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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 st. 36 kr., für Auswärtige tritt der vorfchrifts. mäßige Postauffchlag hinzu. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Eanzlciberg Lit. B. Nr. 1).
JYs. 60. Mittwoch den 27. Juli 1865t»
Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:
Fleischtare.
Ochsenfleisch . .
Kuhfleisch
RinDfleisch . .
Kalbfleisch Schweinefleisch Hammelfleisch Schaaffleisch Leberwurst ........ Bratwurst . .
Schwartenmagen
Blutwurst . . . . geräucherter Speck Schinken .........
Dörrfleisch .......
per Pfund fr.
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Rindsfett .
Nierenfett .......
Schweineschmalz desgleichen ausgelassenes . . .
per Pfund
ii ii
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H II ff If
Brodtare.
Pfund
2 ( ordinäres l Gerste- und
4s Brod aus j % Korn-Mehl 2( gemischtes % Waizen- und
4 s Brod aus i % Korn - Mehl Loth Quint
5 1 Wasserweck ....
4 2 Milchbrod
■ bestehend ! bestehend
2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
fr.
16
20
24
26
fr.
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Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallende» Berhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein.
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Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.
Besondere Deksnntmschungen.
2367) In dem städtischen Holzmagazin werken Baumstützen zu 3, 5 und 7 fr. das Stück abgegeben.
Gießen, den 23. Juli 1864.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Bogt.
Gießener Stadtwald.
Holzabfuhr aus den Districten Hochwart und Wanne.
2345) Zu vorbemerkter Holzabfuhr darf bei trockenem Wetter die seither ver- boten gewesene Schneiße Nr. 7 bis zum 6. August benutzt werden. Tritt Regenwetter ein, so wird die Schneiße gesperrt und das Befahren derselben ist dann nicht mehr gc- stattet. Leute, die in obenbemerkten Distrikten noch ersteigertes Holz liegen haben,
werden benachrichtigt, daß dieses binnen 14 Tagen aus dem Walde zu schaffen ist, weil nach dieser Zeit die Wegarbeitcn in der Wanneschneiße beginnen, und die Abfuhr über diese Schneiße nicht mehr stattfinden fann.
Wir ersuchen die Großherzoglichcn Bürgermeistereien, dieses auf ortsübliche Weise zur Kenntniß der Steigerer zu bringen.
Gießen, den 21. Juli 1864.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.
Edictallsdungen.
2361) Auf Concurs-Erfennung werden Alle, welche an den Nachlaß des Hefe kiel Katz von Ettingshausen Forderungen oder sonstige Ansprüche bilden können, aufgefordert, solche sogewiß im Termin
Donnerstag den 1. September l. I., Morgens 9 Uhr, entweder in Selbstperson oder durch einen genügend zu Bevollmächtigenden zu begründen, als sonst sie von der Masse ausgeschlossen, bei einem etwa unter den erscheinenden Gläubigern zu Stande kommenden Arrangement nicht berücksichtigt werden und weiter was rechtlich verfügt werden wird.
Lich, den 4. Juli 1864.
Großherzogliches Landgericht Lich. Sartorius, Limpert, Landrichter. Landger.-Assessor.
Das Schuldenwesen des Jost Wagner in Allcndorf a. d. Lda.
2194) Ueber das sehr geringfügige und sehr überschuldete Vermöge» des Metzgers und Wirths Jost Wagner zu Allcndorf an der Lumda ist von Großherzoglichem


