reicht werden soll, angegeben werde. Nickt minder wollen Sie die in der oben näher bezeichneten Verfügung unter 4 enthaltene Bestimmung, nack welcher formwidrig aufgestellte Lehrpläne dem Lehrer zur alsbaldigen Verbesserung von Ihrem Vorsitzenden sofort zurückzugeben sind, gebührend einbalten, damit nicht wir in die Nothwenbigkeit versetzt werden, mit Zeitverlust die etwa mangeln­den Leetionspläne wieder an Sie zurückzusenden.

K ü ch l e r.

Volizciliche Bekanntmachungen.

748)

feien ans ! ßlben tt:

Mistbieter kit üir. l

Die Hun-swuth betreffend.

Da neuerdings auch in hiesiger Stadt bei einzelnen Hunden, welche entweder in Folge der sie befallenen Krankheit verendet oder geiodtet worden sind, sick Merkmale gezeigt haben, welche auf das Vorhandensein der Wuthkrankheit schließen lassen und einer dieser, sehr wahrscheinlich wuthkrank gewesenen Hunde viele andere Hunde gebissen hat, haben wir uns am 3. d. Mts. veranlaß» gesehen, zur Verhütung der Weiterverbreitung und Uebertragung der Krankheit auf Menschen und andere Thiere das Einsperren der Hunde in hiesiger Stadt', beziehungsweise die Anlegung solcher Maulkörbe anzuordnen, welche das Beißen wirksamverhinvern. . , , _ .

Wir werden darauf sehen, daß diese Anordnung auf bas Strengste befolgt wird, glauben aber bet dieser Gelegenheit darauf aufmerksam machen zu sollen, daß bei der großen Häufigkeit von Erkrankungen Der Hunde an der Wuth, die in den letzten Jahren allerwärts bemerkt worden, eine Verminderung der allzugroßen Zahl unnützer Hunde sich sehr empfehlen dürfte.

Gießen, den 6. März 1865. Großherzvgliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

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711) Ml des Bo sellen in

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen

Den

Großherzogliches Ortsgericht Gießen.

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werben ausgcfordert, in dem Zeitraum vom

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liegt m i'rurnif« wmiebti IN u.

habe

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Flur Nr. /«> bi84g

von 20 fr. bis 1 fl. verboten ist. Gießen, den 7 März 1865.

Grundstücke erbvertheilungshalber versteigert werben, als:

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eigen g:

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538) Die Schulvner der hiesigen Pfands unv Leihanstalt, deren Pfänver in den Mona>

unbedingt eingelöst werben.

Die Herren Bürgermeister des Kreisamts- bezirkS werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 15. Februar 1865.

Die Pfandhausverwaltung der Provinzial- Hauptstadt Gießen.

Bieler, Kassier. Pfeil, Controleur.

gegen baare Zahlung einlösen können.

Pfänder aus wollenen Stoffen müssen

Großherzogliches Kreisbauamt Gießen. Holzapfel.

Großherzogliche Polizei-Verwaltung Der Provinzialhauptstadt Gießen. Nover.

KelmrÄere Bekanntmachung.

Aufforderung an die Schuldner hie fiflcr Pfand- und Leihanstalt.

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Konrad Gerhartdt Eehefrau gehörenden- i bei, Weißzeug, Bettung, Haus- und Küchen- ; geräthe, ferner Kartoffeln, Heu, Stroh u. s. w., sowie auch Waizen, Korn, Gerste, Erb­sen u. s. w., öffentlich meistbietend gegen

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Das Verbot des Rauchens im Theaterlocal betreffend.

Es wird hiermit zur Nachachtung in Erinnerung gebracht, daß das Rauchen im Theaterlokale bei Vermeidung einer Strafe

Oftiltr.

420 Acker am Wismarer Weg, '/,2. Klasse,

442 Acker im Altenfeld, bei Den Gärten, %2., %3. Klaffe, Acker auf Dem Nahrungs- 4 berg, %3., %4. Klasse, 574 gibt 1 fl. 19% fr.,

sollen auf dahiesigem Rathhause die Erben des Balth. Loos dahier gehörenden

Versteigerungen.

693) Donnerstag den 16. und Freitag den 17. März, jedesmal von Nachmittags 2 Uhr an, sollen in der Wohnung des Konrad Simon in der Mühlgasse die zum Nachlaß der

soll aus vahiesigem Rathhause eine goldene Spindeluhr gegen gleich baare Zahlung , versteigert werden. w. Ir

Gießen, den 9. März 1865.

In Auftrag: Weidig, Ortsgerichtsmann

649) Montag den 13. März, Nachmittags 2 Uhr,

Elchenlohrinden - Versteigerung.

682) Mittwoch den 22. d. Mts., Vormittags 11 Uhr,

soll das diesjährige Rindenergebniß von 27jährigem Eichenstockausschlag des Doma- nialwalddistricts Franzenwald nächst dem Günthersgrab, veranschlagt zu 280 Ctr., in dem Geschäftszimmer des Unterzeichneten versteigert werden.

Der Großherzogliche Forstwart Menges zu Großen-Linden wird auf Verlangen den Rindenschlag vorher vorzeigen.

Gießen, am 6. März 1864.

Großherzogliche Oberförsterei Schiffenberg. Dr. Draudt.

709 Acker und Wiese, Garten im Gartfelb an der Schoor, 1. und %2., %3. Klasse,

25. Februar bis zum 8. April d. I. die-\

selben entweder einzulösen oder zu prolon-, Erbauung einer Synagoge zu Gießen, giren, als sonst deren Versteigerung am 685) Dienstag den 14. d. Mts-, 14. Mai d. I. stattfindet. Nach fruchtlosem , Vormittags 10 Uhr,

Ablauf obigen Zeitraums kann weder Ein-' soll im PromenaDehaus dahicr Die zu obi- lösung, Prolongation noch Umschreibung f gem Bauwesen erforDerliche Lieferung von vorgenommen werDen. Die Säumigen haben: circa 600 stgde. Fuß Ecksteinen von Sand­es sich daher selbst beizumessen, wenn sie f oder Lungstein an den Wenigstnehmenden ihre Pfänder erst im Versteigeru^gstermin ' versteigert werden.

gegen baare Zahlung einlösen können. ; Gießen, den 6. März 1865.

unv ccii#uii|iun, vtiru yiunuii m um wivuh- . haare Zahlung versteigert werden, ten Juli, August, September, Oktober, No- Gießen, den 6. März 1865. »ember und December 1864 verfallen sind,;

gibt 1 fl. 15% fr.

Die Bedingungen werden bei Der Ver­steigerung bekannt gemacht und können- selben auch vorher bei Dem Unterzeichneten eingesehen werden.

Gleichzeitig soll in obigem Termin ein am unteren Riegelpfad gelegener Garten, der Wittwe Guntrum gehörend, mitver- steigert werden.

Gießen, den 2. März 1865.

In Auftrag: Weidig, Ortsgerichtsmann.

749) Montag Den 13. März, Nachmittags 2 Uhr,