Ausgabe 
31.8.1864
 
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mit Ausnahme der Städte Gießen und Lich im Winter nur zweimal, und zwar in der Regel in den Monaten November unv Februar und im Sommer einmal, in der Regel im Monat Juni gefegt werden."

Bezüglich der Kamine solcher Gewerbsleute, welche zum Betrieb ihres Gewerbe« starke Feuerungen nöthig haben, ver- bleibt cs übrigens selbstverständlich bei den desfallsigen Vorschriften des §. 2 des erwähnten Regulativs."

Anhang.

Gebühren Reglement.

Die Kaminfeger sind nur allein folgende Gebühren in Anspruch zu nehmen berechtigt.

In der Stadt Gießen:

1) Für die Fegung eines einstöckigen Schornsteins 4 fr.

2) Für jedes Stockwerk, durch welches der Schornstein weiter läuft, 1 fr. mehr.

B. In den übrigen Gemeinden des Kreises Gießen:

1) Für die Reinigung eines einstöckigen Schornsteins 3 fr.

2) Für die eines zweistöckigen 4 fr.

3) Für die eines drei- und mehrstöckigen 5 fr.

N. B. Die Bewohner der verschiedenen Stockwerke, welche einen und denselben Schornstein benutzen, theilcn sich in diesen Fegerlohn. Bei Küchenschornsteinen wirv das Stockwerk, in welchem die Küche befindlich ist, als besonderer Stock berechnet, sowie bei gebrochenen Dächern der bewohnte Theil derselben.

Für die Reinigung der russischen Schornsteine mittelst Bürste und Kugel werden die oben bemerkten Gebühren, und für das Ausbrennen dieser Kamine das Doppelte bezahlt.

_ Die Gesellen der Kaminfeger sind nicht befugt, besondere Trinkgelder anzusprechen und ebensowenig ist cs den Kaminfeaern und deren Gehülfen gestattet, Neujahrsgeschenke zu fordern.

In den Fällen, in welchen sich der Kaminfeger wegen Verstattung eines von einem Bewohner gewünschten Aufschubes wiederholt in eine Gemeinde begeben muß, hat er eine weitere Gangvergütung von 12 kr. für jede Stunde Entfernung des betref- senden Ortes von seinem Wohnsitze zu beziehen.

Großherzoglichcs Kreisamt Gießen.

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Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachung.

Cöln-Gießene

2763) Vom 1. September er. ab findet eine direkte Personen- und Gepäck-Expedition zwischen der diesseitigen Station Gießen und der Station Coblcnz der Rheinischen Bahn via Wetzlar Oberlahnstem Statt. Für diese Route kommen auch Retourbillete mit 5tägiger Gültigkeitsdauer für I. und II. Wagenklaffe und mit 3tägigcr Gültigkeit für die III. Classe zur Verausgabung.

Auf jedes Billct werden 50 Pfund Frei­gepäck gewähn.

Cöln, den 25. August 1864.

Die Direction der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft.

Edirtaltsdung^--.......

Oeffentlichc Aufforderung.

2762) Großherzoglichcs Hofgericht der Provinz Oberhcssen hat über den um 851 fl. 59'/. kr. überschuldeten Nachlaß des Hein- rich Böß von Grünberg den förmlichen Concursprozeß erkannt. Es werden daher Alle, welche Ansprüche an jenen Nachlaß glauben bilden zu können, aufgefordert, solche unter Angabe unv Begründung ihrer etwaigen Vorzugsrechte im Termin

Donnerstag den 13. Oktober d. I., Morgens 9 Uhr,

geltend zu machen, widrigenfalls stillschchei- gend Ausschluß von der Masse erfolgt.

In demselben Termin soll über die defini­tive Ernennung eines Massecurator«, über Genehmigung der stattgehabten Versteige- rungen und die Wahl eines Gläubiger- ausschusses verhandelt, auch ein Arrangement nochmals versucht werden und werden die nur schriftlich Liquidircnden, als den Bc. schlössen der Mehrheit beitrctcnd, erachtet.

Grünbcrg, den 19. August 1864.

Großherzogliches Landgericht Grünberg. Dr. Ortwein, Eckstein,

Landrichter. Landger.-Affeffor.

Versteigerungen.

Arbeitsversteigerung.

2772) Freitag den 2. September, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Rathhause zu Allen! orf an der Lumda folgende bei Erbauung der Brücke über die Lumda erforderlichen Arbeiten öffent­lich wenigstnehmend in Accord gegeben wer­den , als:

Maurerarbeit, veranschl. zu 496 fl. 21 kr.

Zimmerarbeit, 214 22

Schlosserarbeit, 19 42

Weißbinderarbeit,11 18

Allendorf a. d. Lda, am 28. August 1864. Großherzogliche Bürgermeisterei Allendorf an der Lumda.

' I. A.:

8. Hahn, Bezirksbauaufseher.

Arbeitsversteigerung. 2773) Donnerstag den 1. September, Nachmittags 5 Uhr,

soll auf hiesiger Bürgermeisterei die Chaussi- rung des Wegs nach Großen-Buseck, ver­anschlagt zu 875 fl., einer nochmaligen Versteigerung, unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen, ausgesetzt werden.

Rödgen, am 29. August 1864.

Grvßherzogliche Bürgermeisterei Rödgen.

I. A.:

_______8. Hahn, Bezirksbauaufseher.

Arbeitsversteigerung zu Lollar.

2781) Freitag den 2. Scprember d. I., Nachmittags 1 Uhr,

sollen auf dahiesigem Rathhause nachstehende Rcparaturarbeitcn an der Kirche dahier in Accord gegeben werden, als:

Maurerarbeit, veranschl. zu 19 fl. 18 fr. Schrcinerarbeit, 47

Weißbinderarbeit, 91 10

8ollar, den 30. August 1864.

Großherzogliche Bürgermeisterei 8ollar. Geißler.

Ärbeitsverst eigerung. 2774) Donnerstag den 1. September, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf hiesiger Bürgermeisterei die zur Herstellung der Straße bei der Schule er­forderlichen Arbeiten, als:

Maurerarbeit, veranschl. zu 98 fl. 23 kr.

Chausfirarbeit, 67 30

Steinlieferung, 51