3) körperliche Kraft und feste Gesundheit;

4) freundliches Aeußcre und manierliches Benehmen;

5) Verstand, Gewandtheit und Geduld;

6) Kenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen, in der Landwirthschaft, oder in einem der gewöhnlichsten Gewerbe.

Bewerber, welche im Großhcrzoglichen Militärdienst gestanden und tadellos qedient haben, werden besonders berückstchtiqt

Lusttragende wollen uns zunächst ausführliche Zeugnisse über ihre seitherige Aufführung und Beschäftigung portofrei Übersen, den, worauf unsere Entschließung schriftlich mitgethcitt werben wird.

Landeshospital Hofheim, den 9. März 1865.

Großherzoglichc Direktion des Landeshospitals Hofheim.

Ludwig.

Gerichtliche «n- Privat Bekanntmachungen.

Edictälladungen.

784) Nachdem über das Vermögen des Konrad Roth II. zu Nieder-Bessingen der förmliche Concursproceß erkannt worden ist, wird Liquidationstermin auf

den 18. Mai l. I., Morgens 9 Uhr, bestimmt, in welchem alle Ansprüche an die Masse bei Meidung des stillschweigend er­folgenden Ausschlusses einzuklagen sind. In diesem Termin soll zugleich Gläubigeraus­schuß und ein Curator gewählt werden, und wirb der Ausbleibende als der Wahl der Mehrheit der Erschienenen zustimmend angenommen werden.

Lich, am 4. März 1865.

Großherzogliches Landgericht Lich. Sartorius.

777) Großberzogliches Hofgericht der Provinz Oberhrsscn hat durch Verfügung vom 3. l. Mts. über den Nachlaß des Schuhmachers Leonhard Hof rahier, welcher nach dem aufgenommenen Vermö gensvcrzeichnissc um 62 fl. 25'/, fr. über- schuldet ist, den Concursprozeß erkannt; dem zu Folge sind Forderungen uno son­stige Ansprüche an diesen Nachlaß im Termin

Montag den 8. Mai l I., Vormittags 9 Uhr, bei Meidung stillschweigenben Ausschlusses von der ConcurSmasse unter Vorlage spcci- fizirter Rechnungen nach Hauptgclb, Zinsen und Kosten, sowie mit Angabe etwaiger Pfanb- und Vorzugsrechte vor dem unter­zeichneten ConrurSgerichte anzuzcigcn

Zugleich soll im Termin ein Arrange- ment versucht, ein Massecurator und ein Glaubigcrausschuß bestellt, sowie weitere das Verfahren und die ConcurSmasse be­treffende Beschlüsse gefaßt und in allen die- sen Beziehungen die Zustimmung jedes nicht gehörig vertretenen Gläubigers unterstellt werden.

Gladenbach, am 20. Februar 1865. Großherzogliches Landgericht Gladenbach.

Sehrt, Eckstorm, Landrichter. Landgcr.-Asscssor.

L a d u n g.

782) In der bei dem unterzeichneten Gerichte anhängigen Prozcßsachc des M o s e s Oppenheimer zu Berghofen gegen Jo­

hannes Berg hoff er von Münchhausen hat ersterer eine Forderung von Zwanzig Thalern gegen den erwähnten Berghöffer eingeklagt, indem er behauptet, daß letzterer am 11. December 1861 in einer deshal- bigen gerichtlichen Urkunde eine, aus ver­schiedenen Vichhändeln entstandene, Schuld des Conrad Seltmann beziehungsweise des Johann Adam Belzer von Münch­hausen an den gedachten Oppenheimer, als Selbstschuldner übernommen habe.

Der mehrerwähnte Joh. Berghöffer, dessen dermaliger Aufenthaltsort bcscheinigtcrmaßen dahier unbekannt ist, wird hiermit aufge­fordert, entweder den gedachten Moses Oppenheimer klaglos zu stellen, oder sich mit demselben im Termin

den 13. Juni b. I., Morgens 9 Uhr (Contumazirzeit 10 Uhr), dahier einzufinden.

In diesem zur mündlichen Verhandlung bestimmten Termine haben beide Theile ent­weder in Person, oder durch zulässige, ge- hörig legitimirtc Bevollmächtigte das Ge­eignete vorzubringen, auch die Beweise ihrer Behauptungen bereit zu halten und für den Fall, baß die Sache durch gegenseitige Er­klärungen nicht sofort sich erlebigt, alsbald ihre Urkunden in beweisender Form vorzu­legen, ihre Zeugen zu benennen und von der Eideszuschiebung Gebrauch zu machen, sowie über ihr beiderseitiges Vorbringen sich zu erklären.

Erscheint der Verklagte bis um 10 Uhr in dem Termine nicht, so wird tie Klage für eingestandcn angenommen, und bleibt der Kläger aus, so wird der Verklagte von der Instanz entbunden.

Beweismittel, welche vorgeschriebener­maßen nicht geltend gemacht worden sind, werben in diesem Rechtsstreite nicht weiter berücksichtigt, und Thatsacheu und Urkunden, sowie die zugeschobcnen Eide, über welche die erforderliche Erklärung nicht erfolgt, sind als eingestanden, beziehungsweise als aner­kannt und verweigert anzusehcn.

Erklärungen eines nicht gehörig Bevoll­mächtigten bleiben, insofern nicht aus be- sonderen Gründen eine weitere Frist zur Beibringung der Vollmacht gestattet wird, unbeachtet, und dient dem ic. Berghöffer zur Nachricht, daß alle weitern, in dieser Sache ergehenden, Verfügungen und Be­

scheide lediglich, statt der Behändigung, am Gerichtsgitter angeheftet werden sollen.

Wetter, am 3. März 1865.

Kurfürstliches Justizamt.

Call mann.

vdt. Jost.

Äej andere Bekanntmachungen.

785) Im Firmen-Register des unter- zeichneten Gerichts ist heute folgender Ein­trag vollzogen worden:

Ludwig Georgi von Nieder-Ingelheim und Friedrich Carl Klingspor von Siegen, Beide jetzt in Gießen wohnhaft, betreiben seit dem 6. März d. I. zu Gießen unter der Firma:Georgi und Klingspor" ein Cigarren. Fabrikations - Geschäft mit Cigar- renhandcl en gros.

Jeder der beiden Thcilhaber hat da« Recht, die Firma zu zeichnen und zu ver­treten.

Gießen, den 13. März 1865.

Großhcrzogliches Stadtgericht Gießen. ____________Muhl. ________

778) Vom 15. d. Mts. an werden nachstehende Posten, wie folgt, abgefertigt: von Gießen nach Alsfeld Lauterbach um 3 Nachm.,

Grünberg nach Homberg um 6 Abends, Ruppertenrod nach Alsfeld um 7'° Abends.

Frankfurt a. M., den 10. März 1865. General-Direction der Großhcrzoglich » Hessischen Posten.

Freiherr von Scheie.

vdt. Wilcke.

Versteigerungen.

693) Donnerstag den 16. und Freitag den 17. März, jedesmal von Nachmittags 2 Uhr an, sollen in der Wohnung des Konrad Simon in der Mühlgasse die zum Nachlaß der Konrad Gerhardt Eehefrau gehörenben Mö­bel, Weißzeug, Bettung, Haus- und Küchen- geräthe, ferner Kartoffeln, Heu, Stroh u. s. w., sowie auch Waizcn, Korn, Gerste, Erb­sen u. s. w., öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung versteigert werben.

Gießen, den 6. März 1865. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. Ebel.