Ausgabe 
7.10.1865
 
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Aiycigeblsll

für die

Stadt und den Kreis Gieße».

J|o SO Samstag den 7. October

Amtlicher Theil.

Gießen, sm 3. Oktober 1865.

Zu Nr. K. G- 4871. . n

Betreffend: Die Abgabe von Laubstreu in den Gemeinvewalvungen.

Das

Groß her ^gliche Kreis amt Gießen

" 7 an

Gießen, am 5. Krtober 1865.

die GrokhenogUchen Bürgermeistercikn des Kreises.

* dl,--, l- Weise u.» -i°- fW OM», «

unzulässig und strafbar. K ü ch l c r.

: Den im Jahr 1865 abzuhaltenden Rekrutirungsrath für die

Betreffend

Provinz Oberhessen.

Das

an

die Großherzoglicheii Bürgermeistereien Burlhardsfelden, Crumbach, Ettingshanstn, FellmgSbausen, Frankenbach, Gießen, Großen-Linden, Hattenrod, Hermannstein, Heuchelheim, Lang-Gons, Ä-eder- 6 Bessingen, Reiskirchen, Ruttershausen, Trohe und Watzenborn.

Wi- -rinn,,» Si- «n S-I-dl,»»» °,r V-.siigu», °°m 21. ». R1-. bi»»-» °--l Ta,,». (Sich- A-,n«-b,-,i N-. 76 »°» 1865).

In Verhinderung des KreiSrathS: Pietsch,

Rcgierungs- Rath.

WerichtUche und Gxrv«t-Bekanntmachungen.

Weisel, Kläger

niß gebracht.

Gießen, den 18. Juli 1865.

Großhcrzogliche« Stadtgericht Gießen.

Muhl, Bott,

Stadtrichtei. Stadtger.-Assessor.

Dieses in öffentlichen Blättern, aus die er-1 hobene Klage, worin 648 fl. Kaufgeld l für ein ihm verkauftes Pferd gefordert, even° I

. . , , . tuest aber Restitution des Pferdes mit Ge- i

(EüirtällauUtt0. ! schirr begehrt wird, und welche in der!

2547 l In Sachen Registratur zur Einsicht offen liegt, beij

des Jacob und Philipp Richter zu Nieder- Me.dung der Annahme des Eingestandmffes,

. - des thatsächlichcn Inhalts und des Aus-!

gegen fchlusses mit Einreden zu erklären. Weitere

Conrad Dem aus Lang-Göns, Beklagten,! Verfügungen werden nur durch den Anschlag

Forderung betreffend, ! an der Gerichts-Hur- zur offentlrchen Kennt- wird der unbekannt wo abwesende Beklagte aufgefordert, sich innerhalb Frist von sechs Monaten, gerechnet vom ersten Erscheinen

Besondere Bekanntmachungen.

3312) Der Pfandschein Nr. 86710 ist angeblich verloren worden. Wer Ansprüche an denselben zu bilden vermag, wolle solche innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige bringen, als sonst das Pfand ohne Weite- res an den Verpfänder verabfolgt werden wird. Gießen, den 2. October 1865.

Die PfandhauSverwaltung: Bkcler. Pfeil.

3257) Der der hiesigen Stadl bewilligte weitere Viehmarkt am dritten Donnerstag