«rar An unsere geehrten Abonnenten.
Versäumtes oder verspätetes Ueberbringen (Mittwochs und Samstags längstens Nachmittags 2 Uhr) der Anzeigeblätter durch die Austräger bitten wir schriftlich bei der unterzeichneten Stelle einsenden zu wollen, damit dieselben ihrer Nachlässigkeit wegen zur Rechenschaft gezogen werden können
Drr Expedition dieses Blattes.
LOOK
Mittwoch den zl Januar
Gießen, am 2. Januar 1865.
. Die Erhebung Der Enve 1864 fällig gewerdenen Holz- und
Betreffend
Grummetgras - Gelder.
Das
Fleischpreise vom 4. Januar 1865 an:
1 Pfund Schweinefleisch 14 fr. 1 Pfund Kalbfleisch 8 fr. 1 Pfund Schweinefett 22 fr.
Erscheint wöchentlich zwei M-l- Mittwoch- und Samstag-. - Preis de- Jahrgang- für Einheimische 1 «. 42 fr /u-w^rtige i°°l. des ro-schttste. mLßig.n Postaufschlatzs 1 fl. 42 kr. — Au-wärtt abonnirt man stch bei allen Postämtern. — 3n Gießen bei der Trpcditwn (t.an,leiberg Lit. B. Jtt. 1).
— , .. k r b » gn»r f e n mit Schneebällen auf Strafen oder öffeut»
Es wird hiermit zur Nachachtung in Erinnerung gebracht, ft hjg 5 « bestraft wird.
lichen Plätzen verboten ist und nach Art. 292 des ^^'s r^g s ^s PU j.^^waltung der Provinzialhauptstavt Gießen.
Gießen, den 3. Januar 1865. Wrotzyerzvgi,rv y j Nover.
Bekanntmachung.
Zwecke der Bervenr-nn^ der tnlanvi,lyen yiuut4uu,t -uervrerrung guter eiinvn wird in der Kurze wieder ei»
12 bis 14 Stück guter Zuchistuten in Norddeutschland, behufs ^«.».Wiederverkaufs an inländische Pserdezüchter vor- ’iiTwta «* Mm dl, a»g7,auftm etuttn ,-gm Enk- M 2.>!>--« uut» Bnftlg-rm Bmsugua.
Mf« aus ds.sm «aus uustwn.m mi, °.m «M. M6
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bte GroüüenoaUchen Bürgermeistereien des Renlamtsve^rns.
-------- n i i t r i l i th e Bekanntmachungen.
U K i y V 4 » •> /; . . . - 6 b - bcr Beiträge der ortsfremden Dienstboten und
In Folge mehrfacher Anstände, welche sich t« berUfcten 3 erflfbtn haben, bringen wir die Bestimmung des §. 5 Taglöhner zur Kasse des Großherzoglichen akademischen Hosptt l ^^ser Beiträge Bedingung für die Gestattung
des Regulativs vom 19. April 1856 in Erinnerung, Ver mahlung derselben die Ausweisung von hier zur
des Aufenthalts in hiesiger Stadt ist und eine Verweigerung der Zahlung o l
Folge hat. Grokberzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstavt Gießen.
Gießen, den 3. Januar 1865. wrotzyerzog^e y s Nover.
AnicigchiatlE)
für die
Stadt und den Kreis Gießen


