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Stadt und den Kreis Gießen
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(2946)
Samstag den 2. September
Gefundene Gegenstände:
Ein weißes leinenes Taschentuch, gez. S. O. 6, eine gestreifte leinene Kinderschürze, ein weißes Battisttaschentuch mit durchbrochenem Rand, ein Tapezirerhammer, eine alte Brille und ein kleiner schlüssel. . , .. „
D.e Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Der- langen an Cie Finder zurückgeqeben oder später zu Gunsten der Armenkaffe werden versteigert werden.
6 Gießen den 1. September 1865. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provmzialhauptstadt Gießen.
18 ' Nover.
Voliieiliche Bekanntmachung.
Die bestehende Vorschrift, wonach die Garten- und Feldbesitzer ihre Hecken, insofern sie nicht an Wiesen grenzen, m jedem Frühjahre auf fünf Fuß Höhe und zwei Fuß Breite zurückzuschneiden und im Laufe des Monats September die neuen Schößlinge wiederholt zu beschneiden oder zurückzubinden haben, — wird hiermit zur Nachachtung in Erinnerung gebracht.
Meßen, den 1. September 1865. Großherzogliche Poüzeiverwaltung der Provinz,alhauptstadt Gießen.
die gesetzlichen Forderungen an Studireude aus dem Sommer-Semester 1865 betreffend.
Die in diesem Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Stuoirende müssen bis zum 9. September d. I. mittelst specificirten Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 11. November d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls- dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren.
Gießen, den 28. August 1865. Großherzogliches Universitäts-Gericht.
H a b e r k o rn.
,(Jtf*eint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch- und Samstag«. - Brei« des Jahrgang« für Einheimische 1 st. 42 ft., für Auswärtige inol. de« vorschrtst«- mä^igen Postauffwlag« 1 st. 42 ft. — Au-wätt- abonntti man ilch bei allen Postämtern. — In Gießen bei bet Brpedition (Eanzletbetg Llt. B. 9h. 1).
Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.
EdirtaUadung.
2547) In Sachen
des Jacob und Philipp Richter zu Nieder- ( Weisel, Kläger j
gegen
Conrad Dern aus Lang-Göns, Beklagten, Forderung betreffend, wird der unbekannt wo abwesende Beklagte aufgefordert, sich innerhalb Frist von sechs Monaten, gerechnet vom ersten Erscheinen Dieses in öffentlichen Blättern, auf die erhobene Klage, worin 648 fl. Kaufgeld für ein ihm verkauftes Pferd gefordert, eventuell aber Restitution des Pferdes mit Geschirr begehrt wird, und welche in der Registratur zur Einsicht offen liegt, bei Meldung der Annahme des Eingeständnisses I des thatsächlichen Inhalts und des Aus-1
schlusses mit Einreden zu erklären. Weitere Verfügungen werden nur durch den Anschlag an der Gerichtsthüre zur öffentlichen Kennt- niß gebracht.
Gießen, den 18. Juli 1865.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Bott,
Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
Kcsonöere Bekanntmachungen.
2894) Vom 1. k. Mts. an werden die nachverzeichneten Posten, wie folgt, abge- fertigt:
von Londorf nach Lollar 430 früh,
„ Lollar „ Londorf 630 Nachm.,
„ Butzbach „ Schotten 5$0 „
„ Gießen „ Nidda 515 „
von Nieder - Wöllstadt nach Lauterbach 815 Vorm.,
„ „ „ nach Altenstadt
635 Nachm.,
„ Altenstadt nach Büdingen 11 Vorm. und 8 50 Abvs.,
Büdingen „ Altenstadt 9 Vorm.
und 330 Nachm., „ Friedberg „ Ortenberg 7'3 Abds.,
„ Ortenberg „ Friedberg 445 Vorm.,
„ Marburg „ Biedenkopf II 1120
Abvs., „ Vilbel „ Heldenbergen 345
Nachm.
Frankfurt a. M., den 26. August 1865. Generaldireetion der Großherzoglich Hessischen Posten.
Freiherr von Scheie, vdt. Ankelein.


