Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Holzveff
Edictalladungen.
2344) Georg Rudolph, ein Sohn des verstorbenen Mousquetiers Paulus Rudolph dahier, geboren am 26. März 1781, ist schon seit langer Zeit mit unbekanntem Aufenthalte abwesend, und ist das Vermögen desselben, welches dermalen 454 Gulden beträgt, seither euratorisch verwal- tet worden. Nachdem das 70. Lebensjahr des Abwesenden eingetreten gewesen und derselbe sonach für todt zu erachten war, wurde seiner zu Wien an den Hof-KriegSbuchhal- tungs - Officialen Bartl verheiratheten Schwester Elisabetha, als der einzigen bekannten präsumtiven Erbin, das Vermö- gen, als ihr nunmehr angefallen, gegen Leistung entsprechender Caution bis zum
anzuzeigen.
Nach Ablauf der sechsmonatlichen Frist beginnende — Frist geht mit dem 1. Ja-
gaben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitz. standeS und der Größenangaben für beschwert halten, sind befugt binnen einer unerstreck- lichen Frist von 6 Monaten ivre Anstänve entweder auf gütlichem Wege bei dem Orts- gerichtS-Borsteher — vor welchem sie ihre etwaigen Gegner vorladcn lassen können — zu beseitigen, oder, insofern dieses nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem unterzeichneten, für Besitzstreitigkeiten zuständigen, Gerichte geltend zu machen, beziehungsweise, wenn sie schon vor Offenlegung des Grundbuchs eine Besitzklage erhoben, oder solche zwar nachher, aber bei einem anderen als dem unterzeichneten Gerichte angcstellt haben, dieses Letzterem binnen gleicher Frist
gegeben, noch eine gerichtliche Klage deß. halb erhoben und erforderlichen Falls bei! dem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist.
Zugleich werden Diejenigen, welche die in Gemäßheit des Art. 30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 beigefügten Erwerbtite! berichtigt zu sehen wünschen, aufgefordert, die erforderlichen Anträge binnen der festgesetzten Frist von 6 Monaten bei dem zuständigen Gerichte zu stellen, und, wem dieses ein anderes, als das unterzeichnete- ist, bei Letzterem die Anzeige hiervon zu machen.
Die unerstrcckliche sechsmonatliche — vom । 30. Juni l. I., dem ersten Erscheinen der Evictalladung in der Darmstädter Zeitung
90. Jahre des Abwesenden, angeboten; es wurde übrigens Caution nicht geleistet und somit blieb bas Vermögen fortwährend unter Verwaltung. Jene Schwester ist inzwischen gestorben und war ihr Ehemann nachgewic- senermaßen ihr Erbe geworden. Der Letztere starb im Jahre 1864 mit Hinterlassung eines Testamentes, worin er die Katharina Stiller, Tochter eines Polizei- Beamten zu Wien, als seine Erbin einsetzte, und diese letztere verlangt nun die lieber» Weisung res, in Folge Erbgangs ihr an- gefallenen Vermögens des Abwesenden. —
Man fordert nunmehr den Johann Georg Rudolph, dessen Leibes- oder Testaments-Erben, sowie überhaupt alle Diejenigen, welche Ansprüche an das fragliche Vermögen machen zu können glauben, hiermit auf, sich um so gewisser binnen 6 Monaten dahier anzumelden, als sonst dem Anträge der Katharina Stiller statlge- geben werden wird.
Gießen, am 1. Juli 1865. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl.
Offenlegung des Grundbuchs und der Parzellenkarten von der Gemarkung Großen-Buseck.
2340) Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkung Großen-Buseck, nebst den dazu gehörigen Parzellenkarten in dem Bureau des Großherzoglichen Ortsgerichts-Vorstehers Wagner zu Großen- Buseck offen gelegt worden ist.
Die Bethciligten sind befugt, während der Zeit der Offenlegung Einsicht von dem Grundbuche und von den Karten zu nehmen, auch gegen die Gebühr Grundbuchsauszüge (Geschosse) von dem Ortsgerichts-Vorsteher — welcher solche binnen 14 Tagen anzufertigen hat — zu verlangen; auch wer- den sie von den Felrgeschworenen auf entdeckt werdende, sie betreffende, Fehler aufmerksam gemacht werden.
Alle Diejenigen, welche sich bei den An-
wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch nuar 1»66 zu Enve.
angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer und der Größenangaben in allen den Fällen für richtig angenommen werden, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem Ortsgerichts-Vorsteher zu Protokoll
Gießen, am 1. Juli 1865.
Großherzogliches Landgericht Gießen P l o ch , Dr. Klein, Landrichter. Lanvger.-Assessor.
Besondere Bekanntmachungen.
Die Verloosung von Schuldverschreibungen auf Inhaber bei der Stadt Gießen 2346) Bei der diesjährigen planmäßigen Verloosung der städtischen Schuld»»- schreibungen auf Inhaber sind die nachfolgenden Nummern zur Rückzahlung bestimmt worden:
I. Von dem 3pro centigen Anlehn:
Lit. A. Nr. 45, 49, 108 zu 1000 fl....... 3000 fl.
„ B. „ 82, 117, 209, ju 500 „...... 1500 „
C. „ 14, 54, 58, 65, 77, 133, 145, 317 zu 100 fl. 800 „
„ D. „ 16 und 43 zu 50 fl......... 100 „
II. Von dem 4procentigen Anlehn: Lit. B. Nr. 5 ..............' 500 „
„ C. „ 90............. 100 „
Zusammen 6000 fl.
Die Inhaber dieser Schuldverschreibungen werden zur Empfangnahme ihrer Capi< talien mit dem Bemerken eingeladen, raß eine Verzinsung derselben nur bis zuir
Schluß dieses Jahres stattfindet. Gießen, den 1. Juli 1865.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.
Das Hast'sche Vermächtniß betreffend.
2278) Diejenigen hiesigen Einwohner, welche sich um eine Unterstützung aus obiger Stiftung bewerben wollen, haben dieses binnen 8 Tagen mündlich oder schriftlich bei uns anzumelden.
Gießen, den 27. Juni 1865.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.
Versteigerungen.
Vergebung von Arbeiten bei der Stadt Gießen.
2306) Donnerstag den 6. Juli 1865, des Vormittags 9 Uhr,
sollen folgende Arbeiten auf dem Rathbause dahier an den Wenigstfordernden vergeben werden, als:
Maurerarbeit, veranschl. zu 522 fl. — ft
Anfuhr von Erde, „ „ 48 „ — „
Schlosserarbeit, „ „ 23 „ 20 ,
Die Kostenüberschläge liegen bei uns z»
Einsicht offen.
Gießen, den 30. Juni 1865.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gieße«.
Vogt.
Verpachtung der städtischen Sandgrute am Schiffenberger Wege.
2305) Donnerstag den 6. Juli 1865, des Morgens 10 Uhr,
soll die vorbemerkte Grube auf dem Rats« Hause dahier anderweit verpachtet werden
Gießen, den 30. Juni 1865.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen Vogt.
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