größeren Brücken und überhaupt auf allen Brücken, auf welchen das desfallsiae Verbot durck befnnt»„n 9r„MlfAA u , .
ist, darf nicht schneller al- in kurzem Trabe oder Schritt gefahren werden Aus SebÄ^cken ^ e>? ^ ^ 9Cm^1
Schritt gefahren -und geritten werden. Ebenso dürfen Pferde auf Straß« innerhalb de/^rte niA? L'. barf ltn - kurz- Gat^p obe Schritt geritten werd'en ^unüLhand.u^kn'Len'"mi^!eißi/L^ern1i"dr7Guldm Lst i» »««« »»« Ä -> »«
D„m-l°»»g Sl,aft »°» d,.-b-s Ärcuzrrn dl« d„l Guld!»? Rl-««d J7« al. >"sch,M «'„7 ' b“"’ “
Gerichtliche und Privat - Bekauiitmachuiige».
Edictalladung.
Oeffentliche Aufforderung. 493) Die Ehefrau des Johannes Rinn XV. von Heuchelheim, Elisabetha Margaretha, geb. Krailing, hat folgende auf Ehescheidung gerichtete Klage gegen ihren Ehemann Johannes Rinn XV. erhoben:
„Ihr Ehemann, mit dem sie sich vor circa 8 Jahren verheirathet und zwei Kinder gezeugt, habe sie schon seit dem Jahre 1857 verlassen und sich weder um sie noch um seine Kinder bekümmert. Da Beklagter im Laufe des verflossenen Iah- res sich wiederholt von Heuchelheim entfernt und wie verlautet, nach Amerika begeben habe, ohne für seine Familie Sorge zu tragen, so wolle sie auf Grund böswilliger Verlassung Ehescheidung »erlangen und bitten:
„den Beklagten durch öffentliche Blätter zur Erklärung auf diese Klage sub. praej. leg. aufzufordern, hiernächst aber unter Verurtheilung desselben in die Kosten, die Ehe der Litiganten vom Bande zu trennen."
Da der Aufenthaltsort des Beklagten, Johannes Rinn XV., unbekannt ist, so Wird demselben hiermit aufgegeben, sich so- gewiß binnen drei Monaten auf die erhobene Klage dahier zu erklären oder erklären zu lassen, widrigenfalls er des Klaginhalts für geständig erachtet und mit Einreden ausgeschlossen werden wird.
den ersucht, uns ihren Wunsch schriftlich mitzutheilen. Briefe können nur an die Adressaten selbst, oder an deren anerkannt Bevollmächtigte, abgegeben werden.
Gießen, am 24. Februar 1864.
Großherzogliches Postamt Gießen. Schmidt.
Aufforderung au die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.
487) Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Mona- ten Juli, August, September, October, November und December 1863 verfallen stnd, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 28. Februar bis 16. April dieselben einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 23. Mai stattfindet.
Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizu- messen, wenn sie ihre Pfänder erst im Ver- steigerungstermin gegen baare Zahlung ein- lösen können.
Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden.
Die Herren Bürgermeister des Kreises Gießen werden dringend ersucht, Vorstehen, des in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen, den 26. Februar 1864.
Die Pfandhausverwaltung.
Bieler, Pfeil, Eassier. Controleur.
Versteigerung von Baumaterialien bei der Stadt Gießen.
486) Mittwoch den 2. März c., Nachmittags 2 Uhr, sollen die durch den Abbruch des ehemals Junker'schen Hauses auf dem Seltersweg sich ergebenden Baumaterialien, als: Falz, und Schildziegeln, Latten, Dielen, Thüren, Fenster und Treppen, öffentlich an den Meist, bietenden versteigert werden.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dies im Interesse ihrer Ortsangehörigen bekamit machen zu lassen.
Gießen, den 25. Februar 1864.
Großhcrzogliche Bürgermeisterei Gieße». _______________Vogt.
488) In Folge Urtheils des Handels- Appellations - Gerichts in Nürnberg werde» auf dahiesigem Nathhause
Donnerstag den 3. März, Vormittags 11 Uhr, 3 Bestecke von Christofle, sehr elegant und in Etuis,
1 Theekeffel }
2 Weinkühler / _
1 Bechergestell / 8on Christofle,
4 Flaschenhalter |
1 englischer Revolver, öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung versteigert.
Gießen, den 25. Februar 1864.
Gleichzeitig wird dem Beklagten hiermit eröffnet, daß alle weiteren in dieser Sache nöthig werdenden Verfügungen durch Anschlag im Gerichtsloeale als ihm insinuirt angesehen werden.
Gießen, den 20. Februar 1864.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Dr. v. Schmalkalder, Stadtrichter. Stadtger.-Affessor.
Besondere Bekanntmachungen.
489) Vom 1. März d. I. an können die mit Zug X der Deutz-Gießener Bahn um 645 N., und mit Zug XIII der Main- Weser - Bahn um 712 N. hier eintreffenden Briefe und Zeitungen in der Zeit zwischen 74S N. und 830 N. am Schalter des Hauptbureau von den Adressaten und beziehungsweise Abonnenten in Empfang genommen werden.
Zeitungsabonnenten, welche von dieser Einrichtung Gebrauch machen wollen, wer-
Versteigerungen.
Holzversteigerung.
491) Freitag den 4. März l. I. soll in der Freiherrlich von Zwierleinischen För- lerei Winnerod, in den Distrikten Wald- burgsberg und Schindköpfel, nachverzeich- neteS Holz öffentlich versteigert werden, als:
26 Stecken Buchen-Scheidholz,
98 » „ Prügelholz,
403 „ „ Stockholz,
1 „ Eichen-Scheidholz,
8 » n Prügelholz,
59 n „ Stockholz,
1 „ Nadel-Prügelholz,
10 • „ „ Reisholz,
21600 Buchen-Durchforstungs-Wellen.
Die Zusammenkunft ist Morgens 9 Uhr im Schindköpfel.
Winnerod, den 24. Februar 1864.
Der Förster: Sänger.
Großherzogliches Ortsgericht Gieße». Ebel.
Arbeitsverst eigerung.
459) Dienstag den 1. März d. I., Vormittags 10 Uhr,
soffen auf dem Rathhause zu Allendorf an der Lumda nachverzeichnete Arbeiten öffentlich an die Wenigstnehmenden in Aecord gegeben werden, als:
Planirung einer Strecke Wegs
nach Climbach, veranschl. zu 2352 fl. 6 ft. Maurerarbeit an demselben
Wege, veranschlagt zu . . 308 „ 36 „ Pflasterarbeit daselbst, veran-
schlagt zu..... 200 „ — „
Voranschläge und Bedingungen werde» im Termin bekannt gemacht.
Allendorf a. d. Lda., den 20. Febr. 1864. Großherzogliche Bürgermeisterei Allendorf an der Lumda.
I. A.:
L. Hahn, BezirksbautNlfseher.
i Holzv, 482)
sollen i nachvetj am erst und am lich ver
221
72
370 240
270
12000 i
Der 5 - Grenze <
L'ch,
Holzver
481) ;
werden zi Holzsortii steigert:
1)
5 Kl! Kli
2) Sch' 440 Kl, 3) Sch
3 St bif
27- 5 5
12 i 4) Tote
Distrikt
% § 6 u I Distri ■ 2 Klft bei, Eifl
Krosdor
Ho
*483) M bi sollen in v


