stellt worden sind, ist von einer Anzahl von Grundbesitzern der Antrag gestellt worden, dir Arbeiten wieder aufzunehmen und nach Maßgabe dcS Gesetzes vom 24. December 1857 zu Ende zu führen.
Es wird daher eine summarische Beschreibung der zu regulirenden Fläche, sowie der Art und des UmfangS der RegulirungS- arbeiten während der nächsten 4 Wochen auf dem Bürgermeisterei - Bureau zu Burkhardsfelden offen gelegt sein und wird Termin zur Abstimmung über den Antrag auf
Donnerstag den 12. October 1. I., Vormittags 9 bi» 1 Uhr, in das Bürgermeisterei-Bureau zu Burkhardsfelden anberaumt.
Sämmtliche Grundbesitzer, welche nicht bereits unierschrif.lich ihre Zustimmung erklärt haben, werden hierzu mit dem Berner- len eingeladcn, daß die weder in Selbstpeison, noch durch gehörig lcgitimirte Bevollmächtigte Abstimmcndcn nach Art. 3 des Gesetzes vom 24. December 1857 als gegen den Antrag stimmend betrachtet werden.
Zur Bemessung der Grundbesitzer wirb beigeiüzt, daß durch die bisherigen Arbeiten ungefähr 1200 fl. Kosten entstanden sind, welche nutzlos aufgewendct sein würden, wenn die Arbeiten nicht wieder ausgenommen werden.
Gießen, den 8. September 1865. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r.
Polizeiliche Bekanntmachungen.
Die Vorschrift des Artikels 90 res Polizeistrafgesetzes, wonach die Dienstherrschaften verpflichtet sind, sowohl den Tag des Diensteintritts als den Tag des Dienstaustritts ihrer Dienstboten in deren Dienstbücher einzu- tragen, wird wiederholt und mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß Zuwiderhandlungen gcgen di.se Vorschrift mit einer Geldbuße von 30 fr. bis 2 fl. bestraft werden.
Ebenso sind die Dienstherrschaften verpflichtet, von der Ausnahme fremder, d. h. hier nicht heimathsberechtigter Dienstboten bei Vermeidung einer Strafe von 30 kr. bis 1 fl. bei uns die Anzeige zu machen.
Gießen, een 11. September 1865. Großherzvgliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gefundene Gegenstände:
Ein goldenes Medaillon, ein grün-ledernes Geldtäschchen mit Geld, ein weißes leinener Taschentuch ohne Zeichen, eine schwarze wollene Schürze, eine gestreifte leinene Schürze, ein kleines blau- und wcißcarrirteS Taschentuch, ein ebenso carrirtc« Halstuch, ein blaugeblümtes baumwollenes Halstuch mit schwarzem Grund, ein Sturmband von Messing (Schuppen), ein großer Haus- schlüssel und mehrere andere Schlüssel.
Die Eigenthümer werten aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werken.
Gießen, den 12. S.ptember 1865. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Versteigerungen.
Vergebung von Arbeit bei der Stadt' Gießen.
3027) Donnerstag den 14. September d. I., | Vormittags 9 Uhr,
soll das Zerschlagen von 2 Eubikklaftern Steine in der Univeisiläisstraße, vcranschl. zu 50 fl., auf dem Nachhause dahier ver- geben werden.
Gießen, den 7. September 1865. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Z. D. d. B.: Ferber, lr Beigeordneter. ■----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
3061) Künftigen Samstag, den 16. d. MtS., i des Morgens 10 Uhr, wird in meiner Wohnung ter Bedarf von! 4 Fudern reinem Kornstroh für das hiesige! Militärkommando an den Wenigstnehmenben > vergeben werden.
Gießen, den 12. September 1865. v. M u r a l t, Major.
Vergebung von Weißbinderarbeit. 3062) Die zur Erneuerung des äußeren Anstrichs an dem Provinz'alarresthaufe da- hier erforderlichen Weißbinderarbeiten, ver
anschlagt zu 589 fl. 28 kr., sollen auf dem Submi>sionswege vergeben werden. Voranschlag und Bedingungen können vom 15. I. M. an in unserem Äeschäftslocal einge- sehen und die Offerten von da an bi« zum 18. l. M., Vormittag« 10 Uhr, eingereicht werden. Dieselben müssen wohlversiegelt und mit der Aufschrift „Submission für das Provinzialarresthaus zu Gießen" versehen fein. Zur Eröffnung der Submission ist Termin auf Montag den 18. 1. M., Vormittags 10 Uhr, in unserem GeschäftSlocal anberaumt, welchem die Interessenten beiwohnen können. Später einlaufende Offerten finden feine Berücksichtigung.
Gießen, den 12. September 1865. Großherzogliches Kreisbauamt Gießen.
In Verhinderung des Kreisbaumeisters: W i e ß e l l, Bauaccessist.
Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde.
3041) Montag den 18. September 1865, von Vormittags 9 Uhr an,
soll in dem Gießener Stadtwalde, Distrikten Unterhag und Hegstrauch, nachverzeichnetes Holz versteigert werden, als:
167 Stecken
Eichen-Scheidholz,
23
„ Prügelholz,
247. „
„ Stockholz,
725 Wellen
„ Reisholz,
1 Stecken
Nadel - Scheidholz,
797. „
„ Prügelholz,
48'/, „
„ Stockholz,
2209 Wellen
„ Neisholz,
73 Eichen-Stämme mit 2013 Cubikfuß,
161 Nadel-
„ „ 2319 „
727 Stangen „ 1539 „
14 Eichen-
„ ii 45 „
Die Zusammenkunft ist auf der Schiffen- berger Chaussee.
Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 31. December d. I. gestattet.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien ver umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 9. September 1865.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gleßen Vogt.
3014) Donnerstag den 14. d. MtS. soll das Grummetaras von den hiesigen Gemeinkewiesen versteigert werden.
Der Anfang von den Wirsen bei Wiescck ist des Morgens 9 Uhr in dem Garten


