Das nächsten Mittwoch erscheinende Anzeigeblatt wird erst Nachmittags ausgegeben.
Die Expedition.
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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
1865*
Samstag den 15. April
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Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.
Mal- MittwoH SamflagS. - Preis des Jahrgang« für Tinheimifche 1 fl. 42 ft., für Auswärtige incl. vorschrtftt-
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Edirlülladungen
Ladung.
782) In der bei dem unterzeichneten Gerichte anhängigen Prozeßsache des M o s e S Oppenheimer zu Berghofen gegen Johannes Berghoffer von Münchhausen hat ersterer eine Forderung von Zwanzig Thalrrn gegen den erwähnten Berghoffer eingeklagt, indem er behauptet, daß letzterer . am 11. December 1861 in einer deshal- bigen gerichtlichen Urkunde eine, aus verschiedenen Viehhändeln entstandene, Schuld । des Conrad Sellmann beziehungsweise des Johann Adam Belzer von Münchhausen an den gedachten Oppenheimer, als Sclbstschuldner übernommen habe.
Der mehrerwähnte Joh. Berghoffer, dessen hermaliger Aufenthaltsort bescheinigtermaßen dahier unbekannt ist, wird hiermit aufgefordert, entweder den gedachten Moses Oppenheimer klaglos zu stellen, oder sich mit demselben im Termin
den 13. Juni d. I., Morgens 9 Uhr (Contumazirzeit 10 Uhr), dahier einzufinden.
In diesem zur mündlichen Verhandlung bestimmten Termine haben beide Theile entweder in Person, oder durch zulässige, gehörig legitimirte Bevollmächtigte das Geeignete vorzubringen, auch die Beweise ihrer Behauptungen bereit zu halten und für den Fall, daß die Sache durch gegenseitige Erklärungen nicht sofort sich erledigt, alsbald ihre Urkunden in beweisender Form vorzulegen, ihre Zeugen zu benennen und von der Eideszuschiebung Gebrauch zu machen, sowie über ihr beiderseitiges Vorbringen sich zu erklären.
Erscheint der Verklagte bis um 10 Uhr in dem Termine nicht, so wird die Klage für eingestanden angenommen, und bleibt
der Kläger aus, so wird der Verklagte von der Instanz entbunden.
Beweismittel, welche vorgeschriebenermaßen nicht geltend gemacht worden sind, werden in diesem Rechtsstreite nicht weiter berücksichtigt, und Thatsachen und Urkunden,; sowie die zugeschobcnen Eide, über welche \ die erforderliche Erklärung nicht erfolgt, sindj als eingestanden, beziehungsweise als aner- kannt und verweigert anzusehen.
Erklärungen eines nicht gehörig Bevollmächtigten bleiben, insofern nicht aus besonderen Gründen eine weitere Frist zur Beibringung der Vollmacht gestattet wird, unbeachtet, und dient dem u. Berghoffer zur Nachricht, daß alle weitern, in dieser Sache ergehenden, Verfügungen und Be- scheide lediglich, statt der Behändigung, am Gerichtsgitter angeheftet werden sollen.
Wetter, am 3. März 1865.
Kurfürstliches Justizamt.
Callmann.
vdt. Jost.
1008) Der unbedeutende Nachlaß des dahier verstorbenen Hanklungs - Commis, Theodor Menzer aus Münden in Hannover, ist bedeutend überschuldet, und haben dessen Jntestaterben den Nachlaß ausgeschlagen. Man ladet deshalb alle Diejeni- gen, welche Ansprüche an die vorhandene Masse bilden wollen, zu deren Anmeldung, sowie zum Versuche eines Arrangements, auf Donnerstag den 2 7. April 1. I., Vormittags 9 Uhr,
unter dem Rechtsnachtheile anher vor, daß die Nichterscheinenden bei Vertbeilung der Activmasse, wenn eine gütliche Vereinigung zu Stande kommt, unberücksichtigt bleiben werden. Gießen, den 26. März 1865.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl.
Versteigerungen.
Versteigerung von veredelten Obstbäumchen bei der Stadt Gießen.
1226) Donnerstag den 20. d. MtS., Vormittags 10 Uhr,
sollen auf dem Marktplatz vor dem Rath- hause-
200 Aepfelstämmchen,
25 Birnstämmchen,
2 gewöhnliche Zwetschenbäumchen,
11 italienische „ ,,
28 Mirabellenbäumchen,
10 Reineclaudenbäumchen öffentlich versteigert werden.
Gießen, den 13. April 1865.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Bogt.
1189) Die zur Einkleidung der Flurschützen nöthigen Lieferungen und Arbeiten, als: fl- kr.
Lieferung von 39 Ellen naturgrauem
Wollentuch, veranschlagt zu . . 78 — Lieferung von P/$ Ellen dunkelgrü
nem Wollentuch, veranschlagt zu 5 24 Lieferung von Knöpfen, „ „ 5 40
das Decatiren des TuLs, „ „ 2 43
die Fertigung von 6 Kappen, ver
anschlagt zu ...... 12 — die Fertigung von 6 Uniforms
röcken und 6 Hosen, veranschl. zu 39 36 sollen im Soumissionswege vergeben werden und sind Offerten binnen 8 Tagen auf unserem Bureau, wo der Kostenvoranschlag zur Einsicht offen liegt, abzugeben.
Gießen, den 11. April 1865.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
I. V. d. B.:
Ferber, 1. Beigeordneter.


