Issue 
08/04/1865
 
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Bekanntmachung

Betreffend: Verwendung arsenikhaltiqer Farben zu Anstrich und Tapeten für Zimmer.

Der nachfolgend abgedruckte Aufsatz wird wiederholt zu Belehrung und Warnung zur allgemeinen Kenntniß gebracht, und den Großherzoglichen Bürgermeistern noch besonders aufgetragen, die Gemeindeangehörigen in geeigneter Meise hierauf aufmerksam zu machen. , .

Gießen, den 7. April 1865. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

K ü ch l e r.

Zur Belehrung unv Warnung über die der Gesundheit schädliche Verwendung grüner und gelber arse­nikhaltiger Farben auf groben (nicht fatinirten) Tapeten und zu Zimmeranstrichen. Ungeachtet schon früher wikverholt in der Großherzoglich Hessischen Zeitung Nr. 177 vom 28. Juni 1845 jc., rer Darmstädter Zeitung Nr. 331 vom 29. November 1853, wie in anderen öffentlichen Blättern vor dem Gebrauche gifthaltiger Farben zur Auskleidung der Zimmer-- wände namentlich mit Schweinfurter Grün gewarnt worven ist, so sind doch diese Mahnungen seither nicht selten aus Unkenntniß übersehen worden. Nach dem Gutachten der Mrdicinalbehörde ist insbesondere den mit lebhaft grüner Farbe, als: Schwein­furter Grün, Mitisgrün, oder Wiener Grün bedeckten ordinären wohlfeilen Tapeten zu mißtrauen, welche sogar schon beim Aufkleben neuer oder beim Abnehmen alter Tapeten deu Arbeitern Entzündung und Geschwulst der unbekleideten Körvertheile (Gesicht, Arme, Hände) erzeugten und namentlich bei Verwendung in Schlafzimmern für Vie Bewohner schon in manchen Fällen beveutend innere Krankheitszustänve zur Folge hatten, gleichwie dies auch bei bloßem Anstrich von vumpfen Schlaf- unv Wohn­zimmern der Fall fein kann, wenn solche feucht und nicht täglich vollständig gelüftet werden können. Wenn auch bei gut geleimten feinen (fatinirten) Tapeten, auf welchen die Farben ungleich fester gebunden sind, ein solcher Nachtheil weit weniger zu befürchten steht, so ist bei ihrer Verwendung doch immer Vorsicht zu empfehlen. Ein leichtes VorprüsungSmittel in der Hand eines Jeden ist übrigens das Verbrennen eines Stückchens solcher Tapeten oder einer Messerspitze voll von der angestrichenen Wand abgeschabter Farbe über der Flamme eines Lichtes. Entwickelt sich dabei ein weißlicher nach Knoblauch riechender Rauch, so ist starker Ver­dacht auf arsenikhaltige Farbe vorhanden. Am sichersten wird man indessen verfahren, wenn man eine solche Tapete seinem DrM- apotheker zur Prüfung übergibt.

1147) Im Anzeigeblatt vom 1. April 1865 findet sich unter Nr- 1048 eine Mittheilung über die Sammlung der Bei­träge zum Gustav - Adolphs - Verein in Rödgen, die auf boshafte und verleumderische Weise die Wahrheit entstellt oder verschweigt und offenbar darauf berechnet ist, den Unterzeichneten in den Augen des Publikums zu verdächtigen. Mtt den Einsendern jene» Artikels, welche die fragliche Angelegenheit für hochwichtig und heilig zu betrachten sich den Anschein geben, wahrend sie in einem Zeitraum von ungefähr neun Jahren im Ganzen nur je 18 bis höchstens 36 kr. Beiträge leisteten, werde ich bei Gericht die erfor­derliche Rücksprache halten; zur Steuer der Wahrheit diene aber Folgendes:

Aus Veranlassung des Großherzoglichen Deean Koch in Großen-Linden, welcher schleunigste Einsendung der in Rödgen für den Gustav - Adolphs - Verein vorzunehmenden Sammlung wünschte, wurden zwei KirchenvorstandS-Mitgliever mit der Erhebung der Beiträge betraut und da von dieser Seite die Einsammlung nicht betrieben wurde, Der Geistliche mich aber wiederholt monirte, so unternahm ich selbst die unangenehme Last des Einsammelns, nachdem ich vorher vergebens um Begleitung eines Kirchenvorstands. Mitglieds gebeten hatte. Bei der Eile, mit Der ich das Einsammeln besorgen mußte, mögen Einzelne von mir übersehen worden fein, Andere habe ich wegen ihrer Vermögensverhältnisse zur Betheiligung nicht aufgefordert. Die Einsender, wenn ich dieselben errathen habe, und Die allerdings zu den wohlstehenderen Ortsbürgern gehören, habe ich deßhalb nicht angegangen, weil sie aus dem Armenverein ausgetreten waren und ich mich aus diesem Grunde zu der Annahme berechtigt glaubte, sie würden für milde, wohlthätige und heilige Zwecke überbauet nichts beisteuern.

Rödgen, den 3. April 1865.________ Körber.

1043) Die ~

Mägdelmrgkr Feuewerllchcrungs - Gesellschaft hat Die Verwaltung der Agentur Gießen, welche gegenwärtig durch den Tod ihres seitherigen, sehr tüchtigen Vertreters, Herrn C. Höhler daselbst erledigt ist, bis nach erfolgter Neubesetzung dieser Stelle, ihrem Agenten, Herrn Philipp Zimmer in Lich übertragen, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringt

Darmstadt, den 1. April 1865. H. Hahn, General - Agent.

Bezugnebmend auf vorstehende Anzeige erklärt sich der Unterzeichnete zur Entgegennahme von Versicherungs-Anträgen, sowie zu jeder gewünscht werdenden Auskunft gerne bereit.

Lich, den 1. April 1865. Philipp Zimmer,

Agent der Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschaft.

Geschäfts - Empfehlung.

1114) Einem geehrten Publikum erlaube ich nur hiermit ergebenst anzuzeigen, Dafe ich Mich al« Tapezirer und Dekorateur an hiesigem Platze ctablirt habe. 3ch empfehle mich daher im Polstern der Möbel, Aufhängen der Vorhänge und zu sonstigen in dies Fach einschlagenden Arbeiten, sowie im Tapeziren Der Zimmer, | Wobei ich gleichzeitig Die Lieferung Der Tapeten übernehmen kann.

Jch^werdc stets bemüht fein, Die mir anvcrtraut werDenden A beiten mit Der, größten Sorgfalt und Pünktlichkeit, unter Zusicherung reeller und billiger Bedienung,! auSzuführen.

Gießen, Den 8. April 1865. Wilhelm Faber,

Marktplatz Lit. D. Nr. 22.

Israelitische Feiertage.

1103) Nächsien Dienstag und Mitt­woch, den 11. und 12. d. MtS.

1140) Einern verehelichen musiktreiben- Den Publikum Diene hiermit zur gefälligen Notiz, daß auch für Nicktabonnenten mei­ner Musikalienhandlung, Pieren von 1 st. Werth wöchentlich zu 3 fr. auSgeliehen werden. I. Eberhardt.

1062) Die Schuhmacherei kann ein braver Junge erlernen bei E. Junker.