthaltsort bescheinigtcrmaßen dahier unbekannt ist, wird hiermit aufgefordert, entweder den gedachten Moses Oppenheimer klaglos zu stellen, oder sich mit demselben im Termin
den 13. Juni d. I., Morgens 9 Uhr (Contumazirzeit 10 Uhr), dahier einzufinden. In diesem zur mündlichen Verhandlung bestimmten Termine haben beide Theile entweder in Person, oder durch zulässige, ge- hörig legitimirte Bevollmächtigte das Geeignete vorzubringen, auch die Beweise ihrer Behauptungen bereit zu halten und für den Fall, daß die Sache durch gegenseitige Erklärungen nicht sofort sich erledigt, alsbald ihre Urkunden in beweisender Form vorzulegen, ihre Zeugen zu benennen und von der EideSzuschicbung Gebrauch zu machen, sowie über ihr beiderseitiges Vorbringen sich zu erklären.
Erscheint der Verklagte bis um 10 Uhr in dem Termine nicht, so wird die Klage für eingestanden angenommen, und bleibt! der Kläger aus, so wird der Verklagte von | der Instanz entbunden.
Beweismittel, welche vorgeschriebenermaßen nicht geltend gemacht worden sind, werden in diesem Rechtsstreite nicht weiter berücksichtigt, und Thatsachen und Urkunden, sowie die zugeschobenen Eide, über welche die erforderliche Erklärung nicht erfolgt, sind ■ als eingestanden, beziehungsweise als aner- । kannt und verweigert anzusehen.
Erklärungen eines nicht gehörig Bevoll- I mächtigten bleiben, insofern nicht aus be- i sonderen Gründen eine weitere Frist zur Beibringung der Vollmacht gestattet wird, unbeachtet, und dient dem re. Berghöffer zur Nachricht, daß alle weitern, in dieser Sache ergehenden, Verfügungen und Be-' scheide lediglich, statt der Behändigung, am; Gcrichtsgitter angeheftet werden sollen.
Wetter, am 3. März 1865.
Kurfürstliches Justizamt.
Call mann.
vdt. Jost.
Versteigerungen.
Arbeitsversteigerung bei der Stadt Gießen.
1707) Montag den 22. Mai 1865, ces Morgens 9 Uhr, sollen auf dem Rathdause dahier folgende Arbeiten an den Wenigstfordernven »ergeben werden:
Maurerarbeit, veranschlagt zu 438 fl.
Pflasterarbeit, , „ 48 „
Gießen, den 12. Mai 1865.
Großberzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.
Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde.
1726) Montag den 22. Mai d. I., von Morgens 9 Uhr an, soll in dem Gießener Stadtwalde, Distric- ■ ten Hochwarte, Faulerboden und HeingeS->
beben, nachvcrzeichnetes Holz öffentlich ver- steigert werden, al«: /
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Stecken
Buchen- Scheitholz,
108
H
„ Prügelholz,
51
n
„ Stockholz,
5762
Wellen
„ Reisholz,
4 7.
Stecken
Eichen - Schcibholz,
159'/.
u
„ Prügelholz,
104'/.
n
„ Stockbolz,
1767
Wellen
„ Reisholz,
4*/,
Stecken
Aspen - Prügelbolz,
25
Wellen
„ Reisbolz,
110 Eichen-Stämme mit 952 Cubikfuß,
3 Kiefern- „
„ 121
tt
6 Fichten- „
„ 77
w
120 Eichen-Stangen
„ 366
234 Buchen- „
„ 130
30 Hainbuchen-Stangen mit 35 Cubikf., 65 Fichten- „ „ 94
Die Zusammenkunft ist auf der Chaussee nach Lich, am sog. Lumpenmannsbrunnen.
Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. October d. I. gestattet.
Die Greßherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, die« in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 15. Mai 1865.
Großberzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt. *
1709) Donnerstag den 18. d. MtS., von Morgens 9 Uhr an,
sollen in dem hiesigen Gemeindewalde, Di' stricken Alte-Berg und Oberstruth:
2000 Kiesern-Bohnenstangen,
460 Wellen Buchen-Reisholz,
6975 „ Nadel- „
meistbietend versteigert werden.
Die Zusammenkunft ist im Distrikt Alte- Berg, am Weg nach Steinbach.
Großen-Buseck, am 12. Mai 1865.
Großberzogliche Bürgermeisterei Großen-Buseck.
Wagner.
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