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Anzchcblall
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch- und Samßags. — Breis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 42 fr., für Auswärtige incl. des vorschrtfts. mäßigen PotiaufschtagS 1 fl. 42 fr. — Au-wärt- abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canstetberg Lit. B. Nr. 1).
JS 32. Samftag den 1. Juli 1S63*
Einladung zum Abonnement
auf Vas
Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen.
Mit dem 1. Juli 1865 beginnt für die Stadt Gießen ein neues halbjähriges Abonnement auf das Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzterem Tage verbunden mit der Beilage:
Gemeinnützige Unterhaltungsblätter.
Ausgewählte Novellen und Erzählungen, Miscellen, Anecdoten re. re., die Anklagen und Urtheile der Assisen, sowie des Provinzialstrafgerichts u. s. w., füllen die Spalten dieser Blätter.
Inserate finden durch die starke Auflage des Blattes große Verbreitung und sicheren Erfolg.
Der Abonnementspreis beträgt frei in's Haus geliefert: 51 fr.
Amtlicher T h e i l.
Ernennung.
Der erste evangelische Stavtpfarrer, Großherzoglicher Dekan Landmann dahier ist durch Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern zum Mitgliede der Kreis - Schul-Commission Gießen ernannt worden.
Gießen, den 28. Juni 1865.
Der Vorsitzende der Großherzoglichen Kreis-Schul-Commission Gießen:
K ü ch l e r.
Gerichtliche und Privnt- Bekanntmachungen.
Edictalladung
1290) Anna Elisabetha Junker aus Alten-Buseck, eine Tochter des dasigen Ortsbürgers, Johannes Junker, und dessen Ehefrau, Anna Elisabetha, geborene Schäfer, ist am 24. September 1784 geboren, seit geraumer Zeit aus ihrer Hei- aiath abwesend und ihr Vermögen seither mratorisch verwaltet worden. Verwandte derselben haben den Antrag gestellt, ihr Vermögen an sie verabfolgen zu lassen.
Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird sie hiermit öffentlich geladen, um ihr Vermögen in Empfang zu nehmen; eine gleiche Ladung ergeht an alle Diejenigen, die etwa Ansprüche an dieses Vermögen bilden zu können glauben. Wenn dergleichen Anmeldungen nicht binnen sechs Monaten
von heute an dahier erfolgen, so wird das fragliche Vermögen an vie Antragsteller verabfolgt werden.
Gießen, am 14. April 1865.
Großherzogliches Landgericht Gießen. Ploch.
Besondere Bekanntmachungen.
Das Hast'sche Vermächtmß betreffend.
2278) Diejenigen hiesigen Einwohner, welche sich um eine Unterstützung aus obiger Stiftung bewerben wollen, haben dieses binnen 8 Tagen mündlich oder schriftlich bei uns anzumelven.
Gießen, den 27. Juni 1865.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.
2251) Der Pfandschein Nr. 85583 ist angeblich verloren worden. Wer Ansprüche an denselben zu bilden vermag, hat solche dahier innerhalb 14 Tage zur Anzeige zu bringen, gegenfalls das Pfand an den Verpfänder ohne Weiteres verabfolgt werben wird. Gießen, den 23. Juni 1865.
Die Pfanbhausverwaltung. Bieler. Pfeil.
2311) Vom 1. Juli l. I. an bleibt der Schalter bei dem hiesigen Hauptbureau von 7 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends ununterbrochen geöffnet.
Gießen, am 29. Juni 1865.
Großherzogliches Postamt Gießen. Schmidt.


