Ausgabe 
5.4.1865
 
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1065) i An

sämmtlichc Mitglieder der Schützen-Gesellschast zu Gießen

und solche junge Männer,

die dieser Gesellschaft als Mitglieder beizutreten gesonnen sind.

Einzelne Bestimmungen der Statuten der Schützen-Gesellschaft, sowie mehrere Beschlüste früherer General-Versammlungen haben zu verschiedenen Auffassungen Veranlassung gegeben, wodurch sich der unterzeichnete Vorstand gedrungen ft'ihlt, Nachstehendes zur Verständigung hiermit zu veröffentlichen:

1) Die Gesellschaft besteht aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern.

Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied ist das zurückgelegte 21. und als außerordentliches Mitglied das überschrittene 17. Lebensjahr, sowie ein unbescholtener Ruf, Hauptbedingung. Neue Anmeldungen müssen schriftlich einem ordentlichen Mitgliede oder einem der Unterzeichneten behändigt werden; dieses hat sodann die Meldung dem Schützenmeister zu übergeben.

Alle Mitglieder, sowohl ordentliche als außerordentliche, haben das Recht an den Schießübungen, sowie Haupt- und Gabenschießen oder sonstigen Festlichkeiten Theil zu nehmen.

Das Eintrittsgeld beträgt:'

a) für ordentliche Mitglieder......1 p. 45 fr.

b) außerordentliche ......1 45

Der halbjährige Beitrag ist:

a) für ordentliche Mitglieder......1 30

b) außerordentliche ......1 18

2) Die Gesellschafts - Schießübungen finden Sonntag und Montag Nachmittags von 2'/, Uhr an statt, wobei jeder am Schießen thcilnehmende Schütze 9 Kreuzer für den ganzen Nachmittag zur Schützenkasse zu entrichten hat.

3) Der Schießstand ist so eingerichtet, daß er vollständig den neueren Anforderungen entspricht. Die Schießhaüe wird zugemauert, so daß der Schütze von jeder Zugluft geschützt ist.

Es kann aufgelegt und aus freier Hand geschossen werden:

a) auf 2 Scheiben in einer Entfernung von 130 Schritten.

b) n 2 ,, 300

c) n 4 400

*0 H ii ii ii ii ., h 500 M

4) Wollen ein oder mehrere Schützen an einem anderen Wochentage als Sonntags und Montags den Schießplatz besuchen, so ist vorher dem Platzmeister I. Alker davon Anzeige zu machen, der alsdann einen Scheibenzetzer nebst den nöthigen Scheiben auf den Schießplatz beordert. Dem Scheibenzeiger sind für einen Vor- oder Nachmittag hierfür 30 Kreuzer zu vergüten, worin die am Schießen Theilnehmenden sich zu theilen haben; außerdem aber erbebt derselbe noch 6 Kreuzer Scheibengeld von jedem Schützen. , o

5) Neuangehende Schützen werden bei den Sonntags und Montags stattfindenden Schießübungen vom anwesenden L-chützen- oder Platzmeister im Schießen unterrichtet.

Der Vorstand der Schützen - Gesellschaft:

Fr- Chr. Pietsch. I. G. D. Bapst. I. Alker. L. Chr. Rübsamen. W. Liebrich. CH. Retter. W. Balser.

Eisenbahn-Frachtbriefe für die Main-Weser- und Cöln-Gießeuer Bahn, sowie neueste Zollamts-Declarationen, zweierlei Größen, ebenso alle übrigen zollamtlichen Formulare sind zu haben bei Wilhelm Klee, Mäusburg.

____________________Fruchtpreise von nachbenannteu Städten und Fruchtmärkten.

Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Buch- und Sleindruckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen.

0 r t und Datum.

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Mittelprei« vom Malter.

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Gießen, 24. Marz . . .

Grünberg, 1. April . . .

Mainz, 31. MLrz . .

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