Das nächsten Mittwoch erscheinende Anzeiqeblatt wird erst Nachmittags ausgegeben.
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Samstag b.'ii 3 Juni
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Gieren, am 24. Mai 1865.
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Gerichtliche und »privat - Bekanntmachungen
Unterhag, nachverzeichnetes Holz öffentlich
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Scheitholz, Prügelholz, Stockholz, Reisholz,
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versteigert werden, als:
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Stadtwalde.
1927) Montag den 12. Juni d. I., von Morgens 9 Ubr an,
soll in kein Gießener Stadtwalde, District
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Tctrcssend: Die Voranschläge ter evangelischen Kirchenfonds im Kreise Gießen für 1866/68.
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Versteigerungen.
Holzversteigerung im Gießener
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch« und Samstag«. - 'Brei« de« 3-hrgang« für Einheimische 1 st. 42 fr für 9lu«mrtifle incl. M mäßigen Postauffchlag« 1 st. 42 fr. — Auswärts abonnirt man stch dei alle - Postämtern. — In Meßen bei der Erve > wn anz e erq । .
Gefundene Gegenstände:
Ein Maaßstab von Elfenbein, ein blau eingebundenes Notizbuch, ein schwarzer lederner Gürtel, eine grobe Feile, ein ,.1O Dienst - Jabre" - Zeichen, ein weißer baumwollener Strumpf, ein zweiklingiges Taschenmesser, ein schlüssel unv ein seltener Regenschirm (auf dem Felsenkeller stehen geblieben). , , „ , . m c m
Die Eigcnthümer werden aufgefordert, stch binnen 3 Wochen bei uns zu melden, wlkrlgenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an kie Finder zurückgeqeben oder spater zu Gunsten ter Armenkasse werden versteigert werten.
Gießen, den 2 Juni 1865. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinz>alhauptstadt Gießen.
® Nover.
lunge kann it Lehre treten. Ottmann.
des koos'schei tur llhischlüssel Dti sich lrgiti. denselben gegei rtn in Enihfanj älter Bloß.
4 bis 16 )ah. tglltig hei
Polizeiliche K e K a n n t m a (!) u n ß e n.
Vorkehrungen gegen Unglückssälle beim Baden in der Lahn betreffend.
Es wird hiermit in Erinnerung gebracht, daß dar Baven in der offenen Lahn bet Gießen nur an der "«gefaßten und mit Psäblen bereichneten Stelle unv nur mi t Gebrauch von Badehosen erlaubt ist. Wer (außerhalb ter Bade- Häuser) an einer anderen als der bezeichneten Stelle oder ebne Bavebosen badet, verfällt nach Artikel 296 des Pollzeistrasgesetzes in eine Strafe von 30 fr. bis 3 Gulden. , ,u. ,
®ie6en ten 25 Mai 1865. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstatt Gießen.
p ' Nover.
an
die Kirchenvorltände des Kreises.
Mit Bezugnabme auf Art. 15 der Verordnung vom 6.' Jun. 1832 laden wir Sie em, die Kirchenvoranschlags-Arbeiten für vie Periode 18"/,., insoweit dies noch nicht geschehen, nun unverzüglich zu beginnen und die Voranschläge binnen 3 Wochen an rie einschlägigen Großherzoglichen Dtcanc zur Prüfung einzureichen, sowohl die bestehenden Vorschriften, als auch bi!! zu ten letzten Voranschlägen gemachten Bemerkungen und gegebenen Entschließungen, sind genau zu beachten und die Voranschlags-Bertrage ' m den bestimmten Fällen miuelst Durchschnittsberechnungen, beziehungsweije Kostenüberschlage, zu begründen.
K ü ch l e r.
Anzeigebliill
für die
Stadt und den Kreis Gießen
JSaM^ g. 9. 44-45 P 9 56-5? ' 9. 50 " 5. 35-36 " s. 28-R ’’ 11.53-55
' 1.441-4» ' 2. 271'28‘
81 Stecken
Eichen - Scheitholz,
189'/, „
„ Prügelholz,
2197. „
„ Stockholz,
6432 Wellen
„ Reisholz,
2 Stecken
Birken-Prügelholz,
3
„ Stockholz,
100 Wellen
„ Reisholz,


