Ausgabe 
1.4.1865
 
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Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wüchenUlch zwei Mal: Mittwoch- und Samstags. - Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 st. 42 kr., für Auswärtige 5u°l. de-v°rschnfte. mäßigen PostaufschlagS 1 st. 42 kr. - Auswärts abonnier man stch bei allen Postämtern. - In Gießen bei der Erveditian (Eanste.berg LU. B. Nr. 1)

Jj? 26 Samstag den 1. April 1865»

Amtlicher T h e r l.

Bekanntmachung.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern hat außer der seit mehreren Jahren bestehenden gegenseitigen Hagclschaven- Gesellschaft für das Großherzogthum Hessen in Darmstadt auch noch einer Anzahl ausländischer Hagelversicherungö. Anstalten den Geschäftsbetrieb im Großherzogthum gestattet. Da nun durch diese bestehenden Anstalten allen Landwlrthen genügende Gelegenheit zur Versicherung ihrer Feldcrzeugnisse gegen Hagelschaden geboten worden ist, so wird gedachtes Ministerium in Zukunst keinerlei Collecten für Hagelbeschädigte mehr gestatten. , m . . . . sn

Indem wir diese Entschließung zur allgemeinen Kenntniß bringen, empfehlen wir daher die Benutzung der betreffenden Der- ficherungs-Anstalten zur Bewahrung vor Schaben durch Hagelschlag.

Gießen, den 21. März 1865. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

K ü ch l e r.

Bekanntmachung.

Der auf den 20. und 21. l. MtS. bestimmt gewesene Markt zu Ulrichstein konnte eingetretener Hindernisse wegen nicht abge- halten werden und soll nunmehr Donnerstag den 20. und Freitag den 21. April l. I. statthaben.

Es wird dies zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Gießen, den 29. März 1865. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Pietsch,

Regierungs-Rath.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände:

Ein Pettschaft mit den Buchstaben F. SB., ein zweiklingiges Federmesser, ein Geldbeutel mit Geld und einem kleinen Hohl­schlüssel und ein Maulkorb von Messingblech. . f

Die Eigenthümer werden aufgcfordcrt, sich binnen 3 SBochen ber uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Ver­langen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

Gießen, den 31. März 1865. Gcoßherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Edictalladungen.

1008) Der unbedeutende Nachlaß des dahier verstorbenen Handlungs - Commis, Theodor Menzer aus Münden in Han- nover, ist bedeutend überschuldet, und haben dessen Jntestaterben den Nachlaß auSge- schlagen. Man ladet deshalb alle Diesem- ' gen, welche Ansprüche an die vorhandene Nasse bilden wollen, zu deren Anmeldung, sowie zum Versuche eines Arrangements, auf Donnerstag den 2 7. April l. I., .

Vormittags 9 Uhr, unter dem Rechtsnachtheile anher vor, daß

die Nichterscheinenden bei Vertheilung der Activmasse, wenn eine gütliche Vereinigung zu Stande kommt, unberücksichtigt bleiben werden.

Gießen, den 26. März 1865.

Großherzvgliches Stadtgericht Gießen. Muhl.

850) Im Concursprocesse des Jo Han­nes Konrad Hobeler von Grüningen wird Liquidationstermin auf

den 4. Mai l. I., Morgens 9 Uhr, bestimmt, in welchem alle Forderungen und

sonstigen Ansprüche bei Meibung des still- schweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse zu begründen sind.

In dem Liquidationstermin soll zugleich ein Curator und Gläubigerausschuß gewählt werten, und sind Vollmachten allenfalls nicht persönlich erscheinender Gläubiger auf diese Wahlen bei Meidung der Annahme der Zustimmung zur Wahl der persönlich er­schienenen Gläubiger auszudehnen.

Lich, den 13. März 1865.

Großherzogliches Landgericht Lich.

Sartorius.