Ausgabe 
15.7.1865
 
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^Sta-t und -en Kreis Gießen

1863.

Samstag den 13. Juli

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Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

warts bei der Stadt Gießen.

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abzulagern.

Art. 2

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21 Hofraithe in der Neustadt, gibt kr.,

11 Hofraum mit Scheuer das., i alsdann bekannt gemacht »erben«

Morgen, M langhaarige fcn. Der sich I« in dieselbe jii upfang neheiin Schäfer III m-Sufed.

er als Ka^ * "»!> Bitz

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dcn Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden.

Gießen, den 12. Juli 1865.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen. Ebel.

ausgetreten. Alle Activen und Passi­ven wurden von Franz Peppler und Carl Peppler cahier, welche jenes Geschäft unter der seitherigen Firma fortführen, übernommen.

Der Inhaber der FirmaBrühl'sche Universitäts«, Buch- und Steindrucke- rei" zu Gießen hat die dem Wil­helm Klee daselbst ertheilte Procura seit dem 1. Januar 1865 zurückgezogen. Wilhelm Klee zu Gießen betreibt da­selbst seit 1. Januar 1865 unter der

Firma gleichen Namens eine Formu­lar-, Papier- und Schreibmaterialien- Handlung.

Gießen, den 10. Juli 1865.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl.

Versteigerungen.

2426) Dienstag den 29. August, Nachmittags 2 Uhr,

soll auf dahiesigem Rathhause die Hofraithe des Metzgers Langsdorf, als:

verhalten und persönliche Brauchbarkeit bei­legen. Gießen, ben 8. Juli 1865.

Großh'erzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

vollzogen worden:

1) Jacob Köhler I. zu Gießen ist von

Besondere Bekanntmachungen.

2429) Im Firmenregister des untcrzeich- neten Gerichts sind heute folgende Einträge

2394) Für die bei der Stadt Gießen offen gewordene Stelle eines Forstwarts wird hiermit Bewerbung und zum Eingang der Anmeldungen eine Zeit von 14 Tagen be- i stimmt. Es ist mit dieser Stelle ein Gehalt von 300 fl. und die Vergünstigung - verbunden, daß der Forstwart den Bedarf an Brennholz im ermäßigten Preise aus den Stadtwaldungen beziedt. Dagegen hat er die Verpflichtung, in der Stadt Gießen zu wohnen. Auswärtige Bewerber wer­den ihren Gesuchen Zeugniffe über Wohl-

Die Größe und überhaupt die Art der Anlage jenes Bassins wird zwar dem Fabrikbesitzer G. PH. Gail dahier muß aber das Bassin der Art eingerichtet sein, daß cs alle unreinen Niederschlage ans dem Wasser aufzunehmen

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im wiande ^rst. , e8 nöthig wird, gereinigt werden, so daß immer nur reines Wasser abfließt. Die Rei-

nigung hat stets nur zur Nachtzeit zu geschehen. Der Ausraum darf jedoch nicht in den Fluthgraben geworfen, sondern muß als- ^uwidttha^ndlungen^gegen vorstehende Bestimmungen werden nach Art. 323 des Polizei-Straf-Gesetzes bestraft.

Gießen, den 28. Juni 1865. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

13 K ü ch l e r.

Loeal-Bevoednnng

Über ben Betrieb und die polizeiliche Beaufsichtigung des Abflusses aus der Gail'schen Wollenspinnerei über die Hilgardt'sche Bleiche in den Lvhrnühlbach.

our möalicksien Beseitigung der Nachtheile, welche durch den Abfluß aus der Gail'schen Wollenspinnerei durch Schlamm- «s c ® m Qnhmithlliirh für die Hilaartt'sche Bleiche und für die Gesundheit der Menschen entstehen, werden mit Geneh- «-»1865» * * 3-668o)

AnzchMü

für die

scheint wöchentlich swei Mal- Mittwoch- und Samflag-. - Preis de- Jahrgang- für heimische 1 fl. 42 kr für ^artige ind. M wfW ^igen PostauffchlagS 1 fl. 42 kr. - Au-wärt- abonnirt man flch bei allen P-flämtcrn. - 3n Gieße» bet der Srvedttwn (Eanfleiberg 8it. B. Nr. 1)

WRÄlÄÄ Di. B°y°ng der Stelle F°-st. betriebenen Geschäft am 1. Juni l. I. !

iidfliwoifanii i Pfarrvim.

i. Juli 1865.